EUROPAISCHES PARLAMENT
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88<br />
Bulletin 29.08.2005<br />
ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Die Europäische Union beglückwünscht die Bevölkerung von Guinea-Bissau zu ihrer intensiven und<br />
friedlichen Beteiligung, die ein Beleg für ihr eindeutiges Engagement für Frieden und Demokratie ist, und<br />
stellt fest, dass die Streitkräfte zum demokratischen Verlauf des Wahlprozesses beigetragen haben. Die<br />
Europäische Union beglückwünscht auch die Nationale Wahlkommission zu ihrer erfolgreichen und<br />
professionellen Arbeit während des gesamten Wahlverlaufs.<br />
Die Europäische Union nimmt die am 28. Juli veröffentlichten vorläufigen regionalen Ergebnisse zur<br />
Kenntnis und appelliert an alle politischen Parteien und interessierten Gruppen, dafür Sorge zu tragen, dass<br />
auch der restliche Teil des Wahlverfahrens ordnungsgemäß und im Einklang mit den konstitutionellen und<br />
anderen rechtlichen Bestimmungen abgeschlossen wird.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien*, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
83/05<br />
__________<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu Belarus<br />
Brüssel, den 2. August 2005<br />
Die Europäische Union ist zutiefst besorgt über die jüngsten Entwicklungen in Belarus, die einmal mehr<br />
zeigen, wie die Zivilgesellschaft, die politische Opposition und die unabhängigen Medien systematisch und<br />
in zunehmendem Maße unterdrückt werden.<br />
Die EU verurteilt das jüngste Vorgehen der belarussischen Regierung gegen die Union der Polen in Belarus<br />
und die Einmischung der Regierung in die Aktivitäten dieser unabhängigen Nichtregierungsorganisation. Die<br />
EU ist der Überzeugung, dass eine solche Einmischung die Rechte der Minderheiten untergräbt und damit<br />
den Maßstäben für eine gute Regierungsführung entgegensteht, zu denen sich Belarus im Rahmen seiner<br />
OSZE-Verpflichtungen bekannt hat. Die EU ruft die Regierung von Belarus auf, ihre Politik der<br />
Unterdrückung gegenüber den eigenen Bürgern einzustellen und eine uneingeschränkte Erfüllung ihrer<br />
Pflichten in Bezug auf die Menschenrechte einschließlich der Rechte der Minderheiten zu gewährleisten.<br />
Die EU verurteilt ferner die Urteile, die gegen Nikolai Statkevitsch und Pavel Severinets aufgrund der Rolle<br />
ergangen sind, die sie bei der Organisation von Demonstrationen nach den manipulierten Wahlen im Oktober<br />
2004 gespielt haben, sowie das Urteil gegen Andrey Klimov wegen der Organisation einer Demonstration<br />
am 25. März 2005. Die EU ist der Auffassung, dass die Prozesse politisch motiviert waren. Sie erinnert<br />
ferner an ihre früheren Erklärungen zu politischen Gefangenen und fordert weiterhin deren Freilassung. Die<br />
Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind unveräußerliche Menschenrechte, und die EU fordert<br />
Belarus auf, diese zu respektieren. Die EU bedauert ferner die zunehmenden Schwierigkeiten, auf die die<br />
unabhängigen Medien bei ihren Bemühungen stoßen, ungehindert ihrer Arbeit nachzugehen, und ist<br />
weiterhin besorgt über die Höhe der gegen sie verhängten Geldstrafen.<br />
- DE - PE 360.490