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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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21.1.5. Angaben über eventuelle Akquisitionsrechte und deren<br />

<strong>Bedingungen</strong> und/oder über Verpflichtungen in Bezug auf genehmigtes,<br />

aber noch nicht geschaffenes Kapital oder in Bezug auf eine<br />

Kapitalerhöhung<br />

Trifft nicht zu.<br />

21.1.6. Angaben über das Kapital eines jeden Mitglieds der Gruppe,<br />

worauf ein Optionsrecht besteht oder bei dem man sich bedingt oder<br />

bedingungslos darauf geeinigt hat, dieses Kapital an ein Optionsrecht zu<br />

knüpfen, sowie Einzelheiten über derlei Optionen, die auch jene Personen<br />

betreffen, die diese Optionsrechte erhalten haben<br />

Trifft nicht zu.<br />

21.1.7. Die Entwicklung des Aktienkapitals mit besonderer Hervorhebung<br />

der Angaben über etwaige Veränderungen, die während des von den<br />

historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums erfolgt sind<br />

Die Hauptversammlung der <strong>Vorarlberg</strong>er Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank<br />

Aktiengesellschaft hat am 18.06.2008 beschlossen, das Grundkapital der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank Aktiengesellschaft von EUR 22.000.000,00 um EUR<br />

128.000.000,00 auf EUR 150.000.000,00 aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen. Die<br />

entsprechende Eintragung im Firmenbuch erfolgte am 22.07.2008.<br />

21.2. Satzung und Statuten der Gesellschaft<br />

21.2.1. Beschreibung der Zielsetzungen des Treugebers und an welcher<br />

Stelle sie in der Satzung und den Statuten der Gesellschaft verankert sind<br />

Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 der Satzung des Treugebers die Fortführung des<br />

gemäß § 92 Bankwesengesetz als Sacheinlage eingebrachten gesamten<br />

bankgeschäftlichen Unternehmens, welches bisher unter der Firma „<strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank“ mit dem Sitz in Bregenz betrieben wurde. Die<br />

Einbringung bewirkt den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge,<br />

welche mit der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch eintritt. Durch die<br />

Einbringung gehen die Konzessionen und Bewilligungen der einbringenden Bank auf<br />

die Gesellschaft über. Die Gesellschaft hat als <strong>Landesbank</strong> die Aufgabe, den Geld-<br />

und Kreditverkehr, vor allem in <strong>Vorarlberg</strong>, zu fördern. Im Interesse des Landes (§ 14<br />

des Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbankgesetzes) sind durch die Gesellschaft alle<br />

Maßnahmen zur langfristigen Ertragssicherung zu treffen. Die Aktiengesellschaft ist zur<br />

Führung des Landeswappens und eines Stempels mit der Umschrift „<strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank Aktiengesellschaft“ berechtigt.<br />

Gemäß § 3 der Satzung des Treugebers ist der Gegenstand des Unternehmens der<br />

Gesellschaft der Betrieb aller Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 des<br />

Bankwesengesetzes im In- und Ausland, ausgenommen<br />

a) die Ausgabe fundierter Schuldverschreibungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 9 des<br />

Bankwesengesetzes;<br />

b) das Bauspargeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 12 des Bankwesengesetzes und<br />

c) das Investmentgeschäft hinsichtlich der Verwaltung von Kapitalanlagefonds nach § 1<br />

Abs. 1 Z 13 des Bankwesengesetzes.<br />

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