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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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vor.satzParadigmenwechselin der Justizpolitik?Alexia StueferSeit knapp sechs Monaten wird Österreichvon einer rot-schwarzen Regierunggeführt. An der Spitze des Justizministeriumssteht die SPÖ-PolitikerinMaria Berger. In einem Anfang Märzveröffentlichten Interview in der deutscheWochenzeitung „Die Zeit“ (Nr11, Seite 15) ließ sie mit erstaunlichprogressiven und liberalen Vorstellungenaufhorchen. Sie mahnte nichtnur eine Senkung der Haftzahlen ein,sondern forderte darüber hinaus einenmenschenwürdigeren Umgang mitinhaftierten Personen. Eine scharfeRüge erteilte sie den Gerichten imBereich der Meinungsfreiheit: Österreichist im Laufe nur eines Jahres inneun (!) Fällen vom EGMR wegenVerletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerungverurteilt worden.Die Ministerin ortete diesbezüglich„Fehler in der grund<strong>recht</strong>skonformenInterpretation des Medien<strong>recht</strong>es.“ Inzwei anhängigen Fällen habe sie dieGeneralprokuratur angewiesen eineNichtigkeitsbeschwerde zur Wahrungdes Gesetzes an den OGH zu erheben,um so eine Wende der Judikatur der inMedien<strong>recht</strong>ssachen als letzte Instanzfungierenden Oberlandesgerichte herbeizuführen.Die Justizministerin hat Recht, ihreForderungen sind mit Nachdruck zubegrüßen. Endlich soll das – seit Jahrenakute – Problem der überfüllten Justizanstaltendurch mE sehr sinnvolleMaßnahmen gelöst oder zumindest gelindertwerden. Kurzfristige Freiheitsstrafensollen – wegen deren Sozialschädlichkeit– durch gemeinnützigeArbeit ersetzt oder ganz vermiedenwerden. „Es werde zu oft eingesperrt“,so die Ministerin. Weiters betonte sieden ureigensten Zweck des Strafvollzuges,die Resozialisierung der verurteiltenPerson. Die Verwahrungshaftsoll zur Betreuungshaft werden: „Fürdie Resozialisierung und somit für denSchutz der Bevölkerung ist aber auchwichtig, dass sich Gefangene nicht wieder letzte Dreck fühlen. Das wurde ihnenja oft ein ganzes Leben lang bedeutet,sonst wären die meisten gar nichtim Gefängnis gelandet. Um das Selbstwertgefühldieser Menschen zu heben,braucht es daher eine entsprechendeUmgebung und nicht irgendeine alteKaserne, wo Menschen einfach inSchlafsälen weggesperrt werden.“Weniger ambitioniert liest sichfreilich das rot-schwarze Regierungsprogramm.Die Forderung nach Einführungder gemeinnützigen Leistungals eigener Sanktionsform und alsErsatz von (kurzfristigen) Ersatzfreiheitsstrafenwird zwar erwähnt, derBereich des Strafvollzugs<strong>recht</strong>es wirdjedoch in einem Absatz abgehandeltund geht mE über programmatischeAnsätze nicht hinaus. So soll einerseitseine Differenzierung zwischengefährlichen RechtsbrecherInnen undsolchen, die einer Resozialisierungzugänglich sind und andererseits eineunterschiedliche Behandlung von aufenthaltsverfestigtenStraftäterInnenund anderen vorgenommen werden.Während ersteres bereits geltendes(vgl § 23 StGB, § 171 StVG) – undeigentlich totes – Recht ist, ist diezweite Forderung gleichheits<strong>recht</strong>lichfragwürdig und im höchsten Maße unbestimmt.Konkrete Maßnahmen, diezu einer besseren Betreuung der inhaftiertenPersonen führen sollen, bietetdas Programm nicht. Ebenso wenig der Zahl der Untersuchungshäftlingeund zur Vermeidung des sog. „Ost-/Westgefälles“: Die Wahrscheinlichkeitder Verhängung der Untersuchungshaftist in Wien am größten, in Grazund Innsbruck deutlich geringer, undzwar unabhängig von der regionalenKriminalitätsbelastung. Die Entscheidung,ob und wie lange eine Person inUntersuchungshaft bleibt, wird nachwie vor von hauseigenen Haftstilenund institutionellen Hausbräuchen bestimmt(vgl Soyer/Stangl, RegionaleDisparitäten in der Straf<strong>recht</strong>sanwendungund die neue Stellung des Staatsanwaltesim Vorverfahren, FS Miklau,523ff). Die von ExpertInnen mehrfachgeforderten Maßnahmen der „elektronischenFußfessel“ und des elektronischüberwachten Hausarrestes bleibenunerwähnt. Begrüßenswert ist,dass die Koalition sich zu einer „zügigen“Reform des strafprozessualenHaupt-, Rechtsmittel- und Geschworenenverfahrensbekennt.In weiten Teilen des Zivil<strong>recht</strong>es willdie Koalition zunächst vor allem „evaluieren“.So etwa in den Bereichen desErb<strong>recht</strong>es betreffend die Regelungenüber Schenkungen auf den Todesfallsowie die Anrechung von Vorausempfängen;zum Schutz der Kunstschaffendengegenüber den VerwerterInnen,des Schadenersatz<strong>recht</strong>es hinsichtlichder Schmerzengeldansprüche, desWettbewerbs<strong>recht</strong>es und letztlich desFamilien<strong>recht</strong>es. Hier soll „hinsichtlichder <strong>gesellschaft</strong>lichen Veränderungenund ihrer Form des familiärenund partnerschaftlichen Zusammenlebenseingehend evaluiert werdenund auf der Basis der Ergebnisse imKontext der familiären Solidarität(Ehe, Lebensgemeinschaft und Patchwork-Beziehungen)eine Hebung derErwerbsquote, Armutsbekämpfung,Beseitigung von Diskriminierungenund Altersabsicherung erreicht werden.“Ins Auge sticht und höchst bedauernswertist, dass im Programmdie gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaftennicht einmal Erwähnungsich in der ORF-Pressestunde am21.01.2007 zwar gegen eine „Öffnungdes Institutes der Ehe für gleichgeschlechtlicheLebenspartnerschaftenaus“, forderte aber immerhin „eingetragenePartnerschaften.“Zusammenfassend ist festzuhalten,dass das Regierungsprogramm fürdie 23. GP in Teilbereichen sinnvolleLösungsansätze bereit hält, die es zuunterstützen und zu bekräftigen gilt.Von einem Paradigmenwechsel inder Justizpolitik zu sprechen, wäreallerdings überzogen.<strong>juridikum</strong> 2007 / 2 Seite 57

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