Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte
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Die SS in der Verfassung des Dritten Reiches 133<br />
seits Kommissare ernannte. Praktisch fiel auf diese Weise die Polizeigewalt überall<br />
an SA-Führer, außer in Hessen, wo der Reichskommissar einen SS-Führer zum<br />
Sonderkommissar <strong>für</strong> das Polizeiwesen bestellte, und in Bayern. Dort setzte Frick<br />
am 9. März den Ritter von Epp als „Reichskommissar <strong>für</strong> die polizeilichen Befugnisse<br />
" ein, der am gleichen Tage Himmler zum kommissarischen Polizeipräsidenten<br />
von München und am 12. März Heydrich zum Leiter des politischen Referats der<br />
Münchner Kriminalpolizei machte. Am 16. März, am Tage nach der Demission der<br />
Regierung Held, wurde Himmler zum politischen Referenten beim Bayerischen<br />
Staatsministerium des Innern ernannt, und es wurde ihm die ganze jetzt so genannte<br />
„bayerische politische Polizei" unterstellt. Am 1. April wurde er schließlich<br />
Kommandeur der bayerischen politischen Polizei 5 .<br />
Himmler, beziehungsweise der SD mußten nun bestrebt sein, sich so wie in<br />
Bayern auch im ganzen Reich die Monopolstellung im Sicherungsdienst zu erwerben<br />
und die Leitung der politischen Polizeien in den anderen deutschen Ländern der<br />
SA zu entziehen. Das gelang innerhalb Jahresfrist; Himmler wurde in allen Ländern<br />
Kommandeur der politischen Polizei, und zwar nacheinander in 6 :<br />
Hamburg Oktober 1933 Anhalt 20. Dezember 1933<br />
Mecklenburg Dezember 1933 Thüringen Dezember 1933 (?)<br />
Lübeck (?) Bremen 23. Dezember 1933<br />
Württemberg 12. Dezember 1933 Oldenburg Januar 1934<br />
Baden 18. Dezember 1933 Sachsen Januar 1934<br />
Hessen 20. Dezember 1933 Braunschweig Januar 1934<br />
Im April 1934 gelang es Himmler schließlich, auch die wichtigste Position zu gewinnen,<br />
das Kommando über die politische Polizei in Preußen, die sich Göring<br />
schon zu einem Machtinstrument ausgebaut hatte. So wie es Himmler in den anderen<br />
Ländern getan hatte, hatte Göring in Preußen die politische Polizei aus dem<br />
Zusammenhang mit der übrigen Verwaltung herausgelöst. Die IA-Abteilung des<br />
Berliner Polizeipräsidiums war in ein eigenes Gebäude in der Prinz-Albrecht-<br />
Straße 8 verlegt worden und bildete den Grundstock <strong>für</strong> das am 26. April 1933 errichtete<br />
„Geheime Staatspolizeiamt" (Gestapa). Am 30. November 1933 war die<br />
preußische „Geheime Staatspolizei" durch Gesetz zum selbständigen Zweig der<br />
inneren Verwaltung erklärt und dem Ministerpräsidenten persönlich unterstellt<br />
worden. Am 20. April 1934 aber mußte Göring Himmler als seinen Stellvertreter<br />
akzeptieren und sich von da an mit dem formellen Kommando begnügen. Am<br />
5<br />
Völk. Beobachter 10. März und 2. April 1933; Nachruf <strong>für</strong> Heydrich a. a. O.; Das<br />
Deutsche Führerlexikon, Berlin 1934.<br />
6<br />
Die Reihenfolge ist zusammengestellt aus zum Teil ungenauen und einander widersprechenden<br />
Angaben im Völkischen Beobachter, in Keesings Archiv, dem Deutschen Führerlexikon<br />
von 1934 und der nationalsozialistischen Publikation „Das Archiv", herausgegeben<br />
von A. I. Berndt. Bis auf die Einreihung von Thüringen und Lübeck kann sie aber als gesichert<br />
angesehen werden.