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EUROPAISCHES PARLAMENT

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79/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den jüngsten Ereignissen in Simbabwe<br />

Brüssel, den 28. Juli 2005<br />

Die Europäische Union begrüßt den Bericht der Sonderbotschafterin des Generalsekretärs der Vereinten<br />

Nationen, Frau Anna Tibaijuka, zur Operation "Restore Order" der simbabwischen Regierung.<br />

Die Europäische Union nimmt die Feststellung der Sonderbotschafterin zur Kenntnis, dass die Operation<br />

"Restore Order" willkürlich und ungerechtfertigt war, ohne Rücksicht auf menschliches Leid durchgeführt<br />

wurde, nach den Maßstäben sowohl des inländischen als auch des Völkerrechts ungesetzlich war und eine<br />

humanitäre Krise von noch nie da gewesenem Ausmaß ausgelöst hat. Die EU fordert daher die internationale<br />

Gemeinschaft auf, uneingeschränkte humanitäre Hilfe für die Not leidende Bevölkerung bereitzustellen.<br />

Die Europäische Union schließt sich dem Aufruf der VN-Sonderbotschafterin an die Regierung von<br />

Simbabwe an, jede weitere Zerstörung sofort zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass der internationalen<br />

humanitären Hilfe unbehinderter Zugang ermöglicht wird und die für die Operation unmittelbar<br />

Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.<br />

Die Europäische Union schließt sich auch dem Appell der VN-Sonderbotschafterin an die Regierung von<br />

Simbabwe an, Reformen zur Korrektur ihrer makroökonomischen Politik und ihrer allgemeinen<br />

Staatsführung in Angriff zu nehmen. Die Europäische Union teilt die Auffassung der Sonderbotschafterin,<br />

dass die Regierung von Simbabwe sich um einen wirklichen internen Dialog mit der simbabwischen<br />

Zivilbevölkerung und um Dialog mit der internationalen Gemeinschaft bemühen muss.<br />

Die Europäische Union ruft die Afrikanische Union und die Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika<br />

auf, bei der simbabwischen Regierung vorstellig zu werden, um die Menschenrechtslage zur Sprache zu<br />

bringen und nachdrücklich dazu aufzufordern, dass den erschreckenden Auswirkungen der Operation<br />

"Restore Order" abgeholfen wird.<br />

Die Europäische Union weist erneut darauf hin, dass es als ein positiver Schritt in Richtung auf eine<br />

Normalisierung der Beziehungen gewertet würde, wenn Simbabwe sich um Einhaltung der EU-Benchmarks<br />

bemühte. Sie erinnert ferner an die vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) auf<br />

seiner Tagung vom 18. Juli 2005 angenommenen Schlussfolgerungen, in denen der Rat seine tiefe Besorgnis<br />

zum Ausdruck gebracht und bekräftigt hat, dass er seine Politik gegenüber Simbabwe, einschließlich der<br />

restriktiven Maßnahmen, fortlaufend überprüfen wird.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

_________<br />

- DE - PE 360.490

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