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Clariant Geschäftsbericht 2007

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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

1.18 – LAUFENDE ERTRAGSSTEUERN<br />

Die Ermittlung der zu versteuernden Gewinne (Verluste) der Konzerngesellschaften,<br />

auf deren Basis die Ertragssteuerzahlungen<br />

(-erstattungen) des Berichtszeitraums anhand geltender nationaler<br />

Steuersätze kalkuliert werden, erfolgt unter Beachtung der Steuergesetze<br />

der jeweiligen Länder, in denen die Gesellschaften tätig<br />

sind. Laufende Ertragssteuern für die aktuelle Periode und für frühere<br />

Zeiträume werden, sofern noch nicht gezahlt, als Verbindlichkeit bilanziert.<br />

Sofern die bereits bezahlten Ertragssteuern für die aktuelle<br />

und frühere Perioden die Ertragssteuerverbindlichkeit für diese<br />

Zeiträume übersteigen, wird der Differenzbetrag auf der Aktivseite<br />

der Bilanz verbucht. Ertragssteuerforderungen und -verbindlichkeiten<br />

werden saldiert, sofern ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch<br />

zur Saldierung der erfassten Beträge besteht und die Absicht besteht,<br />

eine Verrechnung vorzunehmen oder das Guthaben und die<br />

Verbindlichkeit gleichzeitig auszugleichen.<br />

1.19 – LATENTE ERTRAGSSTEUERN<br />

Zur Berechnung latenter Ertragssteuern gelangt die Comprehensive<br />

Liability Method zur Anwendung. Basis hierfür bilden die ertragssteuerwirksamen<br />

Abweichungen zwischen Steuerbilanz und der für<br />

die Konsolidierung erstellten Bilanz der Konzerngesellschaften und<br />

die sich daraus ergebenden Unterschiede aus zeitlichen Abgrenzungen.<br />

Eine Ausnahme besteht dahingehend, dass für temporäre<br />

Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften<br />

und assoziierten Gesellschaften keine latenten Ertragssteuern<br />

ermittelt werden, sofern der Anteilseigner (Muttergesellschaft)<br />

den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären<br />

Differenz steuern kann und gleichzeitig eine Umkehr der temporären<br />

Differenz in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist. Darüber hinaus<br />

werden Quellensteuern oder sonstige Steuern auf mögliche spätere<br />

Ausschüttungen aus zurückbehaltenen Gewinnen der Konzerngesellschaften<br />

nur dann berücksichtigt, wenn eine Dividendenzahlung<br />

geplant ist, da diese Gewinne in der Regel reinvestiert werden.<br />

Die auf Basis der entsprechenden lokalen Steuersätze berechneten<br />

latenten Ertragssteuern sind im Anlagevermögen resp. in den langfristigen<br />

Verbindlichkeiten enthalten. Alle während des Jahres anfallenden<br />

Änderungen werden in der Erfolgsrechnung verbucht.<br />

Veränderungen bei latenten Ertragssteuern von Eigenkapitalpositionen<br />

werden im Eigenkapital erfasst.<br />

Die Höhe der latenten Ertragssteuern wird anhand des Steuersatzes<br />

(und gemäss der Steuergesetzgebung) bemessen, der zum Bilanzstichtag<br />

rechtlich oder faktisch gilt und der zum Zeitpunkt der Realisierung<br />

des Steuerguthabens bzw. der Erfüllung der Steuerverbindlichkeit<br />

erwartungsgemäss gelten wird.<br />

Ein latentes Ertragssteuerguthaben wird nur in der Höhe verbucht,<br />

in der zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich steuerpflichtige<br />

Gewinne realisiert werden, denen die temporären Differenzbeträge<br />

oder die vorgetragenen Steuerverluste gegenübergestellt werden<br />

können.<br />

1.20 – AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGEN<br />

2005 ersetzte <strong>Clariant</strong> die zwei aktienbasierten Vergütungsprogramme,<br />

den <strong>Clariant</strong> Executive Stock Option Plan (CESOP) und<br />

den Management Stock Incentive Plan (MSIP), durch den <strong>Clariant</strong><br />

Executive Bonus Plan (CEBP). In diesem neuen Programm werden<br />

aus gewählten Gruppen des oberen und des erweiterten Kaders eine<br />

gewisse Anzahl von Namenaktien der <strong>Clariant</strong> AG abgegeben. Die<br />

unter den alten Programmen bis Februar 2005 zugesprochenen Aktien<br />

und Optionen laufen weiter. Der Marktwert der Mitarbeiterleistungen,<br />

die im Austausch für die Zuteilung von Aktien und Optionen<br />

erhalten wurden, wird als Aufwand verbucht. Der Totalbetrag, der<br />

als Aufwand über die Bemessungsperiode und die Periode erfasst<br />

wird, über die der Rechtsanspruch erworben wird (Vesting Period),<br />

errechnet sich aus dem Marktwert der zugeteilten Aktien und Optionen.<br />

Eine Anpassung wird für die Dividende vorgenommen, die<br />

während der Vesting Period nicht ausbezahlt wird. Nicht marktbezogene<br />

Auflagen bezüglich des Erwerbs des Rechtsanspruchs werden<br />

in die Annahmen über die Anzahl an Aktien und Optionen eingerechnet,<br />

die voraussichtlich bei Fälligkeit effektiv abgegeben werden. Zu<br />

jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern diese Annahmen bezüglich<br />

der bei Fälligkeit effektiv abzu gebenden Anzahl an Aktien und<br />

Optionen. Die Auswirkung dieser Überprüfung der Annahmen wird<br />

gegebenenfalls in der Erfolgsrechnung und entsprechend im Eigenkapital<br />

über die restliche Vesting Period erfasst.<br />

1.21 – RÜCKSTELLUNGEN FÜR VORSORGE<br />

UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN<br />

Die verschiedenen Konzerngesellschaften unterhalten unterschiedliche<br />

Vorsorgeprogramme. Der Konzern verfügt sowohl über<br />

leistungs- als auch über beitragsorientierte Pensionspläne. Leistungs<br />

orientierte Vorsorgepläne sind Pensionspläne, in denen ein<br />

bestimmter Pensionsbetrag festgelegt ist, den ein(e) Mitarbeitende(r)<br />

nach der Pensionierung erhält. Dieser Betrag ist üblicherweise<br />

von einem oder mehreren Faktoren abhängig, wie Alter, Dauer der<br />

Unternehmenszugehörigkeit und Höhe der Vergütung. Ein beitragsorientierter<br />

Vorsorgeplan dagegen ist ein Pensionsplan, bei dem der<br />

Konzern festgelegte Beiträge in einen vom Konzern unabhängigen<br />

Fonds einzahlt. Der Konzern hat dabei keine rechtliche oder faktische<br />

Verpflichtung zur Zahlung zusätzlicher Beiträge, falls die Mittel<br />

des Fonds nicht ausreichen, um allen Mitarbeitenden die Beträge<br />

auszuzahlen, die ihren in der laufenden oder einer früheren Periode<br />

erbrachten Arbeitsleistungen entsprechen.<br />

Für beitragsorientierte Vorsorgepläne zahlt der Konzern auf<br />

rechtsverbindlicher, vertraglicher oder freiwilliger Basis Beiträge<br />

an öffentliche oder private Rentenversicherungsträger. Über die<br />

Zahlung der Beiträge hinaus unterliegt der Konzern keinen weiteren<br />

Zahlungsverpflichtungen. Beiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne<br />

werden in der Erfolgsrechnung der jeweiligen Periode ausgewiesen.

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