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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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21. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />

21.1. Aktienkapital<br />

21.1.1. Betrag des ausgegebenen Kapitals und für jede Kategorie des<br />

Aktienkapitals<br />

Das Grundkapital der Emittentin beträgt EUR 5.110.000,00 und ist zur Gänze bar<br />

einbezahlt. Von dem in 70.000 Stückaktien im Nennbetrag à EUR 73,00 geteilten<br />

Grundkapital halten die unter „Hauptaktionäre“ angeführten Gesellschaften - mit<br />

Ausnahme der Niederösterreichischen <strong>Landesbank</strong>-<strong>Hypo</strong>thekenbank<br />

Aktiengesellschaft und der <strong>Hypo</strong> Investmentbank AG - jeweils Aktien im<br />

Nennbetrag von EUR 638.750,00 (8.750 Stückaktien à EUR 73,00). Die<br />

Niederösterreichische <strong>Landesbank</strong>-<strong>Hypo</strong>thekenbank Aktiengesellschaft und die<br />

<strong>Hypo</strong> Investmentbank AG halten jeweils Aktien im Nennbetrag von EUR<br />

319.375,00 (4.375 Stückaktien à EUR 73,00).<br />

Die satzungsmäßig mögliche bedingte Kapitalerhöhung wird vom Vorstand nur<br />

insoweit durchgeführt, als Anleger von der Gesellschaft begebener<br />

Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtauschrecht Gebrauch machen<br />

(siehe Kapitel Satzung und Statuten der Gesellschaft).<br />

21.1.2. Sollten Aktien vorhanden sein, die nicht Bestandteil des<br />

Eigenkapitals sind, so sind die Anzahl und die wesentlichen Merkmale<br />

dieser Aktien anzugeben<br />

Trifft nicht zu.<br />

21.1.3. Angabe der Anzahl, des Buchwertes sowie des Nennwertes der<br />

Aktien, die Bestandteil des Eigenkapitals der Emittentin sind und die<br />

von der Emittentin selbst oder in ihrem Namen oder von<br />

Tochtergesellschaften der Emittentin gehalten werden<br />

Trifft nicht zu.<br />

21.1.4. Angabe etwaiger wandelbarer Wertpapiere, umtauschbarer<br />

Wertpapiere oder Wertpapiere mit Optionsscheinen, wobei die<br />

geltenden <strong>Bedingungen</strong> und Verfahren für die Wandlung, den<br />

Umtausch oder die Zeichnung darzulegen sind<br />

Eine Auflistung von derzeit laufenden Wandelschuldverschreibungen der<br />

Emittentin findet sich in der Wertpapierbeschreibung unter Punkt 6.2.<br />

Das Wandlungsverfahren bei diesen Anleihen ist derart gestaltet, dass je<br />

Nominale EUR 1.000,00 Wandelschuldverschreibungen den Anleger zur<br />

Wandlung in 14 Stück nennwertlose Partizipationsscheine der Emittentin<br />

berechtigen. Dies entspricht einem nominellen Wandlungspreis von rd. EUR 71,43<br />

je Partizipationsschein.<br />

Bei in ATS begebenen Anleihen berechtigen je Nominale ATS 10.000,00<br />

Wandelschuldverschreibungen zur Wandlung in 10 Stück Partizipationsscheine à<br />

Nominale ATS 100,00. Der nominelle Wandlungspreis entspricht diesen Anleihen<br />

somit rd. EUR 72,67 je Partizipationsschein (ATS 1.000,00).<br />

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