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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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themasexarbeitDie Neuauflage des führenden Großkommentars zum ABGBHinteregger/Kissich2006, 242 Seiten, geb., 978-3-7046-4898-3, Ausführliche und übersichtliche Kommentierung der persönlichenRechtswirkungen der Ehe (§§ 44-100 ABGB) durch zwei Expertinnendes Familien<strong>recht</strong>s auf höchstem wissenschaftlichem Niveau. DerBand enthält außerdem eine gründliche Aufarbeitung der <strong>recht</strong>lichenProbleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie einen ausführlichenExkurs zu den sicherheitspolizeilichen und exekutions<strong>recht</strong>lichenBestimmungen des Gewaltschutzgesetzes. Das Ehegesetzist einem weiteren Band vorbehalten. Das detaillierte Stichwortverzeichnisermöglicht ein rasches Auffinden der benötigten Informationen.Nützen Sie die Gelegenheit, die nachfolgenden Bände dieses unverzichtbarenWerkes zu einem Abopreis (-15%) zu bestellen. (Abonnement nach zweibezogenen Bänden jederzeit kündbar) Zusammengefasst ist die österreichische Rechtslage imHinblick auf den Interessensschutz von Sexarbeiterinnenunbefriedigend. Was sind nun mögliche Perspektiven einerNeuorientierung Österreichs?In der Europäischen Union lassen sich im <strong>recht</strong>lichenUmgang mit Sexarbeit zwei konträre Entwicklungen festmachen.Zum einen die Anerkennung von sexuellen Dienstleistungenals Arbeit, wie dies etwa in Deutschland der Fallist. Entgegen der Rechtslage in Österreich werden Verträgeüber sexuelle Dientsleitungen für <strong>recht</strong>sgültig erachtet.Auch Dienstverhältnisse sind möglich, jedoch mit eingeschränktemWeisungs<strong>recht</strong> zum Schutz der sexuellen Integrität.Umgekehrt gibt es den Versuch, die Nachfrage überKundenbestrafung abzuschneiden, wie dies von Schwedenheftig gefordert wird.Hinter beiden Lösungsansätzen steht der Wunsch, Frauen<strong>recht</strong>ezu schützen.Die Anerkennung als Arbeit soll Frauen in der Sexarbeitmehr Schutz durch mehr Rechte gewähren. Es wird davonausgegangen, dass bei Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungendie Erbringung von sexuellen Dienstleistungen alsfreiwillig und damit als Arbeit zu betrachten ist. Die Kundenbestrafunghingegen ist Konsequenz einer Betrachtungvon Sexarbeit als Frauen<strong>recht</strong>sverletzung. Die Möglichkeit,dass sexuelle Dienstleistungen freiwillig erbracht werdenkönnen, wird kategorisch ausgeschlossen. Auch Sexarbeiterinnenwerden daher als Opfer betrachtet, Kunden hingegenals Täter.Ersterer Weg, die Anerkennung als Arbeit, erscheint mirder vielversprechendere Weg, die Interessen von Sexarbeiterinnentatsächlich zu schützen. Voraussetzung dafür ist, dassder Gesetzgeber bereit ist, dieses Ziel umfassend umzusetzen– eine Voraussetzung, die auch in Deutschland derzeit nochnicht gegeben ist. Die Kundenstrafbarkeit hingegen drängtden Markt in den Untergrund – eine Entwicklung, für die es(auch in Schweden) keine Lösung zu geben scheint und diedie Ausbeutungsgefahr für Sexarbeiterinnen erhöht.Mag. a Marie-Theres Prantner ist Juristin imBundesministerium für Frauenangelegenheiten.Im Rahmen des Masterlehrgangs „InternationaleGenderforschung und Feministische Politik“ desRosa-Mayreder-Colleges in Wien, beendete sie2006 eine <strong>recht</strong>svergleichende Arbeit zu demThema „Sexarbeit -Frauen<strong>recht</strong>sverletzung odereine Arbeit wie jede andere? (abrufbar unterhttp://www.sophie.or.at/category/service/downloads/);marie-theres-prantner@utanet.at.Seite 94 <strong>juridikum</strong> 2007 / 2

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