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Clariant Geschäftsbericht 2007

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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

3.3 KREUZVERFLECHTUNGEN<br />

Es bestehen keine Kreuzverflechtungen.<br />

3.4 WAHL UND AMTSZEIT<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für maximal vier Jahre gewählt. Die<br />

Wiederwahl ist möglich. Die Altersgrenze liegt bei 70 Jahren.<br />

Verwaltungsrat erstmals gewählt gewählt bis<br />

Roland Lösser 2000 2008<br />

Peter Chen 2006 2010<br />

Peter R. Isler 2004 2008<br />

Klaus Jenny 2005 2009<br />

Kajo Neukirchen 2004 2008<br />

Tony Reis 1999 2009<br />

Rudolf Wehrli <strong>2007</strong> 2011<br />

Jürg Witmer <strong>2007</strong> 2011<br />

3.5 INTERNE ORGANISATION<br />

3.5.1 Aufgabenteilung<br />

Präsident des Verwaltungsrates ist Roland Lösser. Vizepräsident ist Tony Reis.<br />

3.5.2 Der Verwaltungsrat und seine Ausschüsse<br />

Der Verwaltungsrat ist laut Gesetz und Statuten das oberste Leitungsgremium des<br />

Konzerns. Er besteht aus dem Präsidenten, einem oder mehreren Vizepräsidenten<br />

und den übrigen Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder beträgt laut Statuten mindestens<br />

sechs und höchstens zehn. Der Präsident und der oder die Vizepräsident /<br />

-en bilden zusammen das Präsidium des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat<br />

bildet aus seiner Mitte folgende Ausschüsse:<br />

› Strategieausschuss<br />

› Nominations- und Kompensationsausschuss<br />

› Auditausschuss<br />

› Technologie- und Innovationsausschuss<br />

Der Verwaltungsrat (VR) wählt den Präsidenten, den oder<br />

die Vizepräsidenten und die Mitglieder der Ausschüsse. Der<br />

VR tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Auf Einladung<br />

des Präsidenten können die Mitglieder der Konzernleitung<br />

(KL) sowie weitere Mitarbeitende oder Dritte zu den<br />

Sitzungen des VR als Berichts- oder Auskunftspersonen hinzugezogen<br />

werden. Die Ausschüsse berichten dem VR über<br />

Tätigkeit und Ergebnisse. Sie bereiten in den ihnen zugewiesenen<br />

Arbeitsgebieten die Geschäfte des VR vor, haben aber<br />

ausser bei unmittelbar drohender Gefahr keine Entscheidungskompetenzen,<br />

es sei denn, dass solche ihnen ausdrücklich<br />

zugeordnet werden. In solchen Fällen stimmen sie sich mit dem<br />

Präsidenten ab. Die integrale Verantwortlichkeit des VR wird<br />

durch die Ausschüsse nicht beeinträchtigt.<br />

Das Präsidium (PR) besteht aus dem Präsidenten und dem<br />

Vizepräsidenten. Es bereitet die Sitzungen des Verwaltungsrates<br />

vor. Das PR tritt nach Bedarf, mindestens aber vor jeder<br />

Sitzung des VR zusammen. Das PR fasst bei Unaufschiebbarkeit<br />

über Angelegenheiten Beschluss, für welche gemäss der<br />

vorliegenden Geschäftsordnung der VR zuständig ist, sofern<br />

dem PR die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung des<br />

VR in einem Falle nicht opportun oder möglich erscheint. (Ausgeschlossen<br />

bleiben die unentziehbaren Kompetenzen des VR<br />

gemäss Art. 716a OR.) Seine Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit<br />

der anwesenden Mitglieder. In der Kompetenz des Präsidiums<br />

liegen Investitionen bis zu CHF 20 Millionen.

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