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Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte

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Die SS in der Verfassung des Dritten Reiches 133<br />

seits Kommissare ernannte. Praktisch fiel auf diese Weise die Polizeigewalt überall<br />

an SA-Führer, außer in Hessen, wo der Reichskommissar einen SS-Führer zum<br />

Sonderkommissar <strong>für</strong> das Polizeiwesen bestellte, und in Bayern. Dort setzte Frick<br />

am 9. März den Ritter von Epp als „Reichskommissar <strong>für</strong> die polizeilichen Befugnisse<br />

" ein, der am gleichen Tage Himmler zum kommissarischen Polizeipräsidenten<br />

von München und am 12. März Heydrich zum Leiter des politischen Referats der<br />

Münchner Kriminalpolizei machte. Am 16. März, am Tage nach der Demission der<br />

Regierung Held, wurde Himmler zum politischen Referenten beim Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern ernannt, und es wurde ihm die ganze jetzt so genannte<br />

„bayerische politische Polizei" unterstellt. Am 1. April wurde er schließlich<br />

Kommandeur der bayerischen politischen Polizei 5 .<br />

Himmler, beziehungsweise der SD mußten nun bestrebt sein, sich so wie in<br />

Bayern auch im ganzen Reich die Monopolstellung im Sicherungsdienst zu erwerben<br />

und die Leitung der politischen Polizeien in den anderen deutschen Ländern der<br />

SA zu entziehen. Das gelang innerhalb Jahresfrist; Himmler wurde in allen Ländern<br />

Kommandeur der politischen Polizei, und zwar nacheinander in 6 :<br />

Hamburg Oktober 1933 Anhalt 20. Dezember 1933<br />

Mecklenburg Dezember 1933 Thüringen Dezember 1933 (?)<br />

Lübeck (?) Bremen 23. Dezember 1933<br />

Württemberg 12. Dezember 1933 Oldenburg Januar 1934<br />

Baden 18. Dezember 1933 Sachsen Januar 1934<br />

Hessen 20. Dezember 1933 Braunschweig Januar 1934<br />

Im April 1934 gelang es Himmler schließlich, auch die wichtigste Position zu gewinnen,<br />

das Kommando über die politische Polizei in Preußen, die sich Göring<br />

schon zu einem Machtinstrument ausgebaut hatte. So wie es Himmler in den anderen<br />

Ländern getan hatte, hatte Göring in Preußen die politische Polizei aus dem<br />

Zusammenhang mit der übrigen Verwaltung herausgelöst. Die IA-Abteilung des<br />

Berliner Polizeipräsidiums war in ein eigenes Gebäude in der Prinz-Albrecht-<br />

Straße 8 verlegt worden und bildete den Grundstock <strong>für</strong> das am 26. April 1933 errichtete<br />

„Geheime Staatspolizeiamt" (Gestapa). Am 30. November 1933 war die<br />

preußische „Geheime Staatspolizei" durch Gesetz zum selbständigen Zweig der<br />

inneren Verwaltung erklärt und dem Ministerpräsidenten persönlich unterstellt<br />

worden. Am 20. April 1934 aber mußte Göring Himmler als seinen Stellvertreter<br />

akzeptieren und sich von da an mit dem formellen Kommando begnügen. Am<br />

5<br />

Völk. Beobachter 10. März und 2. April 1933; Nachruf <strong>für</strong> Heydrich a. a. O.; Das<br />

Deutsche Führerlexikon, Berlin 1934.<br />

6<br />

Die Reihenfolge ist zusammengestellt aus zum Teil ungenauen und einander widersprechenden<br />

Angaben im Völkischen Beobachter, in Keesings Archiv, dem Deutschen Führerlexikon<br />

von 1934 und der nationalsozialistischen Publikation „Das Archiv", herausgegeben<br />

von A. I. Berndt. Bis auf die Einreihung von Thüringen und Lübeck kann sie aber als gesichert<br />

angesehen werden.

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