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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
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buchungsweise im Fall des Verlusts der Kontrolle über ein anderes<br />
Unternehmen. Der verbleibende Anteil wird erfolgswirksam<br />
zum Fair Value erfasst. Zusätzlich wird das gesamte Nettoeinkommen<br />
dem Mehrheitsaktionär und den Minderheiten zugeordnet,<br />
auch wenn dies zu einem negativen Betrag für Minderheiten<br />
im Eigenkapital führt. Diese Änderungen können sich auf<br />
die Darstellung von künftigen Transaktionen mit Minderheiten<br />
auswirken.<br />
IFRIC 11, IFRS 2 «Group and Treasury Share Transactions» (tritt in<br />
Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März <strong>2007</strong><br />
begannen): Dieser Interpretation zufolge muss eine aktienbasierte<br />
Vergütung, in deren Rahmen eine Konzerngesellschaft Waren<br />
oder Dienstleistungen als Gegenleistung für eigene Eigenkapitalinstrumente<br />
erhält, als eine in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende<br />
Transaktion bilanziert werden, und zwar unabhängig davon,<br />
auf welche Weise die Übertragung der Eigenkapitalinstrumente<br />
tatsächlich erfolgt. Der Konzern übernimmt diese Inter pretation<br />
zum 1. Januar 2008, es werden davon jedoch keine Auswirkungen<br />
auf die Rechnungslegung des Konzerns erwartet.<br />
IFRIC 12 «Service Concession Arrangements» (tritt in Kraft<br />
für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008<br />
beginnen): Diese Interpretation behandelt die Frage, wie Dienstleistungsunternehmen<br />
die sich für sie aus Dienstleistungsvereinbarungen<br />
ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Übereinstimmung<br />
mit den geltenden IFRS zu bilanzieren haben. Es werden<br />
von dieser Interpretation keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung<br />
des Konzerns erwartet.<br />
IFRIC 13 «Kundenloyalitätsprogramme» (tritt in Kraft für alle<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen).<br />
IFRIC 13 regelt, dass es sich bei Transaktionen, in welchen Güter<br />
oder Dienstleistungen zusammen mit Loyalitätsanreizen (z.B.<br />
Loyalitätspunkten oder Gratislieferungen) verkauft werden, um<br />
Arrangements mit mehreren Komponenten handelt. Bei solchen<br />
Transaktionen muss die vom Kunden erhaltene Vergütung unter<br />
der Verwendung von Marktwerten auf die Komponenten aufgeteilt<br />
werden. Es werden von dieser Interpretation keine Auswirkungen<br />
auf die Rechnungslegung des Konzerns erwartet.<br />
IFRIC 14, IAS 19 «Die Begrenzung der Aktivierung von Guthaben<br />
aus leistungsorientierten Pensionskassenverpflichtungen, minimale<br />
Kapitaldeckungserfordernisse und deren Zusammenspiel»<br />
(tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2008 beginnen): IFRIC 14 gibt Anleitung zur Bestimmung<br />
der Obergrenze nach IAS 19 des Betrags, der als Vermögenswert<br />
aus einem leistungsorientierten Plan verbucht werden<br />
kann. Die Interpretation erklärt auch, wie der Vermögenswert<br />
oder die Verpflichtung aus einem leistungsorientierten Plan<br />
durch statutarisch oder vertraglich festgelegte minimale Kapitaldeckungserfordernisse<br />
beeinflusst werden. <strong>Clariant</strong> prüft gegenwärtig<br />
die Auswirkungen dieser Interpretation auf die Rechnungslegung<br />
des Konzerns.<br />
Die vorgenannten Standards und Interpretationen werden zum Zeitpunkt<br />
ihres Inkrafttretens übernommen.<br />
1.05 – KONSOLIDIERUNGSKREIS<br />
❯ Tochtergesellschaften: Als Tochtergesellschaften gelten all<br />
diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern mit mehr als der<br />
Hälfte der Stimmrechte beteiligt ist oder über beherrschenden<br />
Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Diese<br />
Gesellschaften sind konsolidiert. Bei der Beurteilung, ob der Konzern<br />
eine andere Gesellschaft beherrscht, werden die Existenz<br />
und die Auswirkung von potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig<br />
ausgeübt werden können oder gegenwärtig umwandelbar<br />
sind, berücksichtigt. Tochtergesellschaften werden von dem Zeitpunkt<br />
an konsolidiert, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergeht.<br />
Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die<br />
Kontrolle endet.<br />
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Der Konzern bilanziert die Übernahme neuer Tochtergesellschaften<br />
nach der Purchase-Methode. Die Kosten einer Übernahme<br />
bemessen sich aus dem Marktwert der vorhandenen<br />
Aktiva, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der zum<br />
Zeitpunkt der Gegenleistung eingegangenen oder übernommenen<br />
Verbindlichkeiten, zuzüglich der direkt zuordenbaren<br />
Akquisitionskosten. Die im Rahmen eines Geschäftszusammenschlusses<br />
übernommenen separat identifizierbaren Vermögensgegenstände<br />
(«Identifiable Assets»), Verbindlichkeiten sowie<br />
latente Verbindlichkeiten werden – ungeachtet des Umfangs<br />
eines etwaigen Minderheitsanteils – zunächst zu ihrem Marktwert<br />
am Übernahmestichtag bewertet. Der Betrag, um den die<br />
Übernahmekosten den Marktwert des vom Konzern übernommenen<br />
Anteils des separat identifizierbaren Nettovermögens<br />
übersteigen, wird als Goodwill verbucht. Sind die Übernahmekosten<br />
geringer als der Marktwert des Nettovermögens der<br />
übernommenen Einheit, wird diese Differenz direkt in der Erfolgsrechnung<br />
verbucht.<br />
Transaktionen mit Minderheiten: Der Konzern behandelt<br />
Transaktionen mit Minderheiten als solche mit Dritten. Veräusserungen<br />
an Minderheiten resultieren in Gewinnen und Verlusten<br />
für den Konzern, die in der Erfolgsrechung verbucht werden. Akquisitionen<br />
von Minderheitsanteilen resultieren in Goodwill, die<br />
als Differenz zwischen dem bezahlten Akquisitionspreis und dem<br />
jeweiligen Anteil des Buchwerts des Nettovermögens der betroffenen<br />
Tochtergesellschaft ermittelt wird.<br />
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften: Als assoziierte<br />
Gesellschaften gelten Einheiten, an denen der Konzern zwischen<br />
20 und 50% der Stimmrechte hält oder auf die er bedeutenden<br />
Einfluss hat, ohne sie jedoch zu beherrschen. Beteiligungen<br />
an assoziierten Gesellschaften werden anfänglich zu Anschaffungskosten<br />
bewertet und danach nach der Equity-Methode<br />
bilanziert. Die Beteiligung des Konzerns an assoziierten Gesellschaften<br />
beinhaltet auch den zum Übernahmezeitpunkt ermittelten<br />
Goodwill (abzüglich etwaiger kumulierter Wertminderungen).