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Anhang Mobile Dienste 2001/02/03<br />

144<br />

erstellt. Bei Festlegung des Bedarfes werden die zu versorgende Bevölkerungszahl, der<br />

über dem Landesdurchschnitt liegende Anteil der über 60-jährigen Bevölkerung,<br />

Erschwernisse aus der Siedlungs- und Wegestruktur sowie das örtliche Fehlen eines<br />

Altersheimes, Pflegeheimes und Krankenhauses berücksichtigt. Weitere Parameter sind<br />

die Sicherung der Dienstleistung an Tagesrandzeiten (Abend; Nachtdienstbereitschaften)<br />

und Wochenenden (Bereitschaftsdienst). Pro ca. 3.000 Einwohner wird mittelfristig landesweit<br />

ein Ausbau auf eine Pflegefachkraft angestrebt.<br />

2. Dieser zusätzliche Ausbau der Hauskrankenpflege soll folgende verbesserte Dienstleistungen<br />

der Hauskrankenpflege ermöglichen:<br />

- verstärkte Zusammenarbeit mit Laiendiensten, insbesondere auch im Bereich der Abklärung,<br />

Koordination, Beratung von Angehörigen im Einzelfall (Leistungserfassung)<br />

- Initiierung und Mitwirkung beim Aufbau organisierter Laiendienste durch Schulung der<br />

Laien und Ausbildung der Hauskrankenschwestern zu diesen Tätigkeiten<br />

- regionale Zusammenarbeit mit Krankenpflegevereinen bei Wochenenddiensten, Urlaubs-<br />

und Krankheitsvertretungen und Nachtdienstbereitschaften<br />

- Verbesserung der Pflegebehelfausstattung der Vereine.<br />

3. Basisförderung:<br />

- Die Basisförderung beträgt ab dem Jahr 2000 je vollbeschäftigter diplomierter Pflegefachkraft<br />

ATS 111.500,00 (€ 8.103,02) pro Jahr (für Teilzeitbeschäftigung anteilig). Die<br />

Basisförderung für nicht diplomiertes Pflegepersonal beträgt ATS 95.000,00 (€ 6.903,92).<br />

Sofern der tatsächliche Stand an Pflegepersonal über dem errechneten Bedarf laut<br />

Anhang, aufgerundet auf halbe Pflegekräfte liegt, so wird die Basisförderung nur auf<br />

Grundlage des gerundeten Bedarfes an Pflegepersonal zuerkannt.<br />

- Vor dem 1.1.2000 beantragte und gewährte Ausbauförderungen werden über die vereinbarten<br />

drei Jahre gefördert.<br />

- Bei Gemeinden beschäftigtes Pflegepersonal wird mit dem halben Satz gefördert.<br />

4. Förderung von Pflegebehelfen:<br />

- Die Anschaffung von erforderlichen Pflegebehelfen durch Vereine oder regionale Pflegebehelfe-Pools<br />

wird mit 50 % gefördert. Die Kosten für die Anmietung von Pflegebehelfen<br />

wird mit 1/3 gefördert. Sofern die Kosten für die Anschaffung und Anmietung von<br />

anderer Seite (Krankenkasse, Gemeinde, Spenden etc.) zusätzlich gefördert werden,<br />

vermindert sich die Finanzierung aus Strukturmitteln entsprechend (maximal 100%ige<br />

Finanzierung).<br />

- Förderbar sind grundsätzlich Krankenpflegevereine bzw. Pflegebehelfe-Pools der<br />

Vereine. Auftraggeber der Lieferung oder Leistung muss deshalb der Verein bzw. der<br />

Pflegebehelfe-Pool sein, an welchen auch die Fakturierung zu erfolgen hat.<br />

- Die Anschaffung folgender Pflegebehelfe ist mit 50 % förderbar:<br />

Pflegebetten samt Zubehör (wie Hebegalgen, Urinflaschenhalter, Bettseitengitter, Lagerungskissen<br />

und -matratzen, Wechseldruckmatratzen), Beistelltische, Toilettenstühle,<br />

Badelifter, Patientenhebegeräte, Rollstühle

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