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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
16. ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNGEN FÜR<br />
LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN (FORTSETZUNG)<br />
Rückstellungen für Personal. Personalrückstellungen betreffen<br />
u.a. Vorsorge für Lohnfortzahlungen bei längerer Abwesenheit wie<br />
etwa Sabbaticals, Jubiläumszulagen oder sonstige aus der Dauer<br />
des Dienstverhältnisses erwachsende Ansprüche, Berufsunfähigkeitsleistungen<br />
sowie Gewinnbeteiligungen und Bonuszahlungen,<br />
die zwölf oder mehr Monate nach Entstehen des Anspruchs fällig<br />
werden.<br />
Rückstellungen für Restrukturierungen. Rückstellungen für Restrukturierungen<br />
werden gebildet, wenn eine gesetzliche oder faktische<br />
Verpflichtung des Konzerns vorliegt, die zu einem Mittelabfluss<br />
führt und die voraussichtlich erst zwölf oder mehr Monate nach<br />
Ende der Berichtsperiode entsteht. Der Begriff Restrukturierung bezieht<br />
sich auf Massnahmen, in deren Folge es zu einem Stellenabbau<br />
und zur Stilllegung von Produktionsbereichen oder ganzen Standorten<br />
kommt. Verpflichtungen aus Abgangsentschädigungen, die<br />
von Personalvorsorgestiftungen bezahlt werden, sind jedoch in den<br />
Pensionsverpflichtungen verbucht.<br />
Sonstige Rückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen decken<br />
u.a. Verpflichtungen aus steuerlichen und rechtlichen Verfahren<br />
in verschiedenen Ländern, in denen eine Entscheidung erst zwölf<br />
Monate oder länger nach Ende des Berichtzeitraums erwartet wird.<br />
Alle langfristigen Rückstellungen werden, falls wesentlich, diskontiert,<br />
um den Zeitwert des Geldes abzubilden. Die Diskontierungssätze<br />
widerspiegeln die jeweilige Marktbewertung des Zeitwerts<br />
des Geldes und des Risikos des spezifischen Landes und der Art der<br />
Rückstellung.