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Clariant Geschäftsbericht 2007

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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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Held-to-Maturity Investments: Held-to-Maturity Investments<br />

sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder<br />

bestimmbaren Zahlungen, die die Konzernleitung bis zu ihrer Fälligkeit<br />

zu halten beabsichtigt und dazu auch generell in der Lage ist.<br />

Zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen (Availablefor-Sale<br />

Financial Assets): Hierbei handelt es sich um nichtderivative<br />

finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser<br />

Kategorie zu geordnet werden oder in keine der anderen drei genannten<br />

Kategorien eingestuft wurden. Sie werden dem Anlagevermögen<br />

zugeordnet, sofern die Konzernleitung nicht ihre Veräusserung<br />

innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag<br />

beabsichtigt.<br />

Erwerb und Veräusserung von Finanzanlagen werden am Abwicklungstermin<br />

erfasst, d.h. an dem Datum, an dem der Konzern die Vermögenswerte<br />

erhält bzw. abgibt. Alle erfolgswirksam zum beigelegten<br />

Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente werden anfänglich<br />

zum Marktpreis zuzüglich Transaktionskosten verbucht. Ausgebucht<br />

werden sie zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechte auf Zahlungen aus<br />

den Finanzanlagen verfallen oder übertragen wurden und der Konzern<br />

alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken abgegeben<br />

hat. Zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte sowie<br />

erfolgswirksam zum beigelegten Zeitwert bewertete Vermögenswerte<br />

werden anschliessend zum Marktwert geführt. Kredite und<br />

Forderungen sowie Held-to-Maturity Investments werden zu Anschaffungswerten<br />

auf der Basis der Effektivzinsmethode angesetzt.<br />

Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste aufgrund von<br />

Marktwert änderungen der Kategorie der erfolgswirksam zum beigelegten<br />

Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente fliessen periodengerecht<br />

in die Erfolgsrechnung ein. Marktwertänderungen von in<br />

Fremdwährung gehaltenen Finanzanlagen, die als zur Veräusserung<br />

verfügbar eingestuft sind, ergeben sich aus Umrechnungsdifferenzen<br />

aufgrund einer Änderung des fortgeschriebenen Anschaffungswerts<br />

des Titels sowie sonstigen Buchwertänderungen des Titels. Die Umrechnungsdifferenzen<br />

von Finanzanlagen werden erfolgswirksam<br />

verbucht, während die Verbuchung von Umrechnungsdifferenzen bei<br />

nichtmonetären Werten direkt im Eigenkapital erfolgt. Marktwertänderungen<br />

von Finanzanlagen und nichtmonetären Werten der<br />

Kategorie «zur Veräusserung verfügbare Finanzanlagen» werden im<br />

Eigenkapital verbucht. Bei Veräusserung oder Wertberichtigung von<br />

Wertpapieren von «zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen»<br />

werden die kumulierten Marktwertanpassungen erfolgswirksam als<br />

Gewinne und Verluste aus Finanzanlagen erfasst.<br />

Die Marktwerte notierter Finanzanlagen basieren auf dem jeweiligen<br />

aktuellen Geldkurs. Ist der Markt für einen finanziellen<br />

Ver mögenswert nicht aktiv bzw. handelt es sich um nichtbörsennotierte<br />

Finanzanlagen, ermittelt der Konzern den Marktpreis anhand<br />

von adequaten Bewertungstechniken. Dazu zählt die Heranziehung<br />

marktüblicher Transaktionen, die Bezugnahme auf andere, im Wesentlichen<br />

vergleichbare Instrumente, Ertragswertanalysen (DCF-<br />

Analysen) oder Optionspreismodelle, in denen die spezifischen Rahmenbedingungen<br />

des Emittenten berücksichtigt werden.<br />

Der Konzern prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte<br />

für die Wertminderung eines einzelnen oder einer Gruppe<br />

von finanziellen Vermögenswerten vorliegen. Bei Dividendenpapieren,<br />

die als zur Veräusserung verfügbar eingestuft sind, wird eine<br />

Wertminderung im Fall eines deutlichen oder dauerhaften Rückgangs<br />

des Marktpreises des Wertpapiers unter seine Anschaffungskosten<br />

in Betracht gezogen. Liegt ein derartiger Anhaltspunkt<br />

für eine derartige Wertminderung zur Veräusserung verfügbarer<br />

Vermögenswerte vor, werden ihre kumulierten Kosten aus dem<br />

Eigenkapital ausgebucht und in der Erfolgsrechnung erfasst. Die<br />

kumulierten Kosten ergeben sich dabei als Differenz zwischen den<br />

Anschaffungskosten und dem aktuellen Marktwert abzüglich etwaiger<br />

bereits früher realisierter Verluste aus Wertberichtigungen<br />

des betreffenden Vermögenswerts. In der Erfolgsrechnung er fasste<br />

Wertberichtigungsverluste aus Eigenkapitalinstrumenten werden<br />

nicht über die Erfolgsrechnung zurückgebucht.<br />

1.31 – EMISSIONSRECHTE<br />

Im Jahr 2005 startete die Europäische Union ein System, bei dem<br />

Unternehmen mengenmässig begrenzte Rechte zum Ausstoss von<br />

Kohlendioxid eingeräumt bekommen. Diese Rechte werden anfänglich<br />

kostenlos erteilt und können anschliessend zwischen den<br />

Unternehmen gehandelt werden. Die rechnungslegungstechnische<br />

Behandlung dieser Emissionsrechte ist nicht eindeutig durch IFRS<br />

geregelt. <strong>Clariant</strong> behandelt diese Rechte folgendermassen:<br />

Zum Zeitpunkt, an dem der Konzern Emissionsrechte von einer Regierung<br />

erhält, werden diese als immaterielle Vermögenswerte zum<br />

Marktwert angesetzt (der sich normalerweise durch den Marktpreis<br />

bestimmt). Die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag – normalerweise<br />

null, da die Rechte kostenlos von den Regierungen vergeben<br />

werden – und dem Marktwert der Emissionsrechte wird als<br />

Verbindlichkeit erfasst.<br />

Wenn die Rechte im Rahmen der Geschäftstätigkeit verbraucht werden,<br />

wird dies durch Verbuchung eines Aufwands entsprechend der<br />

tatsächlichen Emission in der Erfolgsrechnung und einer entsprechenden<br />

Verbindlichkeit in der Bilanz berücksichtigt. Gleichzeitig<br />

wird die bei der ursprünglichen Gewährung des Emissionsrechts verbuchte<br />

Verbindlichkeit proportional in der Erfolgsrechnung aufgelöst.<br />

Am Ende der Berichtsperiode werden die infolge der Nutzung<br />

der Emissionsrechte verbuchte Verbindlichkeit und die ursprünglich<br />

für die Emissionsrechte erfasste Vermögensposition miteinander<br />

saldiert. Beim Erwerb von Emissionsrechten von Dritten werden<br />

diese zu historischen Kosten, die üblicherweise in Höhe des Marktwerts<br />

liegen, erfasst.<br />

Der Buchwert der Emissionsrechte und die entsprechende Verbindlichkeit<br />

werden nicht an Marktpreisveränderungen angepasst.

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