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Clariant Geschäftsbericht 2007

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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

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buchungsweise im Fall des Verlusts der Kontrolle über ein anderes<br />

Unternehmen. Der verbleibende Anteil wird erfolgswirksam<br />

zum Fair Value erfasst. Zusätzlich wird das gesamte Nettoeinkommen<br />

dem Mehrheitsaktionär und den Minderheiten zugeordnet,<br />

auch wenn dies zu einem negativen Betrag für Minderheiten<br />

im Eigenkapital führt. Diese Änderungen können sich auf<br />

die Darstellung von künftigen Transaktionen mit Minderheiten<br />

auswirken.<br />

IFRIC 11, IFRS 2 «Group and Treasury Share Transactions» (tritt in<br />

Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März <strong>2007</strong><br />

begannen): Dieser Interpretation zufolge muss eine aktienbasierte<br />

Vergütung, in deren Rahmen eine Konzerngesellschaft Waren<br />

oder Dienstleistungen als Gegenleistung für eigene Eigenkapitalinstrumente<br />

erhält, als eine in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllende<br />

Transaktion bilanziert werden, und zwar unabhängig davon,<br />

auf welche Weise die Übertragung der Eigenkapitalinstrumente<br />

tatsächlich erfolgt. Der Konzern übernimmt diese Inter pretation<br />

zum 1. Januar 2008, es werden davon jedoch keine Auswirkungen<br />

auf die Rechnungslegung des Konzerns erwartet.<br />

IFRIC 12 «Service Concession Arrangements» (tritt in Kraft<br />

für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008<br />

beginnen): Diese Interpretation behandelt die Frage, wie Dienstleistungsunternehmen<br />

die sich für sie aus Dienstleistungsvereinbarungen<br />

ergebenden Rechte und Verpflichtungen in Übereinstimmung<br />

mit den geltenden IFRS zu bilanzieren haben. Es werden<br />

von dieser Interpretation keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung<br />

des Konzerns erwartet.<br />

IFRIC 13 «Kundenloyalitätsprogramme» (tritt in Kraft für alle<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen).<br />

IFRIC 13 regelt, dass es sich bei Transaktionen, in welchen Güter<br />

oder Dienstleistungen zusammen mit Loyalitätsanreizen (z.B.<br />

Loyalitätspunkten oder Gratislieferungen) verkauft werden, um<br />

Arrangements mit mehreren Komponenten handelt. Bei solchen<br />

Transaktionen muss die vom Kunden erhaltene Vergütung unter<br />

der Verwendung von Marktwerten auf die Komponenten aufgeteilt<br />

werden. Es werden von dieser Interpretation keine Auswirkungen<br />

auf die Rechnungslegung des Konzerns erwartet.<br />

IFRIC 14, IAS 19 «Die Begrenzung der Aktivierung von Guthaben<br />

aus leistungsorientierten Pensionskassenverpflichtungen, minimale<br />

Kapitaldeckungserfordernisse und deren Zusammenspiel»<br />

(tritt in Kraft für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2008 beginnen): IFRIC 14 gibt Anleitung zur Bestimmung<br />

der Obergrenze nach IAS 19 des Betrags, der als Vermögenswert<br />

aus einem leistungsorientierten Plan verbucht werden<br />

kann. Die Interpretation erklärt auch, wie der Vermögenswert<br />

oder die Verpflichtung aus einem leistungsorientierten Plan<br />

durch statutarisch oder vertraglich festgelegte minimale Kapitaldeckungserfordernisse<br />

beeinflusst werden. <strong>Clariant</strong> prüft gegenwärtig<br />

die Auswirkungen dieser Interpretation auf die Rechnungslegung<br />

des Konzerns.<br />

Die vorgenannten Standards und Interpretationen werden zum Zeitpunkt<br />

ihres Inkrafttretens übernommen.<br />

1.05 – KONSOLIDIERUNGSKREIS<br />

❯ Tochtergesellschaften: Als Tochtergesellschaften gelten all<br />

diejenigen Gesellschaften, bei denen der Konzern mit mehr als der<br />

Hälfte der Stimmrechte beteiligt ist oder über beherrschenden<br />

Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik verfügt. Diese<br />

Gesellschaften sind konsolidiert. Bei der Beurteilung, ob der Konzern<br />

eine andere Gesellschaft beherrscht, werden die Existenz<br />

und die Auswirkung von potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig<br />

ausgeübt werden können oder gegenwärtig umwandelbar<br />

sind, berücksichtigt. Tochtergesellschaften werden von dem Zeitpunkt<br />

an konsolidiert, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergeht.<br />

Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem die<br />

Kontrolle endet.<br />

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Der Konzern bilanziert die Übernahme neuer Tochtergesellschaften<br />

nach der Purchase-Methode. Die Kosten einer Übernahme<br />

bemessen sich aus dem Marktwert der vorhandenen<br />

Aktiva, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der zum<br />

Zeitpunkt der Gegenleistung eingegangenen oder übernommenen<br />

Verbindlichkeiten, zuzüglich der direkt zuordenbaren<br />

Akquisitionskosten. Die im Rahmen eines Geschäftszusammenschlusses<br />

übernommenen separat identifizierbaren Vermögensgegenstände<br />

(«Identifiable Assets»), Verbindlichkeiten sowie<br />

latente Verbindlichkeiten werden – ungeachtet des Umfangs<br />

eines etwaigen Minderheitsanteils – zunächst zu ihrem Marktwert<br />

am Übernahmestichtag bewertet. Der Betrag, um den die<br />

Übernahmekosten den Marktwert des vom Konzern übernommenen<br />

Anteils des separat identifizierbaren Nettovermögens<br />

übersteigen, wird als Goodwill verbucht. Sind die Übernahmekosten<br />

geringer als der Marktwert des Nettovermögens der<br />

übernommenen Einheit, wird diese Differenz direkt in der Erfolgsrechnung<br />

verbucht.<br />

Transaktionen mit Minderheiten: Der Konzern behandelt<br />

Transaktionen mit Minderheiten als solche mit Dritten. Veräusserungen<br />

an Minderheiten resultieren in Gewinnen und Verlusten<br />

für den Konzern, die in der Erfolgsrechung verbucht werden. Akquisitionen<br />

von Minderheitsanteilen resultieren in Goodwill, die<br />

als Differenz zwischen dem bezahlten Akquisitionspreis und dem<br />

jeweiligen Anteil des Buchwerts des Nettovermögens der betroffenen<br />

Tochtergesellschaft ermittelt wird.<br />

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften: Als assoziierte<br />

Gesellschaften gelten Einheiten, an denen der Konzern zwischen<br />

20 und 50% der Stimmrechte hält oder auf die er bedeutenden<br />

Einfluss hat, ohne sie jedoch zu beherrschen. Beteiligungen<br />

an assoziierten Gesellschaften werden anfänglich zu Anschaffungskosten<br />

bewertet und danach nach der Equity-Methode<br />

bilanziert. Die Beteiligung des Konzerns an assoziierten Gesellschaften<br />

beinhaltet auch den zum Übernahmezeitpunkt ermittelten<br />

Goodwill (abzüglich etwaiger kumulierter Wertminderungen).

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