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EUROPAISCHES PARLAMENT

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro, die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

69/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

__________<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union<br />

zu den Parlamentswahlen in Burundi<br />

Brüssel, den 8. Juli 2005<br />

Die Europäische Union begrüßt den friedlichen Verlauf der Parlamentswahlen, die am 4. Juli in Burundi<br />

stattgefunden haben. Diese Wahlen stellen eine wichtige Etappe auf dem Weg Burundis zu Demokratie und<br />

dauerhaftem Frieden dar. Die EU beglückwünscht die Bevölkerung Burundis, die sich entschlossen gezeigt<br />

hat, ihrem Land eine stabile und demokratische Zukunft zu sichern.<br />

Die EU begrüßt ferner die Arbeit der Beobachtungsmission der Europäischen Union in Burundi und deren<br />

Schlussfolgerungen, wonach die Wahlen, trotz gewisser Betrugsvorwürfe und kleinerer Unregelmäßigkeiten,<br />

im Allgemeinen unter Einhaltung der internationalen Standards abgelaufen sind. Die EU dankt außerdem<br />

dem unabhängigen nationalen Wahlausschuss (CENI) für die ausschlaggebende Rolle, die er bei der<br />

Organisation der Wahlen gespielt hat, sowie der ONUB und der internationalen Gemeinschaft, die diese<br />

Wahlen unterstützt haben. Die EU begrüßt die aktive Rolle der regionalen Initiative und ihre wichtige<br />

politische Unterstützung für die Abhaltung der Wahlen.<br />

Die EU ruft alle in Burundi vertretenen Parteien dazu auf, die Ergebnisse dieser Wahlen zu respektieren und<br />

weiterhin zu zeigen, dass sie sich der Demokratie verpflichtet fühlen. Die EU appelliert an die Parteien, auf<br />

jegliches Vorgehen zu verzichten, das dem Wahlprozess schaden oder die erreichten Fortschritte<br />

beeinträchtigen könnte.<br />

Die EU bekräftigt ihre Entschlossenheit, Burundi bei seinen Bemühungen um einen erfolgreichen Abschluss<br />

des Übergangsprozesses zu begleiten, sowie ihren Willen, sich für die Schaffung einer friedlichen,<br />

demokratischen und blühenden Zukunft einzusetzen.<br />

Das Beitrittsland Bulgarien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des Stabilisierungs- und<br />

Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Bosnien und Herzegowina, ehemalige<br />

jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum<br />

angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik<br />

Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

79<br />

- DE - PE 360.490

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