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EUROPAISCHES PARLAMENT

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Die EU ist enttäuscht, dass das Vorgehen der belarussischen Regierung die Entwicklung engerer<br />

Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiterhin behindert und der Bevölkerung von Belarus die<br />

Vorteile der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorenthält. Sie wird die Entwicklungen weiterhin genau<br />

beobachten und ihre Politik gegenüber Belarus vor diesem Hintergrund weiter überprüfen.<br />

Die EU bekräftigt, dass die nach wie vor bereit ist, die belarussische Zivilgesellschaft und die Bevölkerung<br />

insgesamt bei ihren Bemühungen um eine demokratische und pluralistische Gesellschaft in Belarus zu<br />

unterstützen.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien *, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro und die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

84/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

__________<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Referendum in Uganda<br />

Brüssel, den 5. August 2005<br />

Die Europäische Union begrüßt, dass sich das ugandische Volk in dem Referendum vom 28. Juli dafür<br />

entschieden hat, die Wiedereinführung eines Mehrparteiensystems zu unterstützen. Nach Auffassung der<br />

Europäischen Union ist dies ein bedeutender Schritt im Hinblick auf die Ausübung demokratischer<br />

Verantwortung in Uganda.<br />

Es ist wichtig, dass die Wahlen im Jahr 2006 von allen Seiten als frei und gerecht betrachtet werden.<br />

Dementsprechend hofft die Europäische Union, dass die Regierung ihre Zusage einhält, die "Bewegung"<br />

vom Staat zu trennen, und dass das Parlament die für ein Mehrparteiensystem erforderlichen Gesetze bis<br />

Ende September 2005 verabschiedet.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, das Bewerberland Kroatien*, die Länder des Stabilisierungs-<br />

und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, die<br />

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro und die dem Europäischen<br />

Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und<br />

die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

89<br />

- DE - PE 360.490

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