EUROPAISCHES PARLAMENT
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Bulletin 29.08.2005<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den jüngsten Ereignissen in Simbabwe<br />
Brüssel, den 28. Juli 2005<br />
Die Europäische Union begrüßt den Bericht der Sonderbotschafterin des Generalsekretärs der Vereinten<br />
Nationen, Frau Anna Tibaijuka, zur Operation "Restore Order" der simbabwischen Regierung.<br />
Die Europäische Union nimmt die Feststellung der Sonderbotschafterin zur Kenntnis, dass die Operation<br />
"Restore Order" willkürlich und ungerechtfertigt war, ohne Rücksicht auf menschliches Leid durchgeführt<br />
wurde, nach den Maßstäben sowohl des inländischen als auch des Völkerrechts ungesetzlich war und eine<br />
humanitäre Krise von noch nie da gewesenem Ausmaß ausgelöst hat. Die EU fordert daher die internationale<br />
Gemeinschaft auf, uneingeschränkte humanitäre Hilfe für die Not leidende Bevölkerung bereitzustellen.<br />
Die Europäische Union schließt sich dem Aufruf der VN-Sonderbotschafterin an die Regierung von<br />
Simbabwe an, jede weitere Zerstörung sofort zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass der internationalen<br />
humanitären Hilfe unbehinderter Zugang ermöglicht wird und die für die Operation unmittelbar<br />
Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.<br />
Die Europäische Union schließt sich auch dem Appell der VN-Sonderbotschafterin an die Regierung von<br />
Simbabwe an, Reformen zur Korrektur ihrer makroökonomischen Politik und ihrer allgemeinen<br />
Staatsführung in Angriff zu nehmen. Die Europäische Union teilt die Auffassung der Sonderbotschafterin,<br />
dass die Regierung von Simbabwe sich um einen wirklichen internen Dialog mit der simbabwischen<br />
Zivilbevölkerung und um Dialog mit der internationalen Gemeinschaft bemühen muss.<br />
Die Europäische Union ruft die Afrikanische Union und die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika<br />
auf, bei der simbabwischen Regierung vorstellig zu werden, um die Menschenrechtslage zur Sprache zu<br />
bringen und nachdrücklich dazu aufzufordern, dass den erschreckenden Auswirkungen der Operation<br />
"Restore Order" abgeholfen wird.<br />
Die Europäische Union weist erneut darauf hin, dass es als ein positiver Schritt in Richtung auf eine<br />
Normalisierung der Beziehungen gewertet würde, wenn Simbabwe sich um Einhaltung der EU-Benchmarks<br />
bemühte. Sie erinnert ferner an die vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) auf<br />
seiner Tagung vom 18. Juli 2005 angenommenen Schlussfolgerungen, in denen der Rat seine tiefe Besorgnis<br />
zum Ausdruck gebracht und bekräftigt hat, dass er seine Politik gegenüber Simbabwe, einschließlich der<br />
restriktiven Maßnahmen, fortlaufend überprüfen wird.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
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- DE - PE 360.490