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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., bestätigt. Darüber hinaus wurden in der<br />

Wertpapierbeschreibung keine weiteren Informationen genannt, die von gesetzlichen<br />

Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden und<br />

über die die Abschlussprüfer einen Prüfungsbericht erstellt haben.<br />

7.3. Name, Geschäftsadresse, Qualifikationen und - falls vorhanden - das<br />

wesentliche Interesse am Emittenten von Personen, die als<br />

Sachverständiger handeln und deren Erklärung oder Bericht in die<br />

Wertpapierbeschreibung aufgenommen wurde<br />

Trifft nicht zu.<br />

7.4. Bestätigung, dass Information, die von Seiten Dritter übernommen<br />

wurde, korrekt wiedergegeben wurde<br />

Informationen, die den Treugeber betreffen wurden von diesem zur Verfügung<br />

gestellt. Die Emittentin bestätigt, dass sämtliche derartige Informationen korrekt<br />

wiedergegeben wurden, und – soweit es der Emittentin bekannt ist und sie es aus<br />

vom Treugeber veröffentlichten Informationen ableiten konnte – keine Tatsachen<br />

unterschlagen wurden, die die wiedergegebenen Informationen unkorrekt oder<br />

irreführend gestalten würden.<br />

7.5. Angabe der Ratings, die einem Emittenten oder seinen<br />

Schuldtiteln auf Anfrage des Emittenten oder in Zusammenarbeit mit<br />

dem Emittenten beim Ratingverfahren zugewiesen wurden. Kurze<br />

Erläuterung der Bedeutung der Ratings, wenn sie erst unlängst von<br />

der Ratingagentur erstellt wurden<br />

Trifft nicht zu.<br />

7.6. Bekanntmachungen nach erfolgter Emission<br />

Alle Bekanntmachungen über die Wandelschuldverschreibungen werden auf der<br />

Homepage der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG (www.hypo-wohnbaubank.at)<br />

veröffentlicht. Zur Rechtswirksamkeit genügt in allen Fällen die Bekanntmachung<br />

auf der Homepage. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Gläubiger<br />

bedarf es nicht.<br />

Im Übrigen veranlasst die Emittentin alle gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Veröffentlichungen (z.B. nach BörseG).<br />

B. PARTIZIPATIONSSCHEINE<br />

1. BESCHREIBUNG DER PARTIZIPATIONSSCHEINE<br />

1.1. Beschreibung des Typs und der Kategorie der Anteile<br />

Das Partizipationskapital ist eingezahltes nachrangiges Kapital, das der <strong>Hypo</strong>-<br />

Wohnbaubank Aktiengesellschaft seitens der Partizipationsscheininhaber auf<br />

Unternehmensdauer unter Verzicht auf die ordentliche und außerordentliche<br />

Kündigung zur Verfügung gestellt wird. Das Partizipationskapital kann von der <strong>Hypo</strong>-<br />

Wohnbaubank AG nur unter analoger Anwendung der aktienrechtlichen<br />

Kapitalherabsetzungsvorschriften oder gemäß den Bestimmungen des § 102a BWG<br />

eingezogen werden. Der Rückkauf von Partizipationskapital durch die Emittentin ist<br />

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