Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg
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Zeitpunkt der Emission im Rahmen des einheitlichen Höchstbetrages von generell<br />
EUR 2.920,00 pro Jahr als Sonderausgaben absetzen können; für Alleinerzieher<br />
und bei mindestens drei Kindern erhöht sich dieser Betrag. Voraussetzung dafür<br />
ist, dass die Wandelschuldverschreibungen für mindestens 10 Jahre bei einem<br />
inländischen Kreditinstitut hinterlegt werden. Nebenkosten oder Zinsen, die beim<br />
Erwerb der Wandelschuldverschreibungen anfallen, können nicht als<br />
Sonderausgaben abgezogen werden.<br />
4.14.2.3. Veräußerung<br />
Bei einer Veräußerung durch eine natürliche Person, die die<br />
Wandelschuldverschreibungen im Privatvermögen hält, ist der Gewinn nur dann<br />
steuerpflichtig, wenn seit Anschaffung der Schuldverschreibungen nicht mehr als<br />
ein Jahr vergangen ist (Spekulationsgeschäft). Die Besteuerung erfolgt nach dem<br />
progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 50%, wobei die Summe sämtlicher<br />
Spekulationsgewinne eines Jahres bis zu EUR 440,00 steuerfrei ist. Der Gewinn<br />
ergibt sich aus der Differenz von Veräußerungserlös und Anschaffungskosten der<br />
jeweiligen Wandelschuldverschreibungen. Verluste aus Spekulationsgeschäften<br />
können nur eingeschränkt verrechnet werden. Ob Gewinne, die eine natürliche<br />
Person als privater Anleger erzielt, auch dann steuerpflichtig sind, wenn der<br />
Anleger Wandelschuldverschreibung hält, die sich auf Anteile von mindestens 1%<br />
an der Gesellschaft beziehen (oder solche während der letzten fünf Jahre gehalten<br />
hat), oder der Anleger generell während der letzten fünf Jahre vor der jeweiligen<br />
Veräußerung Anteile an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 1% gehalten<br />
hat, ist nicht gänzlich geklärt; eine Steuerpflicht ist mit der neuern und<br />
herrschenden Literaturmeinung aber zu verneinen.<br />
Bei einer Veräußerung von Wandelschuldverschreibungen, die im<br />
Betriebsvermögen gehalten werden, ist der Gewinn oder Verlust unabhängig von<br />
der Haltezeit als Teil des betrieblichen Ergebnisses steuerwirksam.<br />
4.14.2.4. Ausübung des Wandlungsrechts<br />
Bei Ausübung des Wandlungsrechts kommt es zu einer Veräußerung der<br />
Wandelschuldverschreibung und dem Erwerb von Partizipationsscheinen.<br />
Veräußerungserlös ist bei dieser Art der Veräußerung jedoch der Wert der<br />
Wandelschuldverschreibungen im Zeitpunkt der Wandlung. Die Differenz zwischen<br />
diesem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten für die<br />
Wandelschuldverschreibung ist steuerpflichtig, wenn die<br />
Wandelschuldverschreibung Teil eines Betriebsvermögens ist oder nicht mehr als<br />
ein Jahr gehalten wurde.<br />
4.14.3. Besteuerung natürlicher Personen, die in Österreich<br />
beschränkt einkommensteuerpflichtig sind<br />
4.14.3.1. EU-Anleger<br />
Das EU-Quellensteuergesetz (EU-QuStG) sieht in Umsetzung der EG-Richtlinie<br />
2003/48/EG des Rates vom 03.06.2003 im Bereich der Besteuerung von<br />
Zinserträgen die Erhebung einer EU-Quellensteuer vor.<br />
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