Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg
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EMITTENTENBESCHREIBUNG, Punkt 6.1.1.) zustehende Emissionsbefugnis<br />
treuhändig für ihre Aktionäre aus.<br />
Die Emission der Wandelschuldverschreibungen durch die Emittentin wird durch<br />
deren Bankenkonzession nach § 1 Abs. 1 Z 10 BWG abgedeckt. Die<br />
satzungsmäßige Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen<br />
findet sich in § 2 Abs. 1 Z 5 der Satzung der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG.<br />
Für die Verzinsung und Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen haftet die<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank Aktiengesellschaft, als Treugeber mit<br />
ihrem gesamten Vermögen, nicht jedoch die <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG.<br />
Diese Rechtskonstruktion wurde durch das Bundesministerium für Finanzen (GZ<br />
27 0200/4-V/13/95) ausdrücklich bestätigt. Die Wandelschuldverschreibung<br />
scheint demnach in der Bilanz der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG nur als<br />
Treuhandvermögen auf, in der Bilanz der jeweiligen Landes-<strong>Hypo</strong>thekenbank<br />
jedoch als verbriefte Verbindlichkeit.<br />
Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit den<br />
Wandelschuldverschreibungen gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die<br />
Satzung der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG in der derzeit geltenden Fassung. Für alle<br />
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Wandelschuldverschreibungen gilt<br />
ausschließlich das in Wien sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104<br />
Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Verbrauchergerichtsstände sowie<br />
der Gerichtsstand nach § 83a Jurisdiktionsnorm (siehe dazu unten Punkt 4.10.)<br />
bleiben davon unberührt.<br />
Das „Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des<br />
Wohnungsbaus“, sieht für die in diesem Prospekt beschriebenen<br />
Wandelschuldverschreibungen steuerliche Begünstigungen bezüglich der<br />
Anschaffungskosten und der Versteuerung der Erträge vor. Ausführliche Angaben<br />
dazu finden sich unten unter Punkt 4.14. dieses Abschnitts.<br />
Hinsichtlich der für Partizipationsscheine erforderlichen Angaben wird auf Punkt<br />
1.2. im anschließenden Abschnitt B der Wertpapierbeschreibung verwiesen.<br />
4.3. Angabe, ob es sich bei den Wertpapieren um Namenspapiere oder<br />
um Inhaberpapiere handelt und ob die Wertpapiere verbrieft oder<br />
stückelos sind<br />
Die Wandelschuldverschreibungen werden auf Inhaber lautend begeben und sind<br />
zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß § 24 lit b Depotgesetz vertreten. Ein<br />
Anspruch auf Ausfolgung von Wandelschuldverschreibungen besteht nicht. Die<br />
Sammelurkunde trägt die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern der<br />
Emittentin. Erhöht oder vermindert sich das Nominale der Emission, wird die<br />
Sammelurkunde entsprechend angepasst. Die Sammelurkunde wird bei der<br />
Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft, Am Hof 4; Strauchgasse 3,<br />
1011 Wien, als Wertpapiersammelbank hinterlegt.<br />
4.4. Währung der Wertpapieremission<br />
Die Emission wird in Euro begeben.<br />
4.5. Rang der Wertpapiere, die angeboten und/oder zum Handel<br />
zugelassen werden sollen, einschließlich der Zusammenfassung<br />
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