Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg
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21. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
21.1. Aktienkapital<br />
21.1.1. Betrag des ausgegebenen Kapitals und für jede Kategorie des<br />
Aktienkapitals<br />
Das Grundkapital der Emittentin beträgt EUR 5.110.000,00 und ist zur Gänze bar<br />
einbezahlt. Von dem in 70.000 Stückaktien im Nennbetrag à EUR 73,00 geteilten<br />
Grundkapital halten die unter „Hauptaktionäre“ angeführten Gesellschaften - mit<br />
Ausnahme der Niederösterreichischen <strong>Landesbank</strong>-<strong>Hypo</strong>thekenbank<br />
Aktiengesellschaft und der <strong>Hypo</strong> Investmentbank AG - jeweils Aktien im<br />
Nennbetrag von EUR 638.750,00 (8.750 Stückaktien à EUR 73,00). Die<br />
Niederösterreichische <strong>Landesbank</strong>-<strong>Hypo</strong>thekenbank Aktiengesellschaft und die<br />
<strong>Hypo</strong> Investmentbank AG halten jeweils Aktien im Nennbetrag von EUR<br />
319.375,00 (4.375 Stückaktien à EUR 73,00).<br />
Die satzungsmäßig mögliche bedingte Kapitalerhöhung wird vom Vorstand nur<br />
insoweit durchgeführt, als Anleger von der Gesellschaft begebener<br />
Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen<br />
(siehe Kapitel Satzung und Statuten der Gesellschaft).<br />
21.1.2. Sollten Aktien vorhanden sein, die nicht Bestandteil des<br />
Eigenkapitals sind, so sind die Anzahl und die wesentlichen Merkmale<br />
dieser Aktien anzugeben<br />
Trifft nicht zu.<br />
21.1.3. Angabe der Anzahl, des Buchwertes sowie des Nennwertes der<br />
Aktien, die Bestandteil des Eigenkapitals der Emittentin sind und die<br />
von der Emittentin selbst oder in ihrem Namen oder von<br />
Tochtergesellschaften der Emittentin gehalten werden<br />
Trifft nicht zu.<br />
21.1.4. Angabe etwaiger wandelbarer Wertpapiere, umtauschbarer<br />
Wertpapiere oder Wertpapiere mit Optionsscheinen, wobei die<br />
geltenden <strong>Bedingungen</strong> und Verfahren für die Wandlung, den<br />
Umtausch oder die Zeichnung darzulegen sind<br />
Eine Auflistung von derzeit laufenden Wandelschuldverschreibungen der<br />
Emittentin findet sich in der Wertpapierbeschreibung unter Punkt 6.2.<br />
Das Wandlungsverfahren bei diesen Anleihen ist derart gestaltet, dass je<br />
Nominale EUR 1.000,00 Wandelschuldverschreibungen den Anleger zur<br />
Wandlung in 14 Stück nennwertlose Partizipationsscheine der Emittentin<br />
berechtigen. Dies entspricht einem nominellen Wandlungspreis von rd. EUR 71,43<br />
je Partizipationsschein.<br />
Bei in ATS begebenen Anleihen berechtigen je Nominale ATS 10.000,00<br />
Wandelschuldverschreibungen zur Wandlung in 10 Stück Partizipationsscheine à<br />
Nominale ATS 100,00. Der nominelle Wandlungspreis entspricht diesen Anleihen<br />
somit rd. EUR 72,67 je Partizipationsschein (ATS 1.000,00).<br />
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