Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte
Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Die SS in der Verfassung des Dritten Reiches 157<br />
missar" behauptet wird. Auch der Vorrang des RKF vor den Reichsbehörden<br />
und die ihm eingeräumten Rechte der politischen Vorentscheidung bestätigen ihn<br />
als ein Organ der politischen Führung. Wenn sich in dieser <strong>Institut</strong>ion gleichwohl<br />
eine Reihe Merkmale staatlicher Verwaltung nachweisen lassen, ja, wenn manche<br />
ihrer Aufgaben, Funktionen und Rechte unbestritten staatlicher Natur waren, so<br />
ist sie doch nie eine staatliche Behörde gewesen und hätte es nie werden können.<br />
Denn die Grundlagen der nationalsozialistischen Verfassung und Herrschaft wären<br />
erschüttert worden, wenn einerseits die Partei an eine andere Organisation Kompetenzen<br />
der politischen Führung abgegeben hätte, diese Organisation aber ihrerseits<br />
tatsächlich verstaatlicht worden wäre. Die Verquickung von Funktionen der<br />
politischen Führung mit solchen der staatlichen Verwaltung beim RKF kann deshalb<br />
nur richtig verstanden werden, wenn man diesen als einen Teil der sich jenseits<br />
von Partei und Staat verwirklichenden Führerverfassung erkennt. Der über<br />
Staat und Partei stehende, souveräne Führer hat die Freiheit, nicht nur Aufgaben<br />
der politischen Führung zu übertragen, wem er will. Er kann auch eine <strong>Institut</strong>ion,<br />
der er „politische Aufgaben", die er der staatlichen Verwaltung nicht anvertrauen<br />
will, überträgt, nach Bedarf mit staatlichen Rechten und Kompetenzen ausstatten;<br />
nicht um sie zu einer staatlichen Behörde werden zu lassen, sondern um sie den<br />
staatlichen Behörden auch dem Buchstaben nach gleichzustellen oder überzuordnen.<br />
* * *<br />
In dem rasch voranschreitenden Prozeß der Vereinigung der „entstaatlichten"<br />
Polizei mit der SS, in der Entstehungsgeschichte der Waffen-SS und in den Auswirkungen<br />
der Vollmachten des Reichsführers SS als Reichskommissar <strong>für</strong> die<br />
Festigung deutschen Volkstums zeigen sich deutlich gemeinsame Tendenzen der<br />
Entwicklung. Obwohl aber in jedem Fall die gleichen Absichten und die gleiche<br />
Denkweise wirksam wurden, waren doch die Ansatzpunkte und Wege den sich<br />
bietenden politischen Möglichkeiten entsprechend jeweils verschieden. Deshalb<br />
sind die Entwicklungsgänge auch je einzeln erörtert und nicht aus den an sich vorhandenen<br />
gemeinsamen Grundlagen theoretisch abgeleitet worden; denn das Ganze<br />
soll nicht systematisierter erscheinen, als es in Wirklichkeit war. Der gemeinsame<br />
Nenner wird trotzdem deutlich genug geworden sein.