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2006 publizierte das IASB IFRIC 10 «Interim Financial Reporting<br />
and Impairment», die am 1. November 2006 in Kraft trat. Dieser<br />
Interpretation zufolge darf eine in der Zwischenberichterstattung<br />
vorgenommene Wertminderung auf Goodwill, Eigenkapitalinstrumenten<br />
oder zu Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten<br />
nicht in einer späteren Periode wieder rückgängig<br />
gemacht werden. Der Konzern übernahm diese Interpretation zum<br />
1. Januar <strong>2007</strong>, wobei diese keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung<br />
des Konzerns hatte.<br />
1.04 – NOCH NICHT IN KRAFT GETRETENE<br />
INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS<br />
Einige veröffentlichte neue Standards bzw. Änderungen und Interpretationen<br />
bestehender Standards, deren Umsetzung für alle zum<br />
1. Januar 2008 oder danach beginnenden Geschäftsjahre vorgeschrieben<br />
ist, wurden nicht vorzeitig vom Konzern übernommen. Es<br />
handelt sich dabei um folgende Bestimmungen:<br />
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IFRS 8 «Operating Segments» (tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen): IFRS 8<br />
ersetzt IAS 14 «Segment Reporting» und verlangt, dass Unternehmen<br />
operative Geschäftssegmente definieren und die Geschäftsperformance<br />
dieser Segmente auf der Basis von Daten,<br />
die der hauptverantwortliche operative Entscheidungsträger im<br />
Konzern im Rahmen seiner Tätigkeit heranzieht, im Jahresabschluss<br />
angeben. Diese neue Vorschrift kann potenziell Auswirkungen<br />
auf die dargestellten Segmente und Positionen und<br />
ihre jeweilige Bewertung haben. Der Konzern hat diese Frage bisher<br />
noch nicht im Detail analysiert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt<br />
noch keine endgültige Beurteilung der Auswirkungen möglich ist.<br />
Er wird diesen Standard zum 1. Januar 2009 übernehmen.<br />
IFRS 23 (revised) «Borrowing Costs» (tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen).<br />
Dieser revidierte Standard verlangt die Aktivierung von Fi nanzierungskosten<br />
als Teil des Anlagegutes, wenn diese direkt auf<br />
den Erwerb, den Bau oder die Produktion von Gütern allozierbar<br />
sind, die nach den Rechnungslegungsregeln aktivierbar sind.<br />
Der Konzern schätzt, dass diese neue Regel die Finanzierungskosten<br />
verringern wird, wogegen die Abschreibungen ansteigen<br />
werden.<br />
IAS 1 (revised) «Presentation of Financial Statements» (tritt in<br />
Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar<br />
2009 beginnen). Dieser revidierte Standard verlangt die Darstellung<br />
aller Eigenkapitaltransaktionen mit Aktionären in einer<br />
Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals. Alle Eigenkapitaltransaktionen<br />
mit Nichtaktionären sind entweder in einer<br />
einzigen umfassenden Aufstellung des gesamten Einkommens<br />
oder in zwei Aufstellungen darzustellen (Erfolgsrechnung und<br />
Aufstellung des gesamten Einkommens).<br />
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RECHNUNGSABSCHLUSS<br />
❯ KONSOLIDIERTER RECHNUNGSABSCHLUSS<br />
DES CLARIANT KONZERNS<br />
Für vollständige Finanzberichterstattungen verlangt der revidierte<br />
Standard auch die Darstellung der Vermögenslage zum<br />
Er öffnungsstichtag der frühesten Vergleichsperiode, wenn eine<br />
Rechnungslegungsregel rückwirkend angewendet wird, oder<br />
wenn Berichtigungen im Sinne von IAS 8 oder Umgliederungen<br />
vorgenommen werden.<br />
Im Weiteren verlangt der revidierte Standard die Darstellung<br />
von Umklassierungen und der Steuereffekte aller Komponenten<br />
des übrigen vollständigen Einkommens sowie die Darstellung von<br />
Dividenden und den daraus resultierenden Beträgen pro Anteil am<br />
Eigenkapital in der Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals<br />
oder im Anhang. Der Konzern wird den revidierten Standard<br />
zum 1. Januar 2009 übernehmen. Da die neuen Regelungen<br />
nur Darstellungsfragen betreffen, werden sie keine Auswirkungen<br />
auf die Verbuchungsrichtlinien des Konzerns haben.<br />
IFRS 2 (angepasst) (tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen) betrifft zwei Aspekte.<br />
Die Anpassung verdeutlicht, dass Aus übungsbedingungen<br />
(«vesting conditions») ausschliesslich Dienstbedingungen («service<br />
conditions») sein können, bei denen der Arbeitnehmer eine<br />
bestimmte Dienstzeit leisten muss, oder Leistungsbedingungen<br />
(«performance conditions»), die das Erfüllen bestimmter Leistungsziele<br />
erfordern (z.B. eine bestimmte Steigerung des Unternehmensgewinnes).<br />
Sonstige Eigenschaften von aktienbasierten<br />
Vergütungsplänen sind keine Ausübungsbedingungen. Die Anpassung<br />
von IFRS 2 verlangt zudem, dass sämtliche Annullierungen,<br />
ob von Seiten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, gleich verbucht<br />
werden. Ob diese neuen Regelungen Auswirkungen auf die<br />
Verbuchungsrichtlinien des Konzerns haben werden, wird gegenwärtig<br />
untersucht.<br />
IFRS 3 (angepasst) «Unternehmenszusammenschlüsse» (tritt in<br />
Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009<br />
beginnen) bringt erhebliche Anpassungen in der Erfassung von<br />
Unternehmenszusammenschlüssen. Sämtliche erwartete Kaufpreiszahlungen<br />
werden zum Fair Value im Zeitpunkt der Akquisition<br />
verbucht. Spätere Anpassungen des Kaufpreises werden<br />
über die Erfolgsrechnung erfasst. Goodwill kann auf dem Anteil<br />
des Mehrheitsaktionärs an den Netto- Aktiven ermittelt werden<br />
oder alternativ einschliesslich des Anteils der Minderheiten.<br />
Sämtliche Transaktionskosten werden künftig sofort als Aufwand<br />
zu erfasst. Diese Änderungen können einen erheblichen<br />
Einfluss auf die finanzielle Darstellung von künftigen Unternehmenszusammenschlüssen<br />
haben.<br />
IAS 27 (angepasst) «Konzern- und separate Einzelabschlüsse»<br />
(tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli<br />
2009 beginnen) sieht vor, dass sämtliche Transaktionen mit Minderheiten<br />
innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden, falls keine<br />
Veränderung der Kontrolle vorliegt. In Zukunft werden aus diesen<br />
Transaktionen kein Goodwill oder Gewinne und Verluste mehr<br />
verbucht. Der Standard definiert neu die Umstände und die Ver-<br />
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