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EUROPAISCHES PARLAMENT

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88/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu dem Gerichtsverfahren gegen<br />

Mitglieder der Sam-Rainsy-Partei in Kambodscha<br />

Brüssel, den 22. August 2005<br />

Die Europäische Union bedauert die Art und Weise, in der das Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder der<br />

oppositionellen Sam-Rainsy-Partei Cheam Channy und Khom Piseth geführt worden ist, sowie das Urteil,<br />

das ein Militärgericht in Phnom Penh am 9. August aufgrund der Anklage wegen organisierter Kriminalität<br />

(Bildung einer bewaffneten Untergrundgruppe) und Betrugs gegen sie verhängt hat.<br />

Die Glaubwürdigkeit dieses Urteils wird dadurch erheblich beeinträchtigt, dass das Militärgericht eine Reihe<br />

gesetzlich verankerter Rechte der Angeklagten nicht respektiert hat. Die Europäische Union ist außerdem<br />

besorgt über das Fehlen eines gut funktionierenden Gerichtswesens in Kambodscha und die Politisierung der<br />

Streitkräfte und sie verweist auf die Bedeutung, die sie einer klaren Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit des<br />

Gerichtswesens und der Vermeidung jeglicher politischer Einmischung in das Gerichtswesen und in die<br />

Streitkräfte beimisst.<br />

Wir nehmen zur Kenntnis, dass Cheam Channy und Khom Piseth Rechtsbehelf bei dem zivilen<br />

Berufungsgericht einlegen können, und ersuchen Seine Hoheit den König als Staatsoberhaupt um Straferlass.<br />

Die Europäische Union fordert die politische Führung Kambodschas nachdrücklich auf, allen politischen<br />

Parteien zu ermöglichen, ungehindert und ohne Einschüchterungen zu arbeiten. Sie bringt die Hoffnung zum<br />

Ausdruck, dass alle politischen Führer im Interesse einer harmonischen nationalen Entwicklung anerkennen,<br />

dass sie die Pflicht haben, ihr jeweiliges Amt gesetzeskonform und konstruktiv auszuüben.<br />

Die Europäische Union wird die Lage weiter aufmerksam verfolgen.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

- DE - PE 360.490

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