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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger<br />

zu bestellen. Seine Rechtshandlungen bedürfen in bestimmten Fällen einer<br />

kuratelgerichtlichen Genehmigung und seine Kompetenzen werden vom Gericht<br />

innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger näher<br />

festgelegt. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des<br />

Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 können durch Vereinbarung oder<br />

Anleihebedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist<br />

eine für die Gläubiger gleichwertige gemeinsame Interessensvertretung<br />

vorgesehen. Hinsichtlich jener Angelegenheiten, die vom Kurator wahrzunehmen<br />

sind, gilt die ausschließliche unabdingbare Zuständigkeit des ihn bestellenden<br />

Gerichts (§ 83a Jurisdiktionsnorm).<br />

4.11. Im Falle von Neuemissionen Angabe der Beschlüsse,<br />

Ermächtigungen und Billigungen, die die Grundlage für die erfolgte<br />

bzw. noch zu erfolgende Schaffung der Wertpapiere und/oder deren<br />

Emission bilden<br />

Die in diesem Prospekt beschriebenen Wandelschuldverschreibungen wurden mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats der Emittentin begeben:<br />

Um eine allfällige Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in<br />

Partizipationsscheine zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Emittentin<br />

und deren Aufsichtsrat die Ausgabe von Partizipationsscheine in ausreichendem<br />

Umfang beschlossen.<br />

4.12. Angabe des erwarteten Emissionstermins der Wertpapiere<br />

Die Wandelschuldverschreibungen werden nach Billigung und Veröffentlichung<br />

des Prospekts im Wege einer zeitlich mit maximal einem Jahr ab Billigung dieses<br />

Prospekts begrenzten Emission zur Zeichnung angeboten.<br />

4.13. Darstellung etwaiger Beschränkungen für die freie<br />

Übertragbarkeit der Wertpapiere<br />

Es liegt keine Beschränkung in Bezug auf die freie Handel- oder Übertragbarkeit<br />

der Wohnbau-Wandelschuldverschreibungen vor. Zu den steuerlichen Folgen<br />

einer Veräußerung vor dem Ende der steuerlich relevanten Behaltefrist siehe<br />

untenstehend unter 4.14 (Steuerliche Behandlung).<br />

4.14. Steuerliche Behandlung<br />

Dieser Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger<br />

Grundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der<br />

Veräußerung der Wandelschuldverschreibungen in Österreich steuerrechtlich<br />

bedeutsam sind. Er ist keine umfassende Darstellung sämtlicher steuerlicher<br />

Aspekte, die damit verbunden sind, und geht auch nicht auf besondere<br />

Sachverhaltsgestaltungen ein, die für einzelne potenzielle Anleger entscheidend<br />

sein können. Die Zusammenfassung basiert auf den derzeit gültigen<br />

österreichischen Steuergesetzen, der bisher ergangenen höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung sowie den Richtlinien der Finanzverwaltung und deren jeweiliger<br />

Auslegung, die alle Änderungen unterliegen können, möglicherweise auch mit<br />

rückwirkender Geltung, welche die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig<br />

beeinflussen.<br />

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