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Clariant Geschäftsbericht 2007

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2006 publizierte das IASB IFRIC 10 «Interim Financial Reporting<br />

and Impairment», die am 1. November 2006 in Kraft trat. Dieser<br />

Interpretation zufolge darf eine in der Zwischenberichterstattung<br />

vorgenommene Wertminderung auf Goodwill, Eigenkapitalinstrumenten<br />

oder zu Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten<br />

nicht in einer späteren Periode wieder rückgängig<br />

gemacht werden. Der Konzern übernahm diese Interpretation zum<br />

1. Januar <strong>2007</strong>, wobei diese keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung<br />

des Konzerns hatte.<br />

1.04 – NOCH NICHT IN KRAFT GETRETENE<br />

INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS<br />

Einige veröffentlichte neue Standards bzw. Änderungen und Interpretationen<br />

bestehender Standards, deren Umsetzung für alle zum<br />

1. Januar 2008 oder danach beginnenden Geschäftsjahre vorgeschrieben<br />

ist, wurden nicht vorzeitig vom Konzern übernommen. Es<br />

handelt sich dabei um folgende Bestimmungen:<br />

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IFRS 8 «Operating Segments» (tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen): IFRS 8<br />

ersetzt IAS 14 «Segment Reporting» und verlangt, dass Unternehmen<br />

operative Geschäftssegmente definieren und die Geschäftsperformance<br />

dieser Segmente auf der Basis von Daten,<br />

die der hauptverantwortliche operative Entscheidungsträger im<br />

Konzern im Rahmen seiner Tätigkeit heranzieht, im Jahresabschluss<br />

angeben. Diese neue Vorschrift kann potenziell Auswirkungen<br />

auf die dargestellten Segmente und Positionen und<br />

ihre jeweilige Bewertung haben. Der Konzern hat diese Frage bisher<br />

noch nicht im Detail analysiert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt<br />

noch keine endgültige Beurteilung der Auswirkungen möglich ist.<br />

Er wird diesen Standard zum 1. Januar 2009 übernehmen.<br />

IFRS 23 (revised) «Borrowing Costs» (tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen).<br />

Dieser revidierte Standard verlangt die Aktivierung von Fi nanzierungskosten<br />

als Teil des Anlagegutes, wenn diese direkt auf<br />

den Erwerb, den Bau oder die Produktion von Gütern allozierbar<br />

sind, die nach den Rechnungslegungsregeln aktivierbar sind.<br />

Der Konzern schätzt, dass diese neue Regel die Finanzierungskosten<br />

verringern wird, wogegen die Abschreibungen ansteigen<br />

werden.<br />

IAS 1 (revised) «Presentation of Financial Statements» (tritt in<br />

Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar<br />

2009 beginnen). Dieser revidierte Standard verlangt die Darstellung<br />

aller Eigenkapitaltransaktionen mit Aktionären in einer<br />

Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals. Alle Eigenkapitaltransaktionen<br />

mit Nichtaktionären sind entweder in einer<br />

einzigen umfassenden Aufstellung des gesamten Einkommens<br />

oder in zwei Aufstellungen darzustellen (Erfolgsrechnung und<br />

Aufstellung des gesamten Einkommens).<br />

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RECHNUNGSABSCHLUSS<br />

❯ KONSOLIDIERTER RECHNUNGSABSCHLUSS<br />

DES CLARIANT KONZERNS<br />

Für vollständige Finanzberichterstattungen verlangt der revidierte<br />

Standard auch die Darstellung der Vermögenslage zum<br />

Er öffnungsstichtag der frühesten Vergleichsperiode, wenn eine<br />

Rechnungslegungsregel rückwirkend angewendet wird, oder<br />

wenn Berichtigungen im Sinne von IAS 8 oder Umgliederungen<br />

vorgenommen werden.<br />

Im Weiteren verlangt der revidierte Standard die Darstellung<br />

von Umklassierungen und der Steuereffekte aller Komponenten<br />

des übrigen vollständigen Einkommens sowie die Darstellung von<br />

Dividenden und den daraus resultierenden Beträgen pro Anteil am<br />

Eigenkapital in der Aufstellung über die Veränderung des Eigenkapitals<br />

oder im Anhang. Der Konzern wird den revidierten Standard<br />

zum 1. Januar 2009 übernehmen. Da die neuen Regelungen<br />

nur Darstellungsfragen betreffen, werden sie keine Auswirkungen<br />

auf die Verbuchungsrichtlinien des Konzerns haben.<br />

IFRS 2 (angepasst) (tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen) betrifft zwei Aspekte.<br />

Die Anpassung verdeutlicht, dass Aus übungsbedingungen<br />

(«vesting conditions») ausschliesslich Dienstbedingungen («service<br />

conditions») sein können, bei denen der Arbeitnehmer eine<br />

bestimmte Dienstzeit leisten muss, oder Leistungsbedingungen<br />

(«performance conditions»), die das Erfüllen bestimmter Leistungsziele<br />

erfordern (z.B. eine bestimmte Steigerung des Unternehmensgewinnes).<br />

Sonstige Eigenschaften von aktienbasierten<br />

Vergütungsplänen sind keine Ausübungsbedingungen. Die Anpassung<br />

von IFRS 2 verlangt zudem, dass sämtliche Annullierungen,<br />

ob von Seiten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, gleich verbucht<br />

werden. Ob diese neuen Regelungen Auswirkungen auf die<br />

Verbuchungsrichtlinien des Konzerns haben werden, wird gegenwärtig<br />

untersucht.<br />

IFRS 3 (angepasst) «Unternehmenszusammenschlüsse» (tritt in<br />

Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009<br />

beginnen) bringt erhebliche Anpassungen in der Erfassung von<br />

Unternehmenszusammenschlüssen. Sämtliche erwartete Kaufpreiszahlungen<br />

werden zum Fair Value im Zeitpunkt der Akquisition<br />

verbucht. Spätere Anpassungen des Kaufpreises werden<br />

über die Erfolgsrechnung erfasst. Goodwill kann auf dem Anteil<br />

des Mehrheitsaktionärs an den Netto- Aktiven ermittelt werden<br />

oder alternativ einschliesslich des Anteils der Minderheiten.<br />

Sämtliche Transaktionskosten werden künftig sofort als Aufwand<br />

zu erfasst. Diese Änderungen können einen erheblichen<br />

Einfluss auf die finanzielle Darstellung von künftigen Unternehmenszusammenschlüssen<br />

haben.<br />

IAS 27 (angepasst) «Konzern- und separate Einzelabschlüsse»<br />

(tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli<br />

2009 beginnen) sieht vor, dass sämtliche Transaktionen mit Minderheiten<br />

innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden, falls keine<br />

Veränderung der Kontrolle vorliegt. In Zukunft werden aus diesen<br />

Transaktionen kein Goodwill oder Gewinne und Verluste mehr<br />

verbucht. Der Standard definiert neu die Umstände und die Ver-<br />

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