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M ü n d l i c h e A n f r a g e der Abgeordneten Sojka (DIE LINKE)<br />

Streiklisten im Auftrag des Kultusministeriums?<br />

Am 11. Februar 2009 wurden nach Aufruf durch die Lehrergewerkschaften in mehreren<br />

Thüringer Städten zweistündige Warnstreiks ab 12 Uhr durch angestellte Lehrerinnen und<br />

Lehrer durchgeführt, um den bundesweiten Tarifforderungen im öffentlichen <strong>Die</strong>nst<br />

Nachdruck zu verleihen. Laut Pressemeldung vom 13. Februar 2009 und mir vorliegenden<br />

Schreiben wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter in den Schulamtsbereichen Erfurt und<br />

Schmalkalden durch die Schulamtsleiter aufgefordert, die Streikenden namentlich zu erfassen<br />

und die Namenslisten an die Schulämter zu übermitteln. Darüber hinaus wurden die<br />

Schulleitungen aufgefordert, die Namen der beim Warnstreik anwesenden Beamten sofort zu<br />

melden.<br />

Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Handelten die Schulamtsleiter mit ihrem Schreiben im Auftrag des Kultusministeriums<br />

und wurde in anderen Schulämtern ebenfalls so verfahren, wenn ja an welchen?<br />

2. Wie viele am Warnstreik beteiligte angestellte und wie viele verbeamtete Lehrerinnen und<br />

Lehrer wurden durch die Schulleiter gemeldet, wo werden die Namen gesammelt, wie<br />

lange aufbewahrt und wie viele Meldungen wurden von den Schulen bzw. von den<br />

Schulaufsichtsbehörden an die Bundesagentur für Arbeit gegeben?<br />

3. Zu welchem Zweck wurden die Namen erfasst und mit welchen Konsequenzen müssen<br />

die gemeldeten angestellten bzw. verbeamteten Pädagoginnen und Pädagogen rechnen?<br />

4. Welche Gehaltseinsparungen wurden auf Grund des zweistündigen Warnstreiks durch das<br />

Land erzielt?<br />

Michaele Sojka<br />

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