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• Beide Schulformen führen zu den gleichen Abschlüssen, einschließlich des direkten Weges<br />

zum Abitur, und bieten die entsprechenden Standards an.<br />

• Beide Schulformen führen alle Schüler/innen zum bestmöglichen Abschluss.<br />

3.2.2. <strong>Die</strong> neue Oberschule muss eine integrativ arbeitende Schule sein<br />

<strong>Die</strong> neue Oberschule soll eine nicht auslesende, eine integrative Schule sein, in der die<br />

Lernenden auch im Inneren nicht mehr in Bildungsgänge eingeteilt werden. Sie muss das<br />

Organisationsprinzip der verpflichtenden Aufteilung der Schüler/innen in nach<br />

Leistungsniveaus differenzierte Lerngruppen zugunsten von Binnendifferenzierung und<br />

individuellem Lernen überwinden. Das Sitzenbleiben wird abgeschafft, stattdessen wird auf<br />

individuelle Förderung gesetzt. Jahrgangswiederholungen sollen nur noch im Einzelfall und auf<br />

Grundlage einer Fördervereinbarung zwischen Schüler/innen, Eltern und Schule erfolgen.<br />

3.3. Neue Anforderungen an das Gymnasium<br />

Das Gymnasium muss sich weiterentwickeln. Es darf nicht mehr auf Kosten anderer<br />

Schulformen existieren. Das heißt, Schülerinnen und Schüler, mit denen das Gymnasium<br />

bisher nicht zurechtkommt, darf es nicht mehr gegen ihren Willen abschieben. Es muss sie<br />

am Gymnasium zu den bestmöglichen Lernfortschritten und Abschlüssen führen und so<br />

seinen Beitrag dazu leisten, die Bildungsziele zu erreichen.<br />

4. Übergang in die Sekundarstufe I neu regeln<br />

Im Zuge der stufenweisen Überwindung des gegliederten Schulsystems, muss der Übergang<br />

von der Grundschule in die Sekundarstufe I neu geregelt werden. Dabei geht es nicht<br />

vorrangig um eine Zugangsregelung für die Gymnasien, sondern in erster Linie um eine<br />

Regelung für alle Schulen der Sekundarstufe I, an denen die Nachfrage auf Grund des<br />

Elternwillens die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt. Dabei kommt es entscheidend<br />

darauf an, dass jede Schule einen Beitrag zum Abbau der sozialen Disparitäten leistet.<br />

<strong>Die</strong> Regelungen für den Übergang von der Grundschule in die Schulen der Sekundarstufe<br />

müssen sich daran messen lassen, ob und inwieweit sie einer sozialen Segregation<br />

entgegenwirken und der Gleichwertigkeit beider Schulformen in der Sekundarstufe Rechnung<br />

tragen.<br />

In jedem Fall soll der gemeinsame Übergang von Lerngruppen aus der Grundschule in die<br />

Schulen der Sekundarstufe auf Elternwunsch ermöglicht werden.<br />

5. Inklusion und Integration weiter vorantreiben<br />

Eine Schulreform, die sich am Ziel der nicht auslesenden Schule orientiert, muss die Inklusion<br />

und Integration auch in Bezug auf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

verwirklichen. <strong>Die</strong> notwendige Überwindung der Hauptschule darf nicht zu einem Abschieben<br />

von Schülerinnen und Schüler insbesondere an die Sonderschulen mit dem<br />

Förderschwerpunkt »Lernen« führen.<br />

Mittelfristig setzt sich DIE LINKE für die Integration aller Schüler/innen mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen ein. Voraussetzung dafür ist eine<br />

entsprechende personelle, bauliche, infrastrukturelle und finanzielle Ausstattung der<br />

Regelschulen, die sicherstellt, dass Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

auch in den Regelschulen entsprechend ihren Bedürfnissen gefördert werden.<br />

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