Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg
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zuständigen Gericht ein Kurator für die jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger<br />
zu bestellen. Seine Rechtshandlungen bedürfen in bestimmten Fällen einer<br />
kuratelgerichtlichen Genehmigung und seine Kompetenzen werden vom Gericht<br />
innerhalb des Kreises der gemeinsamen Angelegenheiten der Anleger näher<br />
festgelegt. Die Regelungen des Kuratorengesetzes 1874 und des<br />
Kuratorenergänzungsgesetzes 1877 können durch Vereinbarung oder<br />
Anleihebedingungen nicht aufgehoben oder verändert werden, es sei denn, es ist<br />
eine für die Gläubiger gleichwertige gemeinsame Interessensvertretung<br />
vorgesehen. Hinsichtlich jener Angelegenheiten, die vom Kurator wahrzunehmen<br />
sind, gilt die ausschließliche unabdingbare Zuständigkeit des ihn bestellenden<br />
Gerichts (§ 83a Jurisdiktionsnorm).<br />
4.11. Im Falle von Neuemissionen Angabe der Beschlüsse,<br />
Ermächtigungen und Billigungen, die die Grundlage für die erfolgte<br />
bzw. noch zu erfolgende Schaffung der Wertpapiere und/oder deren<br />
Emission bilden<br />
Die in diesem Prospekt beschriebenen Wandelschuldverschreibungen wurden mit<br />
Zustimmung des Aufsichtsrats der Emittentin begeben:<br />
Um eine allfällige Wandlung der Wandelschuldverschreibungen in<br />
Partizipationsscheine zu ermöglichen, hat die Hauptversammlung der Emittentin<br />
und deren Aufsichtsrat die Ausgabe von Partizipationsscheine in ausreichendem<br />
Umfang beschlossen.<br />
4.12. Angabe des erwarteten Emissionstermins der Wertpapiere<br />
Die Wandelschuldverschreibungen werden nach Billigung und Veröffentlichung<br />
des Prospekts im Wege einer zeitlich mit maximal einem Jahr ab Billigung dieses<br />
Prospekts begrenzten Emission zur Zeichnung angeboten.<br />
4.13. Darstellung etwaiger Beschränkungen für die freie<br />
Übertragbarkeit der Wertpapiere<br />
Es liegt keine Beschränkung in Bezug auf die freie Handel- oder Übertragbarkeit<br />
der Wohnbau-Wandelschuldverschreibungen vor. Zu den steuerlichen Folgen<br />
einer Veräußerung vor dem Ende der steuerlich relevanten Behaltefrist siehe<br />
untenstehend unter 4.14 (Steuerliche Behandlung).<br />
4.14. Steuerliche Behandlung<br />
Dieser Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger<br />
Grundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und der<br />
Veräußerung der Wandelschuldverschreibungen in Österreich steuerrechtlich<br />
bedeutsam sind. Er ist keine umfassende Darstellung sämtlicher steuerlicher<br />
Aspekte, die damit verbunden sind, und geht auch nicht auf besondere<br />
Sachverhaltsgestaltungen ein, die für einzelne potenzielle Anleger entscheidend<br />
sein können. Die Zusammenfassung basiert auf den derzeit gültigen<br />
österreichischen Steuergesetzen, der bisher ergangenen höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung sowie den Richtlinien der Finanzverwaltung und deren jeweiliger<br />
Auslegung, die alle Änderungen unterliegen können, möglicherweise auch mit<br />
rückwirkender Geltung, welche die beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig<br />
beeinflussen.<br />
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