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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
3.3 KREUZVERFLECHTUNGEN<br />
Es bestehen keine Kreuzverflechtungen.<br />
3.4 WAHL UND AMTSZEIT<br />
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für maximal vier Jahre gewählt. Die<br />
Wiederwahl ist möglich. Die Altersgrenze liegt bei 70 Jahren.<br />
Verwaltungsrat erstmals gewählt gewählt bis<br />
Roland Lösser 2000 2008<br />
Peter Chen 2006 2010<br />
Peter R. Isler 2004 2008<br />
Klaus Jenny 2005 2009<br />
Kajo Neukirchen 2004 2008<br />
Tony Reis 1999 2009<br />
Rudolf Wehrli <strong>2007</strong> 2011<br />
Jürg Witmer <strong>2007</strong> 2011<br />
3.5 INTERNE ORGANISATION<br />
3.5.1 Aufgabenteilung<br />
Präsident des Verwaltungsrates ist Roland Lösser. Vizepräsident ist Tony Reis.<br />
3.5.2 Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse<br />
Der Verwaltungsrat ist laut Gesetz und Statuten das oberste Leitungsgremium des<br />
Konzerns. Er besteht aus dem Präsidenten, einem oder mehreren Vizepräsidenten<br />
und den übrigen Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder beträgt laut Statuten mindestens<br />
sechs und höchstens zehn. Der Präsident und der oder die Vizepräsident /<br />
-en bilden zusammen das Präsidium des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat<br />
bildet aus seiner Mitte folgende Ausschüsse:<br />
› Strategieausschuss<br />
› Nominations- und Kompensationsausschuss<br />
› Auditausschuss<br />
› Technologie- und Innovationsausschuss<br />
Der Verwaltungsrat (VR) wählt den Präsidenten, den oder<br />
die Vizepräsidenten und die Mitglieder der Ausschüsse. Der<br />
VR tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Auf Einladung<br />
des Präsidenten können die Mitglieder der Konzernleitung<br />
(KL) sowie weitere Mitarbeitende oder Dritte zu den<br />
Sitzungen des VR als Berichts- oder Auskunftspersonen hinzugezogen<br />
werden. Die Ausschüsse berichten dem VR über<br />
Tätigkeit und Ergebnisse. Sie bereiten in den ihnen zugewiesenen<br />
Arbeitsgebieten die Geschäfte des VR vor, haben aber<br />
ausser bei unmittelbar drohender Gefahr keine Entscheidungskompetenzen,<br />
es sei denn, dass solche ihnen ausdrücklich<br />
zugeordnet werden. In solchen Fällen stimmen sie sich mit dem<br />
Präsidenten ab. Die integrale Verantwortlichkeit des VR wird<br />
durch die Ausschüsse nicht beeinträchtigt.<br />
Das Präsidium (PR) besteht aus dem Präsidenten und dem<br />
Vizepräsidenten. Es bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrates<br />
vor. Das PR tritt nach Bedarf, mindestens aber vor jeder<br />
Sitzung des VR zusammen. Das PR fasst bei Unaufschiebbarkeit<br />
über Angelegenheiten Beschluss, für welche gemäss der<br />
vorliegenden Geschäftsordnung der VR zuständig ist, sofern<br />
dem PR die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung des<br />
VR in einem Falle nicht opportun oder möglich erscheint. (Ausgeschlossen<br />
bleiben die unentziehbaren Kompetenzen des VR<br />
gemäss Art. 716a OR.) Seine Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit<br />
der anwesenden Mitglieder. In der Kompetenz des Präsidiums<br />
liegen Investitionen bis zu CHF 20 Millionen.