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Clariant Geschäftsbericht 2007

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<strong>Clariant</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2007</strong><br />

3. KRITISCHE SCHÄTZUNGEN UND BEWERTUNGEN<br />

IM RAHMEN DER BILANZIERUNG<br />

Schätzungen und Bewertungen werden auf kontinuierlicher Basis<br />

geprüft und basieren unter anderem auf Vergangenheitswerten. Daneben<br />

berücksichtigen sie auch Erwartungen bezüglich künftiger<br />

Ereignisse, deren Eintreten unter den gegebenen Umständen für<br />

wahrscheinlich gehalten wird.<br />

Der Konzern macht Schätzungen und trifft Annahmen im Hinblick auf<br />

künftige Entwicklungen. Die resultierenden geschätzten Buchwerte<br />

entsprechen per definitionem nur selten den später tatsächlich eintreffenden<br />

Ergebnissen. Die Schätzungen und Annahmen, die im<br />

folgenden Geschäftsjahr zu weit reichenden Anpassungen der Buchwerte<br />

von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen können,<br />

werden im Folgenden dargestellt.<br />

(1) GESCHÄTZTE WERTMINDERUNG DES GOODWILLS<br />

UND DER SACHANLAGEN<br />

Der Konzern prüft gemäss den unter Erläuterungen 1.11 und 1.12<br />

dargestellten Rechnungslegungsgrundsätzen den Goodwill einmal<br />

jährlich auf potenzielle Wertminderungen. Die für die CGUs erzielbaren<br />

Erträge werden auf der Grundlage von Nutzwertberechnungen<br />

ermittelt. Im gleichen Verfahren wird auch der erzielbare Betrag von<br />

Sachanlagen unter Anwendung der gleichen Vorschriften ermittelt.<br />

Diese Berechnungen erfordern die Anwendung von Schätzungen,<br />

speziell in Bezug auf die erwartete Entwicklung von Umsätzen,<br />

Diskontierungssätzen, Rohstoffpreisen und auf den Erfolg der Restrukturierungsmassnahmen,<br />

die im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm<br />

eingeführt wurden (vgl. Erläuterungen 5<br />

und 27).<br />

(2) UMWELTVERBINDLICHKEITEN<br />

Der Konzern unterliegt in einer Vielzahl von Ländern unterschiedlichen<br />

Umweltvorschriften. Zur Festlegung der Rückstellung für die<br />

weltweiten Umweltschutzmassnahmen sind umfangreiche Schätzungen<br />

erforderlich. Die Standorte des Konzerns werden laufend auf<br />

Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht. Darüber<br />

hinaus werden kontinuierlich die Verbindlichkeiten evaluiert, die<br />

sich aus der Anpassung an neue Rechtsvorschriften ergeben. Der<br />

Konzern verbucht diese Verbindlichkeiten für Umweltschutzmassnahmen<br />

auf der Grundlage der jüngsten Bewertungen der Umweltsituation<br />

der einzelnen Standorte und der jeweils aktuell geltenden<br />

Rechtsvorschriften. Weichen die tatsächlichen Aufwendungen für<br />

Umweltschutzmassnahmen von den ursprünglich angesetzten Beträgen<br />

ab, wird der Differenzbetrag in der Periode, in der die Abweichung<br />

festgestellt wird, erfolgswirksam verbucht (vgl. Erläuterungen<br />

16, 19 und 33).<br />

(3) ERTRAGSSTEUERN<br />

Der Konzern ist in einer Vielzahl von Ländern ertragssteuerpflichtig.<br />

Zur Festlegung der Rückstellung für die weltweit fälligen Ertragssteuern<br />

sind umfangreiche Schätzungen erforderlich. Für viele<br />

Transaktionen und Berechnungen ist die Bestimmung des endgültigen<br />

Steuerbetrags im Rahmen der laufenden Geschäfte nicht<br />

genau möglich. Der Konzern erfasst die notwendigen Mittel für erwartete<br />

Steuerprüfungsfragen auf Basis einer Abschätzung der Frage,<br />

ob eine zusätzliche Steuerbelastung anfallen wird. Unterscheidet<br />

sich das endgültige steuerliche Ergebnis von den ursprünglich<br />

erfassten Beträgen, werden in der Periode, in der die Abweichung<br />

festgestellt wird, die Rückstellungen für Ertragssteuern und latente<br />

Steuern in der Höhe des ermittelten Differenzbetrags angepasst.<br />

Einige Gesellschaften sind in einer Weise tätig, welche zu steuerlichen<br />

Verlusten führt, die dazu verwendet werden können, steuerliche<br />

Gewinne von späteren Perioden auszugleichen. Der Konzern<br />

überwacht die Entwicklung solcher Verlustsituationen fortlaufend.<br />

Basierend auf den Geschäftsplänen der betroffenen Gesellschaften<br />

wird die Werthaltigkeit solcher Verlustvorträge ermittelt. Im Falle<br />

der festgestellten Werthaltigkeit wird ein latentes Steuerguthaben<br />

für solche Verlustvorträge aktiviert. Der Zeithorizont ist dabei derselbe,<br />

welcher der Mittelfristplanung des Konzerns zu Grunde liegt.<br />

(4) SCHÄTZUNGEN FÜR DIE ERFASSUNG VON LEISTUNGEN<br />

AN MITARBEITENDEN<br />

Gemäss IAS 19 «employee benefits» müssen zur Ermittlung des Betrags,<br />

der für Vorsorgeverpflichtungen und Pensionspläne – insbesondere<br />

für leistungsorientierte Vorsorgepläne – zu verbuchen<br />

ist, bestimmte Annahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei<br />

hauptsächlich um versicherungsmathematische Annahmen wie erwartete<br />

Inflationsraten, die langfristige Kostenentwicklung im Gesundheitswesen,<br />

die Mitarbeiterfluktuation, die erwartete Rendite<br />

auf das Vermögen der Vorsorgepläne sowie Diskontierungsfaktoren.<br />

Deutliche Veränderungen der für diese Variablen angenommenen<br />

Entwicklungen können beträchtliche Auswirkungen auf Vorsorgeverpflichtungen<br />

und das Vermögen der Pensionspläne haben (vgl.<br />

Erläuterung 15).

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