Bedingungen - Hypo Landesbank Vorarlberg
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3. RISIKOFAKTOREN IN BEZUG AUF DIE WERTPAPIERE<br />
Zinsänderungsrisiko / Kursrisiko<br />
Änderungen des Zinsniveaus führen bei gegenständlicher festverzinslicher<br />
Wandelschuldverschreibung zu Kursänderungen. Steigende Zinsen führen zu<br />
fallenden Wandelschuldverschreibungskursen. Je länger die Restlaufzeit von<br />
Wandelschuldverschreibungen ist, umso stärker ist die Kursänderung bei<br />
Verschiebungen des Zinsniveaus. Bei gegenständlicher festverzinslicher<br />
Wandelschuldverschreibung besteht somit bei gleich bleibender Bonität des<br />
Schuldners und gleich bleibenden sonstigen Rahmenbedingungen ein verkehrt<br />
proportionaler Zusammenhang zwischen Zinsniveau und Kursniveau. Werden die<br />
Wandelschuldverschreibungen bis zum Laufzeitende gehalten, kommt bei Tilgung<br />
der vereinbarte Tilgungserlös zur Auszahlung. Bei Verkauf vor Laufzeitende erhält<br />
der Anleger lediglich den Marktpreis (Kurs); dieser richtet sich bei<br />
gegenständlicher festverzinslicher Wandelschuldverschreibung nach der<br />
Entwicklung der entsprechenden Kapitalmarkt-Zinsen, weshalb dieser auch<br />
beträchtlich unter dem Tilgungskurs liegen kann. Kursveränderungen sind bei<br />
sämtlichen Wandelschuldschuldverschreibungen in Abhängigkeit von den diesen<br />
inhärenten Risiken (zum Beispiel Schuldnerbonität, etc.) möglich.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Für das Fortbestehen der steuerlichen Situation des Anlegers zum Zeitpunkt<br />
dieses Prospekts wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen. Insbesondere<br />
können einerseits die Steuervorteile wegfallen, welche sich nach dem<br />
Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus<br />
ergeben (d.h. die Befreiung der Zinsen von der Kapitalertragsteuer bis zu 4% vom<br />
Nominale und der Ansatz von Anschaffungskosten im Rahmen der<br />
Sonderausgaben). Andererseits können sich Gesetzeslage, Rechtsprechung oder<br />
Verwaltungspraxis zum Nachteil der Anleger ändern, mitunter sogar rückwirkend.<br />
Nachteile aus einer Veränderung der steuerlichen Situation sind ausschließliches<br />
Risiko des Anlegers und daher allein von ihm zu tragen.<br />
Inflationsrisiko<br />
Die Gefahr, dass infolge einer Geldentwertung ein Vermögensschaden eintritt<br />
(Inflationsrisiko) ist vor allem dann gegeben, wenn die tatsächliche Inflation stärker<br />
ausfällt als die erwartete Inflation. Das Inflationsrisiko wirkt sich einerseits auf den<br />
Realwert des vorhandenen Vermögens der Emittentin aus. Zum anderen<br />
beeinflusst das Inflationsrisiko auch den realen Ertrag, den die Emittentin durch ihr<br />
Vermögen erwirtschaften kann bzw den Ertrag des einzelnen Anlegers, den dieser<br />
durch die Wandelschuldverschreibungen erzielen könnte. Demnach kann es bei<br />
einer höheren als der erwarteten Inflationsrate zu einer negativen Beeinflussung<br />
der Wertentwicklung der Wandelschuldverschreibungen kommen.<br />
Operationales Risiko<br />
Im Zusammenhang mit gegenständlicher Wandelschuldverschreibung kann es<br />
infolge operationaler Risiken zum Verzug und Ausfall von Zahlungen oder zu<br />
verspäteten Orderausführungen kommen. Unter dem operationalen Risiko wird<br />
das Risiko nachteiliger Effekte durch menschliches Versagen, fehlerhafte<br />
Managementprozesse, Natur- und sonstige Katastrophen, Technologieversagen<br />
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