EUROPAISCHES PARLAMENT
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Bulletin 29.08.2005<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu dem Gerichtsverfahren gegen<br />
Mitglieder der Sam-Rainsy-Partei in Kambodscha<br />
Brüssel, den 22. August 2005<br />
Die Europäische Union bedauert die Art und Weise, in der das Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder der<br />
oppositionellen Sam-Rainsy-Partei Cheam Channy und Khom Piseth geführt worden ist, sowie das Urteil,<br />
das ein Militärgericht in Phnom Penh am 9. August aufgrund der Anklage wegen organisierter Kriminalität<br />
(Bildung einer bewaffneten Untergrundgruppe) und Betrugs gegen sie verhängt hat.<br />
Die Glaubwürdigkeit dieses Urteils wird dadurch erheblich beeinträchtigt, dass das Militärgericht eine Reihe<br />
gesetzlich verankerter Rechte der Angeklagten nicht respektiert hat. Die Europäische Union ist außerdem<br />
besorgt über das Fehlen eines gut funktionierenden Gerichtswesens in Kambodscha und die Politisierung der<br />
Streitkräfte und sie verweist auf die Bedeutung, die sie einer klaren Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit des<br />
Gerichtswesens und der Vermeidung jeglicher politischer Einmischung in das Gerichtswesen und in die<br />
Streitkräfte beimisst.<br />
Wir nehmen zur Kenntnis, dass Cheam Channy und Khom Piseth Rechtsbehelf bei dem zivilen<br />
Berufungsgericht einlegen können, und ersuchen Seine Hoheit den König als Staatsoberhaupt um Straferlass.<br />
Die Europäische Union fordert die politische Führung Kambodschas nachdrücklich auf, allen politischen<br />
Parteien zu ermöglichen, ungehindert und ohne Einschüchterungen zu arbeiten. Sie bringt die Hoffnung zum<br />
Ausdruck, dass alle politischen Führer im Interesse einer harmonischen nationalen Entwicklung anerkennen,<br />
dass sie die Pflicht haben, ihr jeweiliges Amt gesetzeskonform und konstruktiv auszuüben.<br />
Die Europäische Union wird die Lage weiter aufmerksam verfolgen.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
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- DE - PE 360.490