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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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themasexarbeit Prostituierte haben das Recht, in Ausübung ihres BerufesSozialabgaben abzuführen und entsprechende Leistungenin Anspruch zu nehmen (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) Prostituierte haben die Möglichkeit, Verträge mit ihren Arbeitgeber/-innen(Bordell-, Bar- und Clubbesitzer/innen)abzuschließen und haben somit Anspruch auf Arbeitnehmer/innen<strong>recht</strong>ewie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlungim Krankheitsfall etc. Der Paragraph, der die Förderung oder Begünstigung derProstitution kriminalisiert, wurde abgeschafft. Somit wirddie Bereitstellung von Kondomen und hygienischen Verbesserungennicht mehr unter Strafe gestellt. Ein Kunde, der den angemessenen und vorher vereinbartenPreis für die erbrachte Leistung nicht bezahlt, kann jetztstraf<strong>recht</strong>lich verfolgt werden.Die Intention des Gesetzgebers war es, die Prostituierten aufsozialer und <strong>recht</strong>licher Ebene besser zu stellen. Doch dasneue Gesetz zur Verbesserung der <strong>recht</strong>lichen und sozialenLage von Prostituierten ist ein Kompromiss, der nach langwierigenDebatten zwischen außerparlamentarischen Expertinnenaus Beratungsstellen für Prostituierte und Betroffenenauf der einen Seite und den Bundestagfraktionen auf der anderenSeite gefunden wurde. Es bedeutet für die Prostituiertenin Deutschland einen ersten Schritt im Sinne der Anerkennungihrer Tätigkeit und der Garantie ihrer Rechte in sozialen undarbeits<strong>recht</strong>lichen Bereichen.Bericht der Deutschen BundesregierungEnde Januar 2007 legte das Ministerium für Familie, Senioren,Frauen und Jugend nach 5jähriger Laufzeit den Berichtzu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes in Deutschlandvor. Familienministerin Ursula von der Leyen nanntees eine ernüchternde Bilanz: „Das Gesetz hat sein Ziel nurin Teilen erreicht. Es konnte die soziale Situation der Prostituiertennicht wirklich verbessern“, beklagt sie auf der Pressekonferenzam 24.1.2007. 7 Wie auch, wenn die Länder undGemeinden sich in weiten Teilen weigern, das Gesetz in derPraxis umzusetzen. So kritisiert die Grünen-Politikerin IrmingardSchewe-Gerigk, die das Gesetz unter der rot-grünenBerufsgruppen, sondern langfristig die Abschaffungder Prostitution. Dabei stehe nicht der Bestrafungsgedankeim Vordergrund, sondern das Un<strong>recht</strong>sbewusstsein:„Das Allerwichtigste ist der Symbolwertund die Schaffung eines Tabus.“ In Holland dagegenwurde Prostitution im Jahre 2000 legalisiert; damitsind Arbeitsverträge zwischen Bordellbetreibern undProstituierten zulässig, die die Arbeitsbedingungenregeln und eine Absicherung der Rechte sowie einenhöheren Standard der hygienischen Bedingungenin den Bordellen festschreiben sollen. Bordelle (unddamit auch die Prostituierten) sind auf diese Weisestärker ins Visier der staatlichen Stellen gerückt undregelmäßigen Kontrollen unterworfen, TAZ-Beilage„Kunst Mythos Realität SEXWORK, Berlin 25.2.2007S.2). Es gibt von diesen beiden Polen ausgehendin den europäischen Mitgliedstaaten ganz allgemeineine sehr inhomogene Situation der Regelungenüber Prostitution, die für die Betroffenen, für die Sexarbeiterinnen,sehr oft Willkür bedeuten (vgl umfassendThe Declaration of the Rights of Sex Workers inEurope , October 1005, Brussels, Belgium).7) Kritik an dem ProstG in Deutschland wurde zuvorauch von der bundesweiten AG Recht, der FachtagungProstitution/ Hurenkongress geübt (BundesweiteAG Recht, Pressemitteilung, Nürnberg2.11.2006).Seite 104 <strong>juridikum</strong> 2007 / 2

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