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EUROPAISCHES PARLAMENT

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81/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Erklärung im Namen der Europäischen Union zu der wirtschaftlichen Lage und den zivilen Unruhen<br />

in Jemen<br />

Brüssel, den 4. August 2005<br />

Die EU bedauert die gewalttätigen Ausschreitungen, zu denen es vor kurzem im Zusammenhang mit der<br />

Verringerung der Brennstoffsubventionen in Jemen gekommen ist und die zahlreiche Todesopfer gefordert<br />

haben. Die EU ist gegen Gewaltanwendung und ruft alle Beteiligten auf, Zurückhaltung zu üben und<br />

Differenzen im Dialog auszuräumen. Die EU unterstützt und fördert eine starke Zivilgesellschaft mit echter<br />

und umfassender Teilhabe aller am politischen Prozess, namentlich auch durch die Wahrnehmung des<br />

Rechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.<br />

Die Verringerung der Brennstoffsubventionen stellt einen von mehreren Schritten dar, die zur Eindämmung<br />

der Armut in Jemen erforderlich sind. Die EU hat, gleich anderen Staaten und Institutionen, hervorgehoben,<br />

wie wichtig solche Maßnahmen sind. Ebenso wichtig aber sind ernsthafte und sofortige Anstrengungen zur<br />

Armutsbekämpfung in Jemen, um diese Reformschritte auszugleichen. Die EU unterstützt die<br />

Armutsbekämpfungsstrategie der jemenitischen Regierung und würde es begrüßen, wenn diese Strategie<br />

integraler Bestandteil des Staatshaushalts würde.<br />

Der Wunsch der EU ist es, dass Jemen langfristig wirtschaftliche Stabilität und Wohlstand erlangt. Dies ist<br />

nur dann möglich, wenn 1. mehr Möglichkeiten für wirtschaftliches Wachstum – insbesondere für die<br />

Armen – gefördert werden, 2. die Korruption wirksam bekämpft wird, 3. alle Bürger besseren Zugang zur<br />

Bildung und zur Gesundheitsversorgung erhalten und 4. die Demokratie gestärkt wird und Menschenrechte<br />

und Rechtsstaatlichkeit größere Beachtung finden.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina,<br />

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />

Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und<br />

die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

82/05<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Wahlen in Guinea-Bissau<br />

Brüssel, den 1. August 2005<br />

Die Europäische Union nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die zweite Runde der<br />

Präsidentschaftswahlen in Guinea-Bissau nach Aussage der internationalen Beobachter vor Ort, insbesondere<br />

der an der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union beteiligten Beobachter, friedlich verlaufen ist<br />

und in transparenter und umfassender Weise im Einklang mit den internationalen Grundsätzen für<br />

demokratische Wahlen im Allgemeinen gut organisiert war. Die Wähler konnten trotz der angespannten<br />

Lage während des Wahlkampfs ihr Wahlrecht frei ausüben.<br />

87<br />

- DE - PE 360.490

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