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Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg

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(2) Im Fall der Abwicklung werden die Partizipationsscheininhaber<br />

vermögensrechtlich den Aktionären der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG gemäß dem in Punkt<br />

1.5.(1) dargestellten Verhältnis gleichgestellt. Das Partizipationskapital, als<br />

nachrangiges Kapital im Sinne des § 45 Abs. (4) BWG darf im Fall der Liquidation der<br />

ausgebenden Gesellschaft erst nach Befriedigung oder Sicherstellung aller anderen<br />

Gläubiger zurückgezahlt werden. .<br />

(3) Die Partizipationsscheininhaber haben das Recht, an den<br />

Hauptversammlungen der <strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG teilzunehmen und Auskünfte im<br />

Sinn von § 112 AktG zu begehren.<br />

(4) Die Partizipationsscheine gewähren keine darüber hinausgehenden Rechte,<br />

insbesondere keine sonstigen Mitgliedschaftsrechte wie z.B. das Stimmrecht und die<br />

Antragstellung in der Hauptversammlung, die Bekämpfung von<br />

Hauptversammlungsbeschlüssen und das Recht auf Bezug von jungen Aktien.<br />

Bei Ausübung des Wandlungsrechts erlischt mit Wirksamkeit der Wandlung die<br />

Treuhandschaft des Treugebers. Die Ausgabe der Partizipationsscheine erfolgt<br />

durch die Emittentin auf eigene Rechnung Für die Erfüllung der Verpflichtungen<br />

aus denn von der Emittentin auszugebenden Partizipationsscheinen haftet diese<br />

allein.<br />

Ausschüttungen oder Zahlungen im Falle einer Liquidation werden bei einer der im<br />

Folgenden genannten Zahl- und Einreichstelle gegen Einreichung des jeweiligen<br />

Erträgnisscheines ausgezahlt.<br />

Hauptzahl- und Umtauschstelle ist die Niederösterreichische <strong>Landesbank</strong>-<br />

<strong>Hypo</strong>thekenbank AG, Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten. Weitere Zahl- und<br />

Einreichstellen sind: HYPO – Bank Burgenland AG, Neusiedler Straße 33, 7000<br />

Eisenstadt, Burgenland; <strong>Hypo</strong> Alpe-Adria-Bank AG, Alpen-Adria-Platz 1, 9020<br />

Klagenfurt, Klagenfurt; Salzburger Landes-<strong>Hypo</strong>thekenbank AG, Residenzplatz 7, 5020<br />

Salzburg; Landes-<strong>Hypo</strong>thekenbank Steiermark AG, Radetzkystraße 15-17, 8010 Graz;<br />

Oberösterreichische <strong>Landesbank</strong> AG, Landstrasse 38, 4010 Linz; HYPO TIROL BANK<br />

AG, Meraner Straße 8, 6020 Innsbruck und die <strong>Vorarlberg</strong>er Landes- und<br />

<strong>Hypo</strong>thekenbank AG, <strong>Hypo</strong>-Passage 1, 6900 Bregenz.<br />

Die Gewinnanteile der Partizipationsscheininhaber, welche binnen drei Jahren nach<br />

Fälligkeit nicht behoben werden, verfallen zugunsten der gesetzlichen Rücklage der<br />

<strong>Hypo</strong>-Wohnbaubank AG.<br />

(5) Die Partizipationsscheine nehmen wie das Grundkapital bis zur vollen Höhe am<br />

Verlust teil.<br />

Zu den Wandlungsbedingungen wird auf Punkt 4.6. des Abschnitts A der<br />

Wertpapierbeschreibung verwiesen.<br />

Alle Bekanntmachungen, die die Partizipationsscheine betreffen, erfolgen rechtsgültig<br />

auf der Homepage der <strong>Hypo</strong> Wohnbaubank AG (www.hypo-wohnbaubank.at). Einer<br />

besonderen Benachrichtigung der einzelnen Partizipationsscheininhaber bedarf es<br />

nicht. Zur rechtlichen Wirksamkeit genügt in allen Fällen die Bekanntmachung auf der<br />

Homepage der <strong>Hypo</strong> Wohnbaubank AG.<br />

1.6. Im Falle von Neuemissionen Angabe der Beschlüsse,<br />

Ermächtigungen und Billigungen, die die Grundlage für die erfolgte bzw.<br />

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