11.08.2012 Aufrufe

Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Partizipationsscheine, die durch Ausübung des Wandlungsrechts erworben<br />

werden, gelten in diesem Zeitpunkt zum Wert der Wandelschuldverschreibung als<br />

angeschafft. Gewinnausschüttungen auf die Partizipationsscheine unterliegen<br />

generell der 25%-igen Kapitalertragsteuer, wenn sie an natürliche Personen<br />

gezahlt werden, unabhängig davon, ob die Partizipationsscheine privat oder<br />

betrieblich gehalten werden; es handelt sich dabei um eine Endbesteuerung.<br />

Werden die Partizipationsscheine erst im Zuge der Wandlung ausgegeben, fallen<br />

auch sie unter die steuerlichen Begünstigungen des Bundesgesetzes über<br />

steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus:<br />

Gewinnausschüttungen sind bis zu 4% des Nominalbetrages der<br />

Partizipationsscheine von der Kapitalertragsteuer befreit solange die<br />

Partizipationsscheine bei einem inländischen Kreditinstitut hinterlegt sind.<br />

Gewinne aus der Veräußerung von Partizipationsscheinen unterliegen, wenn sie<br />

natürlichen, unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen zufließen, die die<br />

Partizipationsscheine im Privatvermögen halten, nur dann der Besteuerung, wenn<br />

sie weniger als ein Jahr gehalten wurden (Spekulationsgeschäft) oder wenn der<br />

Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre Anteile im Ausmaß von mindestens<br />

1% an der Emittentin gehalten hat. In letzteren Fall unterliegen der Gewinne einem<br />

Steuersatz, der der Hälfte des jeweiligen Durchschnittssteuersatz entspricht, im<br />

Fall von Spekulationsgewinnen kommt der normale Durchschnittssteuersatz zur<br />

Anwendung. Ob für die Berechnung der erwähnten 1%-Grenze auch<br />

Wandelschuldverschreibungen als Anteile anzusehen sind, ist unklar, aber eher zu<br />

verneinen. Der Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen den<br />

Anschaffungskosten für die Partizipationsscheine und dem Veräußerungserlös.<br />

Veräußerungsgewinne, die ein Betrieb im Zusammenhang mit den<br />

Partizipationsscheinen erzielt, sind generell als betriebliche Einnahmen<br />

steuerpflichtig.<br />

Die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen, die einer Kapitalgesellschaft<br />

gezahlt werden, kann entweder erstattet werden oder wird nicht einbehalten.<br />

Die Kapitalertragsteuer von Anlegern, die nicht der unbeschränkten<br />

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer unterliegen, ist möglicherweise<br />

aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder innerstaatlichen<br />

Bestimmungen zu reduzieren. Die Befreiung von der Kapitalertragsteuer in Höhe<br />

von 4% des Nominales der Partizipationsscheine gilt auch in diesem<br />

Zusammenhang, wenn sie von privaten Anlegern gehalten und bei einem<br />

inländischen Kreditinstitut hinterlegt werden. Natürliche Personen, die nur<br />

beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können mit Gewinnen aus der<br />

Veräußerung von Partizipationsscheinen eine österreichischen Steuerpflicht<br />

auslösen, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1% der Anteile<br />

an der Gesellschaft gehalten haben. Auch diese Besteuerung kann durch<br />

Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt sein.<br />

132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!