Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg
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Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., bestätigt. Darüber hinaus wurden in der<br />
Wertpapierbeschreibung keine weiteren Informationen genannt, die von gesetzlichen<br />
Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden und<br />
über die die Abschlussprüfer einen Prüfungsbericht erstellt haben.<br />
7.3. Name, Geschäftsadresse, Qualifikationen und - falls vorhanden - das<br />
wesentliche Interesse am Emittenten von Personen, die als<br />
Sachverständiger handeln und deren Erklärung oder Bericht in die<br />
Wertpapierbeschreibung aufgenommen wurde<br />
Trifft nicht zu.<br />
7.4. Bestätigung, dass Information, die von Seiten Dritter übernommen<br />
wurde, korrekt wiedergegeben wurde<br />
Informationen, die den Treugeber betreffen wurden von diesem zur Verfügung<br />
gestellt. Die Emittentin bestätigt, dass sämtliche derartige Informationen korrekt<br />
wiedergegeben wurden, und – soweit es der Emittentin bekannt ist und sie es aus<br />
vom Treugeber veröffentlichten Informationen ableiten konnte – keine Tatsachen<br />
unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder<br />
irreführend gestalten würden.<br />
7.5. Angabe der Ratings, die einem Emittenten oder seinen<br />
Schuldtiteln auf Anfrage des Emittenten oder in Zusammenarbeit mit<br />
dem Emittenten beim Ratingverfahren zugewiesen wurden. Kurze<br />
Erläuterung der Bedeutung der Ratings, wenn sie erst unlängst von<br />
der Ratingagentur erstellt wurden<br />
Trifft nicht zu.<br />
7.6. Bekanntmachungen nach erfolgter Emission<br />
Alle Bekanntmachungen über die Wandelschuldverschreibungen werden auf der<br />
Homepage der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG (www.hypo-wohnbaubank.at)<br />
veröffentlicht. Zur Rechtswirksamkeit genügt in allen Fällen die Bekanntmachung<br />
auf der Homepage. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Gläubiger<br />
bedarf es nicht.<br />
Im Übrigen veranlasst die Emittentin alle gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Veröffentlichungen (z.B. nach BörseG).<br />
B. PARTIZIPATIONSSCHEINE<br />
1. BESCHREIBUNG DER PARTIZIPATIONSSCHEINE<br />
1.1. Beschreibung des Typs und der Kategorie der Anteile<br />
Das Partizipationskapital ist eingezahltes nachrangiges Kapital, das der <strong>Hypo</strong>-<br />
Wohnbaubank Aktiengesellschaft seitens der Partizipationsscheininhaber auf<br />
Unternehmensdauer unter Verzicht auf die ordentliche und außerordentliche<br />
Kündigung zur Verfügung gestellt wird. Das Partizipationskapital kann von der <strong>Hypo</strong>-<br />
Wohnbaubank AG nur unter analoger Anwendung der aktienrechtlichen<br />
Kapitalherabsetzungsvorschriften oder gemäß den Bestimmungen des § 102a BWG<br />
eingezogen werden. Der Rückkauf von Partizipationskapital durch die Emittentin ist<br />
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