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EUROPAISCHES PARLAMENT

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90/05<br />

Bulletin 29.08.2005<br />

ALLGEMEINE INFORMATIONEN<br />

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union<br />

zu den Präsidentschaftswahlen in Burundi<br />

Brüssel, den 23. August 2005<br />

Die Europäische Union beglückwünscht Pierre Nkurunziza zu seinem Wahlsieg bei den<br />

Präsidentschaftswahlen, die am 19. August in Burundi stattgefunden haben. Diese Wahlen werden sicher<br />

erheblich dazu beitragen, die Zukunft Burundis als demokratisches und stabiles Land zu sichern.<br />

Die Europäische Union möchte diese Gelegenheit ergreifen, all denen ihre Anerkennung auszusprechen, die<br />

sich gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass der Wahlprozess bisher erfolgreich verlaufen ist: der<br />

unabhängigen Nationalen Wahlkommission (CENI), der ONUB und der EU-Beobachtungsmission, und ganz<br />

besonders dem burundischen Volk, das sich so ausgesprochen zahlreich an der Wahl seiner neuen politischen<br />

Führung beteiligt hat.<br />

Die Europäische Union begrüßt die kürzlich von Präsident Nkurunziza abgegebenen Erklärungen, in denen<br />

er zugesagt hat, das Land mit einem integrativen Ansatz regieren zu wollen. Die EU ruft alle in Burundi<br />

vertretenen Parteien auf, sich auch weiterhin der Demokratie und dem burundischen Friedensprozess<br />

verpflichtet zu fühlen und konstruktiv mit der neuen Regierung zusammenzuarbeiten.<br />

Die Europäische Union bekräftigt ihre Entschlossenheit, auch die Schlussphase des Wahlprozesses<br />

unterstützend zu begleiten. Sie wird Burundi weiterhin bei der Schaffung einer friedlichen, demokratischen<br />

und blühenden Zukunft unterstützen und sieht der Zusammenarbeit mit der neuen Regierung in den zentralen<br />

Bereichen Entwicklung, Wiederaufbau, Justiz und Menschenrechte erwartungsvoll entgegen.<br />

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien *, die Länder des<br />

Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und<br />

Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro sowie die dem<br />

Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die<br />

Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.<br />

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.<br />

__________<br />

- DE - PE 360.490

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