17.11.2012 Aufrufe

EUROPAISCHES PARLAMENT

EUROPAISCHES PARLAMENT

EUROPAISCHES PARLAMENT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

76<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK<br />

63/05<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Präsidentschaftswahlen in<br />

Guinea-Bissau<br />

Brüssel, den 29. Juni 2005<br />

Die Europäische Union nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die erste Runde der<br />

Präsidentschaftswahlen in Guinea-Bissau nach Aussage der internationalen Beobachter vor Ort, insbesondere<br />

der an der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union beteiligten Beobachter, friedlich verlaufen ist<br />

und im Allgemeinen gut und in Einklang mit den internationalen Grundsätzen für demokratische Wahlen<br />

organisiert war. Die Europäische Union beglückwünscht die Bevölkerung von Guinea-Bissau zu ihrer<br />

intensiven Beteiligung, die ein Beleg für ihr eindeutiges Engagement für Frieden und Demokratie ist, und<br />

stellt fest, dass die Streitkräfte zum demokratischen Verlauf des Wahlprozesses beigetragen haben.<br />

Die Europäische Union ruft alle Kandidaten und politischen Parteien auf, die Ergebnisse der ersten<br />

Wahlrunde zu respektieren und darauf hinzuwirken, dass der demokratische Wahlprozess ohne neue<br />

Spannungen zu Ende geführt werden kann.<br />

Die Europäische Union ist bereit, Guinea-Bissau weiterhin zu unterstützen, damit die demokratische<br />

Legitimität im Lande wieder vollständig hergestellt wird. Vor diesem Hintergrund wird die<br />

Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union, die nach Guinea-Bissau entsandt wurde, ihre Tätigkeit<br />

während der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen fortsetzen.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

- DE - PE 360.490

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!