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eine Arbeit finden, mit der sie Lebensqualität und Gesundheit verbinden können. Umgekehrt<br />

mindert eine eingeschränkte Gewährung des Rechts auf Bildung die Wahrscheinlichkeit, dass<br />

eine Person ihr Recht auf Arbeit oder Meinungsfreiheit wahrnehmen kann. Anhand der<br />

Forderung der Unteilbarkeit der Menschenrechte lassen sich, wie eingangs bereits<br />

angedeutet, damit die Grenzen von Bildung ablesen, wenn sie nicht menschenrechtlich<br />

fundiert wird: Der Fokus auf Bildung ist, wenn andere Menschenrechte wie das Recht auf<br />

Gesundheit oder das Recht auf Arbeit außer Acht geraten, nicht zielführend. 3<br />

1. 1 Der Diskriminierungsbegriff des Menschenrechts auf Bildung<br />

Der Schutz vor Diskriminierungen bildet eine Kernforderung aller Menschenrechte. Das<br />

bedeutet, dass jedes Menschenrecht, wie auch das Recht auf Bildung, allen Menschen frei<br />

von Diskriminierung gewährt werden muss. Dimensionen von Diskriminierungen sind<br />

vielfältig. Unterscheiden lässt sich hierbei die direkte von der indirekten Diskriminierung.<br />

Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines anerkannten<br />

Diskriminierungsmerkmals – wie aufgrund des Geschlechts – in einer vergleichbaren<br />

Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person. Sie würde<br />

vorliegen, wenn eine Lehrperson aufgrund ihrer Geschlechterstereotype beispielsweise bei<br />

gleicher Leistung einem Jungen eine schlechtere Deutschnote vergibt als einem Mädchen.<br />

Unter indirekten Diskriminierungen werden Benachteiligungen gefasst, die im Rahmen formal<br />

neutral erscheinender Regelungen für bestimmte Gruppen von Menschen entstehen. <strong>Die</strong>s ist<br />

ein wesentlicher Aspekt des den Menschenrechten inhärenten Diskriminierungsverbotes: Es<br />

zielt eben nicht nur auf die Herstellung formaler Gleichberechtigung, sondern auch auf die<br />

Gewährleistung gleicher Möglichkeiten zur tatsächlichen Ausübung von Menschenrechten. Im<br />

Bildungssystem drücken sich diese etwa dadurch aus, dass Kinder aus Familien mit wenig<br />

soziokulturellem Kapital auf den Haupt- und Sonderschulen überrepräsentiert sind und<br />

entsprechend an den Realschulen und Gymnasien unterrepräsentiert.<br />

1.2 <strong>Die</strong> Forderungen des Rechts auf Bildung<br />

Positiv gewendet ist das Menschenrecht auf Bildung umgesetzt, wenn folgende vier<br />

miteinander verbundene Forderungen umgesetzt sind: <strong>Die</strong> allgemeine Verfügbarkeit von<br />

Bildung, der diskriminierungsfreie Zugang zu Bildung, die Annehmbarkeit sowie die<br />

Adaptierbarkeit von Bildung. <strong>Die</strong>se vier Forderungen bilden die Strukturelemente des Rechts<br />

auf Bildung, die gleichzeitig und im Sinne der Diskriminierungsfreiheit zu gewähren sind.<br />

Wofür stehen diese Forderungen?<br />

<strong>Die</strong> allgemeine Verfügbarkeit von Bildung verlangt, dass Schulen in ausreichendem Maße zur<br />

Verfügung stehen und funktionsfähig sein sollen. Zum Beispiel muss an den Schulen<br />

gewährleistet sein, dass ausgebildete Lehrkräfte unterrichten und ausreichend<br />

Unterrichtsmaterialien vorhanden sind. <strong>Die</strong> Forderung des diskriminierungsfreien Zugangs zu<br />

Bildung schließt mehrere Faktoren mit ein. Keinem Menschen darf der Zugang zu Bildung<br />

rechtlich und faktisch verwehrt werden. Insbesondere für die schwächsten Gruppen muss<br />

Bildung frei zugänglich sein. <strong>Die</strong>s impliziert sowohl die wirtschaftliche als auch den<br />

physischen Zugang. <strong>Die</strong>se Forderung impliziert auch, dass zum Beispiel behinderte<br />

3<br />

Ohne menschenrechtlichen Bezug unterstreicht auch Christoph Butterwegge, dass Bildung<br />

allein Armut nicht überwinden kann. Er plädiert für eine Wirtschaftspolitik, die über<br />

Steuermehreinnahmen arme Familien stärker unterstützt („Bildung schützt vor Armut nicht“,<br />

13.06.2008, Frankfurter Rundschau).<br />

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