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32 Finanzen + Steuern<br />
Von <strong>de</strong>n Finanzgerichten<br />
Altbausanierung birgt steuerliche Tücken<br />
Aufwendungen bei <strong>de</strong>r Anschaffung eines Gebäu<strong>de</strong>s sind nicht<br />
sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen ein heitlich zu würdigen<strong>de</strong>r<br />
Instandsetzungsmaßnahmen anfallen.<br />
Der alte Streit. Sind Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen sofort abziehbar?<br />
Michael Schreiber, Oberweser<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>r Anschaff ung eines Gebäu<strong>de</strong>s sind<br />
nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar,<br />
wenn sie im Rahmen einheitlich<br />
zu würdigen<strong>de</strong>r Instandsetzungs- und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 6 Abs. 1 Nr.1a Satz 1 EStG anfallen.<br />
Das hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfi nanzhof (BFH)<br />
mit Urteil vom 25. August 2009 (Az. IX R<br />
20/08) entschie<strong>de</strong>n.<br />
Der unterlegene Kläger erwarb im<br />
Streitjahr 2004 ein Grundstück, bebaut<br />
mit einem vermieteten Zweifamilienhaus.<br />
Direkt nach <strong>de</strong>m Kauf nahm <strong>de</strong>r<br />
Investor eine umfassen<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />
<strong>de</strong>s Mietshauses vor. Die hierfür<br />
insgesamt entstan<strong>de</strong>nen Netto-Aufwen-<br />
04 I 2010 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />
dungen machte <strong>de</strong>r Kläger als sofort abzugsfähige<br />
Werbungskosten im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Einkünft e aus Vermietung und Verpachtung<br />
geltend.<br />
Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen<br />
allerdings nicht an, son<strong>de</strong>rn<br />
berücksichtigte sie nur als anschaff ungsnahe<br />
Herstellungskosten im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG.<br />
Nach dieser Vorschrift gehören zu <strong>de</strong>n<br />
Herstellungskosten eines Gebäu<strong>de</strong>s auch<br />
Aufwendungen für Instandsetzungs- und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierungsmaßnahmen, die innerhalb<br />
von drei Jahren nach <strong>de</strong>m Kauf<br />
<strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Das<br />
gilt dann, wenn die Aufwendungen ohne<br />
Umsatzsteuer 15 Prozent <strong>de</strong>r Anschaf-<br />
fungskosten <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s übersteigen<br />
(anschaff ungsnahe Herstellungskosten).<br />
Hier war die schädliche 15-Prozent-<br />
Grenze knapp überschritten.<br />
Baumaßnahmen einheitlich<br />
zu würdigen?<br />
Der Kläger wandte ein, die Baumaßnahmen<br />
seien nicht einheitlich zu würdigen<br />
– die Kosten <strong>de</strong>r aus optischen und<br />
ästhetischen Grün<strong>de</strong>n vorgenommenen<br />
Schönheitsreparaturen seien sofort abziehbar.<br />
In <strong>de</strong>r Tat gehören Aufwendungen<br />
für Erhaltungsarbeiten, die jährlich<br />
üblicherweise anfallen, nicht zu <strong>de</strong>n<br />
anschaff ungsnahen Herstellungskosten.<br />
Allerdings ist unter Steuerexperten<br />
seit Jahren umstritten, welche Aufwendungen<br />
unter die Ausnahmeregelung<br />
<strong>de</strong>s § 6 Absatz 1 Nr. 1a Satz 2 EStG fallen.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re besteht Streit darüber, ob<br />
auch Schönheitsreparaturen – etwa ihrer<br />
Art nach – „jährlich üblicherweise“<br />
anfallen. Der 9. Senat <strong>de</strong>s BFH hat <strong>de</strong>n<br />
Meinungsstreit off engelassen – allerdings<br />
ein klares Votum gegen eine isolierte<br />
Betrachtung einzelner Reparaturkosten<br />
abgegeben. Nach Meinung <strong>de</strong>r Steuerjuristen<br />
sind alle Aufwendungen je<strong>de</strong>nfalls<br />
dann insgesamt als Herstellungskosten<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG zu<br />
behan<strong>de</strong>ln, wenn sie – wie im Streitfall<br />
– in einem engen räumlichen, zeitlichen<br />
und sachlichen Zusammenhang mit einer<br />
umfassen<strong>de</strong>n Instandsetzung und<br />
Mo<strong>de</strong>rnisierung angefallen sind. �|<br />
Foto: Jensen media