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eine Arbeit finden, mit der sie Lebensqualität und Gesundheit verbinden können. Umgekehrt<br />
mindert eine eingeschränkte Gewährung des Rechts auf Bildung die Wahrscheinlichkeit, dass<br />
eine Person ihr Recht auf Arbeit oder Meinungsfreiheit wahrnehmen kann. Anhand der<br />
Forderung der Unteilbarkeit der Menschenrechte lassen sich, wie eingangs bereits<br />
angedeutet, damit die Grenzen von Bildung ablesen, wenn sie nicht menschenrechtlich<br />
fundiert wird: Der Fokus auf Bildung ist, wenn andere Menschenrechte wie das Recht auf<br />
Gesundheit oder das Recht auf Arbeit außer Acht geraten, nicht zielführend. 3<br />
1. 1 Der Diskriminierungsbegriff des Menschenrechts auf Bildung<br />
Der Schutz vor Diskriminierungen bildet eine Kernforderung aller Menschenrechte. Das<br />
bedeutet, dass jedes Menschenrecht, wie auch das Recht auf Bildung, allen Menschen frei<br />
von Diskriminierung gewährt werden muss. Dimensionen von Diskriminierungen sind<br />
vielfältig. Unterscheiden lässt sich hierbei die direkte von der indirekten Diskriminierung.<br />
Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund eines anerkannten<br />
Diskriminierungsmerkmals – wie aufgrund des Geschlechts – in einer vergleichbaren<br />
Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person. Sie würde<br />
vorliegen, wenn eine Lehrperson aufgrund ihrer Geschlechterstereotype beispielsweise bei<br />
gleicher Leistung einem Jungen eine schlechtere Deutschnote vergibt als einem Mädchen.<br />
Unter indirekten Diskriminierungen werden Benachteiligungen gefasst, die im Rahmen formal<br />
neutral erscheinender Regelungen für bestimmte Gruppen von Menschen entstehen. <strong>Die</strong>s ist<br />
ein wesentlicher Aspekt des den Menschenrechten inhärenten Diskriminierungsverbotes: Es<br />
zielt eben nicht nur auf die Herstellung formaler Gleichberechtigung, sondern auch auf die<br />
Gewährleistung gleicher Möglichkeiten zur tatsächlichen Ausübung von Menschenrechten. Im<br />
Bildungssystem drücken sich diese etwa dadurch aus, dass Kinder aus Familien mit wenig<br />
soziokulturellem Kapital auf den Haupt- und Sonderschulen überrepräsentiert sind und<br />
entsprechend an den Realschulen und Gymnasien unterrepräsentiert.<br />
1.2 <strong>Die</strong> Forderungen des Rechts auf Bildung<br />
Positiv gewendet ist das Menschenrecht auf Bildung umgesetzt, wenn folgende vier<br />
miteinander verbundene Forderungen umgesetzt sind: <strong>Die</strong> allgemeine Verfügbarkeit von<br />
Bildung, der diskriminierungsfreie Zugang zu Bildung, die Annehmbarkeit sowie die<br />
Adaptierbarkeit von Bildung. <strong>Die</strong>se vier Forderungen bilden die Strukturelemente des Rechts<br />
auf Bildung, die gleichzeitig und im Sinne der Diskriminierungsfreiheit zu gewähren sind.<br />
Wofür stehen diese Forderungen?<br />
<strong>Die</strong> allgemeine Verfügbarkeit von Bildung verlangt, dass Schulen in ausreichendem Maße zur<br />
Verfügung stehen und funktionsfähig sein sollen. Zum Beispiel muss an den Schulen<br />
gewährleistet sein, dass ausgebildete Lehrkräfte unterrichten und ausreichend<br />
Unterrichtsmaterialien vorhanden sind. <strong>Die</strong> Forderung des diskriminierungsfreien Zugangs zu<br />
Bildung schließt mehrere Faktoren mit ein. Keinem Menschen darf der Zugang zu Bildung<br />
rechtlich und faktisch verwehrt werden. Insbesondere für die schwächsten Gruppen muss<br />
Bildung frei zugänglich sein. <strong>Die</strong>s impliziert sowohl die wirtschaftliche als auch den<br />
physischen Zugang. <strong>Die</strong>se Forderung impliziert auch, dass zum Beispiel behinderte<br />
3<br />
Ohne menschenrechtlichen Bezug unterstreicht auch Christoph Butterwegge, dass Bildung<br />
allein Armut nicht überwinden kann. Er plädiert für eine Wirtschaftspolitik, die über<br />
Steuermehreinnahmen arme Familien stärker unterstützt („Bildung schützt vor Armut nicht“,<br />
13.06.2008, Frankfurter Rundschau).<br />
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