EUROPAISCHES PARLAMENT
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Bulletin 29.08.2005<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK<br />
63/05<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Präsidentschaftswahlen in<br />
Guinea-Bissau<br />
Brüssel, den 29. Juni 2005<br />
Die Europäische Union nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die erste Runde der<br />
Präsidentschaftswahlen in Guinea-Bissau nach Aussage der internationalen Beobachter vor Ort, insbesondere<br />
der an der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union beteiligten Beobachter, friedlich verlaufen ist<br />
und im Allgemeinen gut und in Einklang mit den internationalen Grundsätzen für demokratische Wahlen<br />
organisiert war. Die Europäische Union beglückwünscht die Bevölkerung von Guinea-Bissau zu ihrer<br />
intensiven Beteiligung, die ein Beleg für ihr eindeutiges Engagement für Frieden und Demokratie ist, und<br />
stellt fest, dass die Streitkräfte zum demokratischen Verlauf des Wahlprozesses beigetragen haben.<br />
Die Europäische Union ruft alle Kandidaten und politischen Parteien auf, die Ergebnisse der ersten<br />
Wahlrunde zu respektieren und darauf hinzuwirken, dass der demokratische Wahlprozess ohne neue<br />
Spannungen zu Ende geführt werden kann.<br />
Die Europäische Union ist bereit, Guinea-Bissau weiterhin zu unterstützen, damit die demokratische<br />
Legitimität im Lande wieder vollständig hergestellt wird. Vor diesem Hintergrund wird die<br />
Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union, die nach Guinea-Bissau entsandt wurde, ihre Tätigkeit<br />
während der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen fortsetzen.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
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- DE - PE 360.490