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Umnutzung historischer Gebäude Dezember 2011 1 2012

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sche Polstermaterialien und die fertige Form<br />

des Möbels. Nicht umsonst schrieb der Autor<br />

Karl Nothhelfer in seinem 1942 erschienenen<br />

Fachbuch „Das Sitzmöbel“ folgenden bezeichnenden<br />

Satz: „ Polsterarbeit gleicht mitunter<br />

derjenigen eines Bildhauers, der über<br />

ein Drahtgerippe einen Akt modelliert, während<br />

der Polsterer über ein Holzgerüst seine<br />

Polsterform, das Polsterfleisch, aufbaut.“<br />

Am Ende konnte jeder Teilnehmer sein gefertigtes<br />

Stück mit nach Hause nehmen.<br />

Neben der praktischen Arbeit kamen natürlich<br />

Kultur und Geselligkeit nicht zu<br />

kurz. Höhepunkt war dabei der Besuch der<br />

Deutschen Botschaft, des „Hôtel Beauharnais“,<br />

in Paris. Unter der Führung von Xavier<br />

Bonnét, einem Tapissier und Restaurator<br />

sowie Mitglied der Compagnons, der in einigen<br />

Räumen des Palais die Wandbespannungen,<br />

Dekorationen und antiken Sitzmöbel<br />

aus der Zeit des Empire restauriert hat,<br />

konnten sämtliche Räume des 1803 durch<br />

den Stiefsohn Napoleons, Eugéne Beauharnais,<br />

erworbenen und im prunkvollen Stil des<br />

Empire eingerichteten Palais besichtigt und<br />

Details diskutiert werden.<br />

Dass die Räume normalerweise der Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich sind und nur<br />

für Repräsentationszwecke der Deutschen<br />

Botschaft genutzt werden, hebt die Einmaligkeit<br />

dieser Veranstaltung ebenso hervor<br />

wie die bisher erste praktische Weiterbildung<br />

einer Gruppe deutscher Raumausstatter und<br />

Restauratoren in Paris. Der BRR e.V. plant<br />

für die Zukunft weitere länderübergreifende<br />

Veranstaltungen dieser Art, die nicht nur<br />

als Bildungsreise dienen, sondern verbunden<br />

mit praktischer Arbeit eine neue Qualität der<br />

Weiterbildung darstellen.<br />

Besonderer Dank geht an dieser Stelle an<br />

Uwe Stein aus Gießen, Mitglied des BRR<br />

e.V., und an Dominique Ranson aus Paris für<br />

die Organisation dieser Veranstaltung mit all<br />

ihren Unwägbarkeiten im Vorfeld.<br />

Für Anfang September ist das nächste<br />

Treffen auf der Raumausstattermesse „Comfortex“<br />

in Leipzig, organisiert durch Michael<br />

Geisler aus Berlin, bereits gebucht. Der BRR<br />

e.V. wird sich auf der Messe präsentieren und<br />

für sich selbst ebenso wie für die Ausbildung<br />

Verbandsmitteilungen<br />

zum Restaurator im Raumausstatter-Handwerk<br />

werben. Thyl Feuerstein, selbständiger<br />

Holzrestaurator aus Berlin, wird das im<br />

letzten Herbst durchgeführte Seminar zur<br />

Holz-, Oberflächen- und Stilerkennung an<br />

Sitzmöbeln für die Mitglieder des BRR e.V.<br />

weiterführen und vertiefen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Dirk Busch, Vorsitzender des Bundesverbandes<br />

der geprüften Restauratoren im Raumausstatterhandwerk,<br />

http://www.brr-ev.de<br />

Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes<br />

für Schleswig-<br />

Holstein<br />

Ein Kommentar von Annemarie Rothe<br />

� Zum zweiten Mal versucht die FDP-<br />

Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein eine<br />

Novelle des Denkmalschutzgesetzes durch<br />

das Parlament zu bringen, die gravierende<br />

Folgen für den Denkmalschutz haben würde.<br />

Diese Novelle reiht sich ein in eine Folge<br />

von Gesetzen, Gesetzesänderungen und<br />

Förderprogrammen, die den Denkmalschutz<br />

als Investitionshemmnis der Wirtschaft und<br />

die Landesdenkmalämter als selbstherrliche<br />

Machtinstitutionen wahrnehmen. Obwohl<br />

das Bundesverfassungsgericht festgestellt<br />

hat, dass der Denkmalschutz „eine Gemeinwohlaufgabe<br />

von hohem Rang“ ist, wird hier<br />

ohne Not der Denkmalschutz einseitig zu<br />

Gunsten der privaten wirtschaftlichen Interessen<br />

der Eigentümer und der Verfügungsberechtigten<br />

so weit eingeschränkt, dass man<br />

ihn auch gleich abschaffen könnte. Wohin ist<br />

es mit dem Grund- und Leitgedanken des<br />

Denkmalschutzes, dem Erhalt und der Pflege<br />

unseres historischen Erbes, in diesem Land<br />

gekommen?<br />

Wichtige Satzungsänderung !!<br />

In dem Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause<br />

rechtzeitig vor der Wahl im nächsten<br />

Jahr verabschiedet werden soll, sind<br />

wesentliche Änderungen in den Bereichen<br />

Denkmalkategorien, Zuständigkeiten und<br />

Genehmigungsverfahren vorgesehen.<br />

1. Die Eintragung von Bauten nach 1950<br />

bedarf der Zustimmung der obersten Denkmalbehörde,<br />

also des Ministeriums für Kultur<br />

und Bildung. Schon die Jahreszahl 1950<br />

ist völlig willkürlich. Zudem wird das Landesdenkmalamt<br />

als Fachbehörde ausgehebelt.<br />

2. Historische Gärten und Parks kommen<br />

als Kategorie überhaupt nicht mehr vor. Sie<br />

sind demnach nicht mehr als Kulturdenkmal<br />

geschützt.<br />

3. Die Genehmigung bedarf nicht mehr<br />

der Zustimmung der oberen Behörde, also<br />

des Landesdenkmalamtes; das bedeutet, dass<br />

die unteren Denkmalschutzbehörden in den<br />

Bürgermeister- und Landratsämtern allein<br />

entscheiden können und müssen, ob eine<br />

Maßnahme denkmalverträglich und dem Eigentümer<br />

zuzumuten ist. Dazu sind sie weder<br />

fachlich noch personell in der Lage und somit<br />

auch dem lokalpolitischen Druck unmittelbar<br />

und ohne Rückhalt ausgesetzt.<br />

4. Der Umgebungsschutz wird eingeschränkt<br />

auf “die Errichtung von Anlagen in<br />

der unmittelbaren Umgebung wesentlicher<br />

Sichtachsen und weiterer wertbestimmender<br />

Merkmale eines eingetragenen Kulturdenkmals,<br />

die eine Gefahr für den Denkmalwert<br />

bedeuten“. Schwammige, unpräzise Formulierungen<br />

wie unmittelbar, wesentlich,<br />

wertbestimmend, Denkmalwert lassen bei<br />

der Handhabung durch die Sachbearbeiter<br />

einer unteren Denkmalschutzbehörde das<br />

Schlimmste befürchten.<br />

Mitgliedschaft für Diplomrestauratoren und staatlich geprüfte Techniker ist jetzt auch<br />

im Verband Restaurator im Handwerk e.V. möglich.<br />

Aufgrund von Anfragen von Diplomrestauratoren wie auch von staatlich geprüften<br />

Technikern nach einer Mitgliedschaft im Verband Restaurator im Handwerk e.V. hat<br />

sich die Mitgliederversammlung mit der Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine<br />

Satzungsänderung/-ergänzung beschlossen.<br />

§ 3 Mitgliedschaft, Absatz 1, "Die ordentliche Mitgliedschaft in dem Verein können erwerben:"<br />

wird ergänzt um: "Diplom-Restauratoren oder Handwerker mit einer vergleichbaren<br />

Qualifikation, die eine abgeschlossene, fachspezifische handwerkliche Ausbildung<br />

nachweisen können."<br />

Absatz 2, "Die Gastmitgliedschaft in dem Verein können erwerben:" wird ergänzt um:<br />

"Staatlich geprüfte Techniker, Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung."<br />

Die Mitgliederversammlung hofft mit dieser Satzungsänderung einen Beitrag dazu zu leisten,<br />

die Kluft zwischen Diplomrestauratoren und den handwerklichen Restauratoren zu<br />

verrringern und langfristig zu einem gemeinsamen einvernehmlichen Handeln sowohl auf<br />

der Baustelle wie auch in berufspolitischen Fragen zu kommen.<br />

Restaurator im Handwerk – Ausgabe 3/<strong>2011</strong> 47

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