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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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EMITTENTENBESCHREIBUNG, Punkt 6.1.1.) zustehende Emissionsbefugnis<br />

treuhändig für ihre Aktionäre aus.<br />

Die Emission der Wandelschuldverschreibungen durch die Emittentin wird durch<br />

deren Bankenkonzession nach § 1 Abs. 1 Z 10 BWG abgedeckt. Die<br />

satzungsmäßige Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen<br />

findet sich in § 2 Abs. 1 Z 5 der Satzung der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG.<br />

Für die Verzinsung und Rückzahlung der Wandelschuldverschreibungen haftet die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landes- und <strong>Hypo</strong>thekenbank Aktiengesellschaft, als Treugeber mit<br />

ihrem gesamten Vermögen, nicht jedoch die <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG.<br />

Diese Rechtskonstruktion wurde durch das Bundesministerium für Finanzen (GZ<br />

27 0200/4-V/13/95) ausdrücklich bestätigt. Die Wandelschuldverschreibung<br />

scheint demnach in der Bilanz der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG nur als<br />

Treuhandvermögen auf, in der Bilanz der jeweiligen Landes-<strong>Hypo</strong>thekenbank<br />

jedoch als verbriefte Verbindlichkeit.<br />

Für sämtliche Rechtsverhältnisse aus oder im Zusammenhang mit den<br />

Wandelschuldverschreibungen gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die<br />

Satzung der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG in der derzeit geltenden Fassung. Für alle<br />

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Wandelschuldverschreibungen gilt<br />

ausschließlich das in Wien sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104<br />

Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand. Verbrauchergerichtsstände sowie<br />

der Gerichtsstand nach § 83a Jurisdiktionsnorm (siehe dazu unten Punkt 4.10.)<br />

bleiben davon unberührt.<br />

Das „Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des<br />

Wohnungsbaus“, sieht für die in diesem Prospekt beschriebenen<br />

Wandelschuldverschreibungen steuerliche Begünstigungen bezüglich der<br />

Anschaffungskosten und der Versteuerung der Erträge vor. Ausführliche Angaben<br />

dazu finden sich unten unter Punkt 4.14. dieses Abschnitts.<br />

Hinsichtlich der für Partizipationsscheine erforderlichen Angaben wird auf Punkt<br />

1.2. im anschließenden Abschnitt B der Wertpapierbeschreibung verwiesen.<br />

4.3. Angabe, ob es sich bei den Wertpapieren um Namenspapiere oder<br />

um Inhaberpapiere handelt und ob die Wertpapiere verbrieft oder<br />

stückelos sind<br />

Die Wandelschuldverschreibungen werden auf Inhaber lautend begeben und sind<br />

zur Gänze durch eine Sammelurkunde gemäß § 24 lit b Depotgesetz vertreten. Ein<br />

Anspruch auf Ausfolgung von Wandelschuldverschreibungen besteht nicht. Die<br />

Sammelurkunde trägt die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern der<br />

Emittentin. Erhöht oder vermindert sich das Nominale der Emission, wird die<br />

Sammelurkunde entsprechend angepasst. Die Sammelurkunde wird bei der<br />

Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft, Am Hof 4; Strauchgasse 3,<br />

1011 Wien, als Wertpapiersammelbank hinterlegt.<br />

4.4. Währung der Wertpapieremission<br />

Die Emission wird in Euro begeben.<br />

4.5. Rang der Wertpapiere, die angeboten und/oder zum Handel<br />

zugelassen werden sollen, einschließlich der Zusammenfassung<br />

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