EUROPAISCHES PARLAMENT
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77/05<br />
Bulletin 29.08.2005<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Ermordung eines Friedensaktivisten<br />
in Somalia<br />
Brüssel, den 18. Juli 2005<br />
Die Europäische Union schließt sich den Stimmen an, die den grausamen Mord an dem angesehenen<br />
somalischen Streiter für Frieden und Versöhnung Abdulkadir Yahya Ali am Morgen des 10. Juli auf<br />
Schärfste verurteilen. Durch diese Tat hat Somalia einen Mann verloren, der sich unermüdlich für Stabilität<br />
und für eine verantwortungsvolle Staatsführung eingesetzt hat. Die Europäische Union spricht der Familie<br />
und den Freunden Yahyas ihr Beileid aus.<br />
Die Europäische Union ist äußerst besorgt, dass dieser Mord und andere Gewalttaten, die im selben Zeitraum<br />
begangen wurden, zu neuen Spannungen im laufenden Friedensprozess führen können. Sie bekräftigt, dass<br />
sie die Übergangs-Bundesbehörden vorbehaltlos unterstützt, da sich Frieden, Stabilität und eine<br />
verantwortungsvolle Staatsführung in Somalia nur in diesem Rahmen gewährleisten lassen. Die Europäische<br />
Union appelliert an alle Somalier, sich jeglicher Gewaltanwendung zu enthalten und sich der Einsicht zu<br />
stellen, dass ihre Differenzen nur durch einen allen offen stehenden Dialog beigelegt werden können.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
78/05<br />
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Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Anwendung besonderer Maßnahmen<br />
zur Bekämpfung des Terrorismus<br />
Brüssel, den 29. Juli 2005<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts<br />
2005/427/GASP des Rates vom 6. Juni 2005 zur Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts<br />
2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur<br />
Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2005/220/GASP mittragen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass<br />
ihre innerstaatliche Politik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.<br />
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
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- DE - PE 360.490