EUROPAISCHES PARLAMENT
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro, die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
69/05<br />
Bulletin 29.08.2005<br />
__________<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union<br />
zu den Parlamentswahlen in Burundi<br />
Brüssel, den 8. Juli 2005<br />
Die Europäische Union begrüßt den friedlichen Verlauf der Parlamentswahlen, die am 4. Juli in Burundi<br />
stattgefunden haben. Diese Wahlen stellen eine wichtige Etappe auf dem Weg Burundis zu Demokratie und<br />
dauerhaftem Frieden dar. Die EU beglückwünscht die Bevölkerung Burundis, die sich entschlossen gezeigt<br />
hat, ihrem Land eine stabile und demokratische Zukunft zu sichern.<br />
Die EU begrüßt ferner die Arbeit der Beobachtungsmission der Europäischen Union in Burundi und deren<br />
Schlussfolgerungen, wonach die Wahlen, trotz gewisser Betrugsvorwürfe und kleinerer Unregelmäßigkeiten,<br />
im Allgemeinen unter Einhaltung der internationalen Standards abgelaufen sind. Die EU dankt außerdem<br />
dem unabhängigen nationalen Wahlausschuss (CENI) für die ausschlaggebende Rolle, die er bei der<br />
Organisation der Wahlen gespielt hat, sowie der ONUB und der internationalen Gemeinschaft, die diese<br />
Wahlen unterstützt haben. Die EU begrüßt die aktive Rolle der regionalen Initiative und ihre wichtige<br />
politische Unterstützung für die Abhaltung der Wahlen.<br />
Die EU ruft alle in Burundi vertretenen Parteien dazu auf, die Ergebnisse dieser Wahlen zu respektieren und<br />
weiterhin zu zeigen, dass sie sich der Demokratie verpflichtet fühlen. Die EU appelliert an die Parteien, auf<br />
jegliches Vorgehen zu verzichten, das dem Wahlprozess schaden oder die erreichten Fortschritte<br />
beeinträchtigen könnte.<br />
Die EU bekräftigt ihre Entschlossenheit, Burundi bei seinen Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss<br />
des Übergangsprozesses zu begleiten, sowie ihren Willen, sich für die Schaffung einer friedlichen,<br />
demokratischen und blühenden Zukunft einzusetzen.<br />
Das Beitrittsland Bulgarien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des Stabilisierungs- und<br />
Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina, ehemalige<br />
jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum<br />
angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik<br />
Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
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- DE - PE 360.490