Umnutzung historischer Gebäude Dezember 2011 1 2012
Umnutzung historischer Gebäude Dezember 2011 1 2012
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sche Polstermaterialien und die fertige Form<br />
des Möbels. Nicht umsonst schrieb der Autor<br />
Karl Nothhelfer in seinem 1942 erschienenen<br />
Fachbuch „Das Sitzmöbel“ folgenden bezeichnenden<br />
Satz: „ Polsterarbeit gleicht mitunter<br />
derjenigen eines Bildhauers, der über<br />
ein Drahtgerippe einen Akt modelliert, während<br />
der Polsterer über ein Holzgerüst seine<br />
Polsterform, das Polsterfleisch, aufbaut.“<br />
Am Ende konnte jeder Teilnehmer sein gefertigtes<br />
Stück mit nach Hause nehmen.<br />
Neben der praktischen Arbeit kamen natürlich<br />
Kultur und Geselligkeit nicht zu<br />
kurz. Höhepunkt war dabei der Besuch der<br />
Deutschen Botschaft, des „Hôtel Beauharnais“,<br />
in Paris. Unter der Führung von Xavier<br />
Bonnét, einem Tapissier und Restaurator<br />
sowie Mitglied der Compagnons, der in einigen<br />
Räumen des Palais die Wandbespannungen,<br />
Dekorationen und antiken Sitzmöbel<br />
aus der Zeit des Empire restauriert hat,<br />
konnten sämtliche Räume des 1803 durch<br />
den Stiefsohn Napoleons, Eugéne Beauharnais,<br />
erworbenen und im prunkvollen Stil des<br />
Empire eingerichteten Palais besichtigt und<br />
Details diskutiert werden.<br />
Dass die Räume normalerweise der Öffentlichkeit<br />
nicht zugänglich sind und nur<br />
für Repräsentationszwecke der Deutschen<br />
Botschaft genutzt werden, hebt die Einmaligkeit<br />
dieser Veranstaltung ebenso hervor<br />
wie die bisher erste praktische Weiterbildung<br />
einer Gruppe deutscher Raumausstatter und<br />
Restauratoren in Paris. Der BRR e.V. plant<br />
für die Zukunft weitere länderübergreifende<br />
Veranstaltungen dieser Art, die nicht nur<br />
als Bildungsreise dienen, sondern verbunden<br />
mit praktischer Arbeit eine neue Qualität der<br />
Weiterbildung darstellen.<br />
Besonderer Dank geht an dieser Stelle an<br />
Uwe Stein aus Gießen, Mitglied des BRR<br />
e.V., und an Dominique Ranson aus Paris für<br />
die Organisation dieser Veranstaltung mit all<br />
ihren Unwägbarkeiten im Vorfeld.<br />
Für Anfang September ist das nächste<br />
Treffen auf der Raumausstattermesse „Comfortex“<br />
in Leipzig, organisiert durch Michael<br />
Geisler aus Berlin, bereits gebucht. Der BRR<br />
e.V. wird sich auf der Messe präsentieren und<br />
für sich selbst ebenso wie für die Ausbildung<br />
Verbandsmitteilungen<br />
zum Restaurator im Raumausstatter-Handwerk<br />
werben. Thyl Feuerstein, selbständiger<br />
Holzrestaurator aus Berlin, wird das im<br />
letzten Herbst durchgeführte Seminar zur<br />
Holz-, Oberflächen- und Stilerkennung an<br />
Sitzmöbeln für die Mitglieder des BRR e.V.<br />
weiterführen und vertiefen.<br />
Ansprechpartner:<br />
Dirk Busch, Vorsitzender des Bundesverbandes<br />
der geprüften Restauratoren im Raumausstatterhandwerk,<br />
http://www.brr-ev.de<br />
Entwurf eines neuen Denkmalschutzgesetzes<br />
für Schleswig-<br />
Holstein<br />
Ein Kommentar von Annemarie Rothe<br />
� Zum zweiten Mal versucht die FDP-<br />
Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein eine<br />
Novelle des Denkmalschutzgesetzes durch<br />
das Parlament zu bringen, die gravierende<br />
Folgen für den Denkmalschutz haben würde.<br />
Diese Novelle reiht sich ein in eine Folge<br />
von Gesetzen, Gesetzesänderungen und<br />
Förderprogrammen, die den Denkmalschutz<br />
als Investitionshemmnis der Wirtschaft und<br />
die Landesdenkmalämter als selbstherrliche<br />
Machtinstitutionen wahrnehmen. Obwohl<br />
das Bundesverfassungsgericht festgestellt<br />
hat, dass der Denkmalschutz „eine Gemeinwohlaufgabe<br />
von hohem Rang“ ist, wird hier<br />
ohne Not der Denkmalschutz einseitig zu<br />
Gunsten der privaten wirtschaftlichen Interessen<br />
der Eigentümer und der Verfügungsberechtigten<br />
so weit eingeschränkt, dass man<br />
ihn auch gleich abschaffen könnte. Wohin ist<br />
es mit dem Grund- und Leitgedanken des<br />
Denkmalschutzes, dem Erhalt und der Pflege<br />
unseres historischen Erbes, in diesem Land<br />
gekommen?<br />
Wichtige Satzungsänderung !!<br />
In dem Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause<br />
rechtzeitig vor der Wahl im nächsten<br />
Jahr verabschiedet werden soll, sind<br />
wesentliche Änderungen in den Bereichen<br />
Denkmalkategorien, Zuständigkeiten und<br />
Genehmigungsverfahren vorgesehen.<br />
1. Die Eintragung von Bauten nach 1950<br />
bedarf der Zustimmung der obersten Denkmalbehörde,<br />
also des Ministeriums für Kultur<br />
und Bildung. Schon die Jahreszahl 1950<br />
ist völlig willkürlich. Zudem wird das Landesdenkmalamt<br />
als Fachbehörde ausgehebelt.<br />
2. Historische Gärten und Parks kommen<br />
als Kategorie überhaupt nicht mehr vor. Sie<br />
sind demnach nicht mehr als Kulturdenkmal<br />
geschützt.<br />
3. Die Genehmigung bedarf nicht mehr<br />
der Zustimmung der oberen Behörde, also<br />
des Landesdenkmalamtes; das bedeutet, dass<br />
die unteren Denkmalschutzbehörden in den<br />
Bürgermeister- und Landratsämtern allein<br />
entscheiden können und müssen, ob eine<br />
Maßnahme denkmalverträglich und dem Eigentümer<br />
zuzumuten ist. Dazu sind sie weder<br />
fachlich noch personell in der Lage und somit<br />
auch dem lokalpolitischen Druck unmittelbar<br />
und ohne Rückhalt ausgesetzt.<br />
4. Der Umgebungsschutz wird eingeschränkt<br />
auf “die Errichtung von Anlagen in<br />
der unmittelbaren Umgebung wesentlicher<br />
Sichtachsen und weiterer wertbestimmender<br />
Merkmale eines eingetragenen Kulturdenkmals,<br />
die eine Gefahr für den Denkmalwert<br />
bedeuten“. Schwammige, unpräzise Formulierungen<br />
wie unmittelbar, wesentlich,<br />
wertbestimmend, Denkmalwert lassen bei<br />
der Handhabung durch die Sachbearbeiter<br />
einer unteren Denkmalschutzbehörde das<br />
Schlimmste befürchten.<br />
Mitgliedschaft für Diplomrestauratoren und staatlich geprüfte Techniker ist jetzt auch<br />
im Verband Restaurator im Handwerk e.V. möglich.<br />
Aufgrund von Anfragen von Diplomrestauratoren wie auch von staatlich geprüften<br />
Technikern nach einer Mitgliedschaft im Verband Restaurator im Handwerk e.V. hat<br />
sich die Mitgliederversammlung mit der Thematik beschäftigt und diesbezüglich eine<br />
Satzungsänderung/-ergänzung beschlossen.<br />
§ 3 Mitgliedschaft, Absatz 1, "Die ordentliche Mitgliedschaft in dem Verein können erwerben:"<br />
wird ergänzt um: "Diplom-Restauratoren oder Handwerker mit einer vergleichbaren<br />
Qualifikation, die eine abgeschlossene, fachspezifische handwerkliche Ausbildung<br />
nachweisen können."<br />
Absatz 2, "Die Gastmitgliedschaft in dem Verein können erwerben:" wird ergänzt um:<br />
"Staatlich geprüfte Techniker, Fachrichtung Baudenkmalpflege und Altbauerhaltung."<br />
Die Mitgliederversammlung hofft mit dieser Satzungsänderung einen Beitrag dazu zu leisten,<br />
die Kluft zwischen Diplomrestauratoren und den handwerklichen Restauratoren zu<br />
verrringern und langfristig zu einem gemeinsamen einvernehmlichen Handeln sowohl auf<br />
der Baustelle wie auch in berufspolitischen Fragen zu kommen.<br />
Restaurator im Handwerk – Ausgabe 3/<strong>2011</strong> 47