17.11.2012 Aufrufe

EUROPAISCHES PARLAMENT

EUROPAISCHES PARLAMENT

EUROPAISCHES PARLAMENT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

77/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Ermordung eines Friedensaktivisten<br />

in Somalia<br />

Brüssel, den 18. Juli 2005<br />

Die Europäische Union schließt sich den Stimmen an, die den grausamen Mord an dem angesehenen<br />

somalischen Streiter für Frieden und Versöhnung Abdulkadir Yahya Ali am Morgen des 10. Juli auf<br />

Schärfste verurteilen. Durch diese Tat hat Somalia einen Mann verloren, der sich unermüdlich für Stabilität<br />

und für eine verantwortungsvolle Staatsführung eingesetzt hat. Die Europäische Union spricht der Familie<br />

und den Freunden Yahyas ihr Beileid aus.<br />

Die Europäische Union ist äußerst besorgt, dass dieser Mord und andere Gewalttaten, die im selben Zeitraum<br />

begangen wurden, zu neuen Spannungen im laufenden Friedensprozess führen können. Sie bekräftigt, dass<br />

sie die Übergangs-Bundesbehörden vorbehaltlos unterstützt, da sich Frieden, Stabilität und eine<br />

verantwortungsvolle Staatsführung in Somalia nur in diesem Rahmen gewährleisten lassen. Die Europäische<br />

Union appelliert an alle Somalier, sich jeglicher Gewaltanwendung zu enthalten und sich der Einsicht zu<br />

stellen, dass ihre Differenzen nur durch einen allen offen stehenden Dialog beigelegt werden können.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

78/05<br />

_________<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Anwendung besonderer Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung des Terrorismus<br />

Brüssel, den 29. Juli 2005<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts<br />

2005/427/GASP des Rates vom 6. Juni 2005 zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts<br />

2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur<br />

Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2005/220/GASP mittragen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass<br />

ihre innerstaatliche Politik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.<br />

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

_________<br />

85<br />

- DE - PE 360.490

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!