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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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Rang der<br />

Partizipationsscheine<br />

19<br />

Die Partizipationsscheine sind unbesichert und<br />

nachrangig im Sinne des § 45 Abs. 4 BWG;<br />

Partizipationskapital wird daher im Falle der<br />

Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erst<br />

nach den Forderungen anderer, nicht nachrangiger<br />

Gläubiger befriedigt.<br />

Form: Auf den Inhaber lautende Wertpapiere, vertreten<br />

durch eine Sammelurkunde gemäß § 24 lit. b)<br />

DepotG.<br />

Verwahrung: Oesterreichische Kontrollbank AG als<br />

Wertpapiersammelbank<br />

Übertragung: Die Übertragung der als Sammelurkunde verbrieften<br />

Wandelschuldverschreibungen erfolgt im<br />

Effektengiroverkehr<br />

Verzinsung: Fixer Zinssatz von 3,625% p.a.<br />

Zinstermine: Der Zinsertrag kommt am 31. August eines jeden<br />

Jahres zur Auszahlung.<br />

Berechnung von<br />

Zinsbeträgen:<br />

Laufzeit der<br />

Schuldverschreibungen:<br />

act/act<br />

Sofern der Inhaber nicht von seinem Wandlungsrecht<br />

Gebrauch macht, endet die Laufzeit der<br />

Wandelschuldverschreibungen mit 31. August 2022.<br />

Wandlungsrecht Je Nominale EUR 1.000,00<br />

Wandelschuldverschreibung berechtigen den Inhaber<br />

erstmals mit Stichtag 30. August 2011, danach zu den<br />

auf den 31. August eines jeden Jahres fallenden<br />

Kuponterminen, zur Wandlung in 14 Stück<br />

nennwertlose Partizipationsscheine der Emittentin.<br />

Dies entspricht einem nominellen Wandlungspreis<br />

von rd. EUR 71,43 je Partizipationsschein. Der auf 10<br />

Partizipationsscheine entfallende Gewinnanteil<br />

entspricht jenem einer Stückaktie der Emittentin.<br />

Tilgung: Die Tilgung für die bis zum Ende der Laufzeit nicht<br />

gewandelten Wandelschuldverschreibungen erfolgt<br />

am 31. August 2022 mit 100% des Nominales.<br />

Kündigung: Eine Kündigung seitens der Emittentin oder der<br />

Gläubiger ist ausgeschlossen.<br />

Haftung: Nur die <strong>Vorarlberg</strong>er Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank<br />

AG haftet als Treugeber mit ihrem gesamten freien<br />

Vermögen für die Bedienung und Rückzahlung dieser<br />

Emission, die nicht der Einlagensicherung unterliegt.<br />

Die Emittentin (<strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG) trägt

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