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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />
3. KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND BEWERTUNGEN<br />
IM RAHMEN DER BILANZIERUNG<br />
Schätzungen und Bewertungen werden auf kontinuierlicher Basis<br />
geprüft und basieren unter anderem auf Vergangenheitswerten. Daneben<br />
berücksichtigen sie auch Erwartungen bezüglich künftiger<br />
Ereignisse, deren Eintreten unter den gegebenen Umständen für<br />
wahrscheinlich gehalten wird.<br />
Der Konzern macht Schätzungen und trifft Annahmen im Hinblick auf<br />
künftige Entwicklungen. Die resultierenden geschätzten Buchwerte<br />
entsprechen per definitionem nur selten den später tatsächlich eintreffenden<br />
Ergebnissen. Die Schätzungen und Annahmen, die im<br />
folgenden Geschäftsjahr zu weit reichenden Anpassungen der Buchwerte<br />
von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen können,<br />
werden im Folgenden dargestellt.<br />
(1) GESCHÄTZTE WERTMINDERUNG DES GOODWILLS<br />
UND DER SACHANLAGEN<br />
Der Konzern prüft gemäss den unter Erläuterungen 1.11 und 1.12<br />
dargestellten Rechnungslegungsgrundsätzen den Goodwill einmal<br />
jährlich auf potenzielle Wertminderungen. Die für die CGUs erzielbaren<br />
Erträge werden auf der Grundlage von Nutzwertberechnungen<br />
ermittelt. Im gleichen Verfahren wird auch der erzielbare Betrag von<br />
Sachanlagen unter Anwendung der gleichen Vorschriften ermittelt.<br />
Diese Berechnungen erfordern die Anwendung von Schätzungen,<br />
speziell in Bezug auf die erwartete Entwicklung von Umsätzen,<br />
Diskontierungssätzen, Rohstoffpreisen und auf den Erfolg der Restrukturierungsmassnahmen,<br />
die im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm<br />
eingeführt wurden (vgl. Erläuterungen 5<br />
und 27).<br />
(2) UMWELTVERBINDLICHKEITEN<br />
Der Konzern unterliegt in einer Vielzahl von Ländern unterschiedlichen<br />
Umweltvorschriften. Zur Festlegung der Rückstellung für die<br />
weltweiten Umweltschutzmassnahmen sind umfangreiche Schätzungen<br />
erforderlich. Die Standorte des Konzerns werden laufend auf<br />
Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht. Darüber<br />
hinaus werden kontinuierlich die Verbindlichkeiten evaluiert, die<br />
sich aus der Anpassung an neue Rechtsvorschriften ergeben. Der<br />
Konzern verbucht diese Verbindlichkeiten für Umweltschutzmassnahmen<br />
auf der Grundlage der jüngsten Bewertungen der Umweltsituation<br />
der einzelnen Standorte und der jeweils aktuell geltenden<br />
Rechtsvorschriften. Weichen die tatsächlichen Aufwendungen für<br />
Umweltschutzmassnahmen von den ursprünglich angesetzten Beträgen<br />
ab, wird der Differenzbetrag in der Periode, in der die Abweichung<br />
festgestellt wird, erfolgswirksam verbucht (vgl. Erläuterungen<br />
16, 19 und 33).<br />
(3) ERTRAGSSTEUERN<br />
Der Konzern ist in einer Vielzahl von Ländern ertragssteuerpflichtig.<br />
Zur Festlegung der Rückstellung für die weltweit fälligen Ertragssteuern<br />
sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Für viele<br />
Transaktionen und Berechnungen ist die Bestimmung des endgültigen<br />
Steuerbetrags im Rahmen der laufenden Geschäfte nicht<br />
genau möglich. Der Konzern erfasst die notwendigen Mittel für erwartete<br />
Steuerprüfungsfragen auf Basis einer Abschätzung der Frage,<br />
ob eine zusätzliche Steuerbelastung anfallen wird. Unterscheidet<br />
sich das endgültige steuerliche Ergebnis von den ursprünglich<br />
erfassten Beträgen, werden in der Periode, in der die Abweichung<br />
festgestellt wird, die Rückstellungen für Ertragssteuern und latente<br />
Steuern in der Höhe des ermittelten Differenzbetrags angepasst.<br />
Einige Gesellschaften sind in einer Weise tätig, welche zu steuerlichen<br />
Verlusten führt, die dazu verwendet werden können, steuerliche<br />
Gewinne von späteren Perioden auszugleichen. Der Konzern<br />
überwacht die Entwicklung solcher Verlustsituationen fortlaufend.<br />
Basierend auf den Geschäftsplänen der betroffenen Gesellschaften<br />
wird die Werthaltigkeit solcher Verlustvorträge ermittelt. Im Falle<br />
der festgestellten Werthaltigkeit wird ein latentes Steuerguthaben<br />
für solche Verlustvorträge aktiviert. Der Zeithorizont ist dabei derselbe,<br />
welcher der Mittelfristplanung des Konzerns zu Grunde liegt.<br />
(4) SCHÄTZUNGEN FÜR DIE ERFASSUNG VON LEISTUNGEN<br />
AN MITARBEITENDEN<br />
Gemäss IAS 19 «employee benefits» müssen zur Ermittlung des Betrags,<br />
der für Vorsorgeverpflichtungen und Pensionspläne – insbesondere<br />
für leistungsorientierte Vorsorgepläne – zu verbuchen<br />
ist, bestimmte Annahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei<br />
hauptsächlich um versicherungsmathematische Annahmen wie erwartete<br />
Inflationsraten, die langfristige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen,<br />
die Mitarbeiterfluktuation, die erwartete Rendite<br />
auf das Vermögen der Vorsorgepläne sowie Diskontierungsfaktoren.<br />
Deutliche Veränderungen der für diese Variablen angenommenen<br />
Entwicklungen können beträchtliche Auswirkungen auf Vorsorgeverpflichtungen<br />
und das Vermögen der Pensionspläne haben (vgl.<br />
Erläuterung 15).