Infodienst Krankenhäuser - ver.di: Gesundheits- und Sozialwesen
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darüber, <strong>di</strong>e Kosten für den schulischen<br />
Teil der Ausbildung auf <strong>di</strong>e<br />
Länder zu übertragen. Der Deutsche<br />
Pflegerat (DPR), ein Zusammenschluss<br />
<strong>di</strong><strong>ver</strong>ser pflegerischer<br />
Berufs<strong>ver</strong>bände hatte sich am R<strong>und</strong>en<br />
Tisch im BMG hierfür stark<br />
gemacht <strong>und</strong> <strong>di</strong>eses Anliegen auch<br />
ins aktuelle Gesetzgebungs<strong>ver</strong>fahren<br />
zum Krankenpflegegesetz eingebracht.<br />
Ohne eine gr<strong>und</strong>legende<br />
Strukturreform der Ausbildung<br />
<strong>und</strong> ihre Integration in das System<br />
der beruflichen Bildung ist eine<br />
solche Forderung jedoch fahrlässig,<br />
wenn nicht sogar gefährlich.<br />
Ein solches Anliegen hat kaum<br />
Chancen im B<strong>und</strong>esrat akzeptiert<br />
zu werden, ohne dass an anderer<br />
Stelle ein Ausgleich erfolgt.<br />
Solange <strong>di</strong>e Schulen mit <strong>Krankenhäuser</strong>n<br />
»notwen<strong>di</strong>gerweise<br />
<strong>ver</strong>b<strong>und</strong>en« sind, erscheint <strong>di</strong>ese<br />
Finanzierung auch plausibel. Zumindest<br />
bereitet sie in der Regel<br />
keine Probleme, weil der Anteil<br />
der Ausbildungskosten an den Gesamtausgaben<br />
der Krankenkassen<br />
für <strong>Krankenhäuser</strong> relativ gering<br />
ist <strong>und</strong> <strong>di</strong>e Krankenkassen bisher<br />
nicht dadurch aufgefallen sind, an<br />
<strong>di</strong>eser Stelle sparen zu wollen. Der<br />
in den letzten Jahren vorgenommene<br />
Ausbildungsplatzabbau ist<br />
auch weniger den Krankenkassen<br />
anzulasten, denn <strong>di</strong>e Ausbildungskosten<br />
wurden vollstän<strong>di</strong>g über<br />
<strong>di</strong>e Pflegesätze refinanziert. Verantwortlich<br />
für den Rückgang der<br />
Ausbildungsplatzzahlen sind in erster<br />
Linie <strong>di</strong>e Krankenhausträger<br />
<strong>und</strong> ihre Verwaltungen, <strong>di</strong>e innerhalb<br />
ihrer Budgets Umschichtungen<br />
zu Lasten der Ausbildung vornehmen<br />
aber gleichzeitig über<br />
Fachkräftemangel klagen.<br />
Aller<strong>di</strong>ngs unterliegen <strong>di</strong>e Erhöhungen<br />
der Ausbildungs<strong>ver</strong>gütungen<br />
den gleichen Problemen wie<br />
<strong>di</strong>e Vergütungserhöhungen ins-<br />
gesamt. Nach § 71 Sozialgesetzbuch<br />
V – Gr<strong>und</strong>satz der Beitragsstabilität<br />
– sollen Beitragssatzsteigerungen<br />
<strong>ver</strong>mieden werden<br />
<strong>und</strong> <strong>di</strong>e Vergütungen der Leistungserbringer<br />
(z.B. <strong>Krankenhäuser</strong>)<br />
insgesamt dürfen in der Regel<br />
nicht höher steigen als <strong>di</strong>e Einnahmen<br />
der Krankenkassen. Die Vergütungs<strong>ver</strong>einbarungen<br />
sind gekoppelt<br />
an <strong>di</strong>e durchschnittlichen<br />
Veränderungsraten der beitragspflichtigen<br />
Einnahmen aller Mitglieder<br />
der Krankenkassen. Diese<br />
Veränderungsraten sind keineswegs<br />
immer identisch mit den von<br />
den Gewerkschaften in den <strong>ver</strong>schiedenen<br />
Tarifbereichen erkämpften<br />
Vergütungserhöhungen.<br />
Mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung<br />
auf <strong>di</strong>agnosebezogene<br />
Fallpauschalen (Diagnosis<br />
Related Groups - DRG), <strong>di</strong>e mit<br />
dem Fallpauschalengesetz vom<br />
23. April 2002 beschlossen wurde,<br />
wird auch <strong>di</strong>e Ausbildungsfinanzierung<br />
neu gestaltet. Geradezu<br />
revolutionär ist <strong>di</strong>e künftige Finanzierung<br />
aus einem Ausbildungsfonds,<br />
in den alle <strong>Krankenhäuser</strong>,<br />
gleichgültig, ob sie selber ausbilden<br />
oder nicht, einen speziell für<br />
<strong>di</strong>e Ausbildungskosten erhobenen<br />
Zuschlag einzahlen müssen. Der<br />
Zuschlag wird ab 1. Januar 2004<br />
erhoben. Allen vorgeschobenen<br />
Argumenten von Wettbewerbsnachteilen<br />
der ausbildenden <strong>Krankenhäuser</strong><br />
<strong>und</strong> ihrer hohen Ausbildungskosten<br />
wird damit der<br />
Boden entzogen.<br />
Mit dem derzeit in der parlamentarischen<br />
Beratung befindlichenFallpauschalenänderungsgesetz<br />
(FPÄndG) soll auf Betreiben<br />
der Krankenhausträger <strong>di</strong>e Bildung<br />
der Ausbildungsfonds um ein Jahr<br />
auf das Jahr 2005 <strong>ver</strong>schoben<br />
werden. Die Begründung ist kurios.<br />
Wegen der hohen Arbeitsbe-<br />
lastungen bei der Ermittlung der<br />
Daten für <strong>di</strong>e Einführung der <strong>di</strong>agnosebezogenen<br />
Fallpauschalen<br />
sehen sich <strong>di</strong>e <strong>Krankenhäuser</strong><br />
nicht in der Lage, <strong>di</strong>e erforderlichen<br />
Daten für <strong>di</strong>e Kosten der<br />
Ausbildung zur Verfügung zu stellen.<br />
Es liegt der Verdacht nahe,<br />
dass <strong>di</strong>e <strong>Krankenhäuser</strong> gar nicht<br />
wissen, was ihre Ausbildungsgänge<br />
kosten. Zwar glauben sie zu<br />
wissen, dass Ausbildung zu teuer<br />
ist, was sie tatsächlich kostet, ist<br />
aber nicht bekannt. Diese Einschätzung<br />
deckt sich mit den Er-<br />
<strong>Info<strong>di</strong>enst</strong> <strong>Krankenhäuser</strong> Nr. 20 ■ April 2003 31<br />
GERD DIELMANN<br />
Berufliche Bildung