EUROPAISCHES PARLAMENT
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />
Die EU ist enttäuscht, dass das Vorgehen der belarussischen Regierung die Entwicklung engerer<br />
Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiterhin behindert und der Bevölkerung von Belarus die<br />
Vorteile der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorenthält. Sie wird die Entwicklungen weiterhin genau<br />
beobachten und ihre Politik gegenüber Belarus vor diesem Hintergrund weiter überprüfen.<br />
Die EU bekräftigt, dass die nach wie vor bereit ist, die belarussische Zivilgesellschaft und die Bevölkerung<br />
insgesamt bei ihren Bemühungen um eine demokratische und pluralistische Gesellschaft in Belarus zu<br />
unterstützen.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien *, die Länder des<br />
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />
Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />
Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />
Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
84/05<br />
Bulletin 29.08.2005<br />
__________<br />
Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Referendum in Uganda<br />
Brüssel, den 5. August 2005<br />
Die Europäische Union begrüßt, dass sich das ugandische Volk in dem Referendum vom 28. Juli dafür<br />
entschieden hat, die Wiedereinführung eines Mehrparteiensystems zu unterstützen. Nach Auffassung der<br />
Europäischen Union ist dies ein bedeutender Schritt im Hinblick auf die Ausübung demokratischer<br />
Verantwortung in Uganda.<br />
Es ist wichtig, dass die Wahlen im Jahr 2006 von allen Seiten als frei und gerecht betrachtet werden.<br />
Dementsprechend hofft die Europäische Union, dass die Regierung ihre Zusage einhält, die "Bewegung"<br />
vom Staat zu trennen, und dass das Parlament die für ein Mehrparteiensystem erforderlichen Gesetze bis<br />
Ende September 2005 verabschiedet.<br />
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, das Bewerberland Kroatien*, die Länder des Stabilisierungs-<br />
und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, die<br />
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />
Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und<br />
die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />
* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />
__________<br />
89<br />
- DE - PE 360.490