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M ü n d l i c h e A n f r a g e der Abgeordneten Sojka (DIE LINKE)<br />
Streiklisten im Auftrag des Kultusministeriums?<br />
Am 11. Februar 2009 wurden nach Aufruf durch die Lehrergewerkschaften in mehreren<br />
Thüringer Städten zweistündige Warnstreiks ab 12 Uhr durch angestellte Lehrerinnen und<br />
Lehrer durchgeführt, um den bundesweiten Tarifforderungen im öffentlichen <strong>Die</strong>nst<br />
Nachdruck zu verleihen. Laut Pressemeldung vom 13. Februar 2009 und mir vorliegenden<br />
Schreiben wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter in den Schulamtsbereichen Erfurt und<br />
Schmalkalden durch die Schulamtsleiter aufgefordert, die Streikenden namentlich zu erfassen<br />
und die Namenslisten an die Schulämter zu übermitteln. Darüber hinaus wurden die<br />
Schulleitungen aufgefordert, die Namen der beim Warnstreik anwesenden Beamten sofort zu<br />
melden.<br />
Ich frage die Landesregierung:<br />
1. Handelten die Schulamtsleiter mit ihrem Schreiben im Auftrag des Kultusministeriums<br />
und wurde in anderen Schulämtern ebenfalls so verfahren, wenn ja an welchen?<br />
2. Wie viele am Warnstreik beteiligte angestellte und wie viele verbeamtete Lehrerinnen und<br />
Lehrer wurden durch die Schulleiter gemeldet, wo werden die Namen gesammelt, wie<br />
lange aufbewahrt und wie viele Meldungen wurden von den Schulen bzw. von den<br />
Schulaufsichtsbehörden an die Bundesagentur für Arbeit gegeben?<br />
3. Zu welchem Zweck wurden die Namen erfasst und mit welchen Konsequenzen müssen<br />
die gemeldeten angestellten bzw. verbeamteten Pädagoginnen und Pädagogen rechnen?<br />
4. Welche Gehaltseinsparungen wurden auf Grund des zweistündigen Warnstreiks durch das<br />
Land erzielt?<br />
Michaele Sojka<br />
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