nitiative "~rger - MBWSV NRW
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Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren bei<br />
„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />
von Gaby Funck und Raimund Mirgeler<br />
<strong>nitiative</strong> ergreifen“ ist ein Programm des<br />
„IMinisteriums für Bauen und Verkehr<br />
(MBV) des Landes Nordrhein-Westfalen und<br />
wird aus der Städtebauförderung finanziert.<br />
Damit gelten die Stadterneuerungsrichtlinien<br />
<strong>NRW</strong> in der jeweils aktuellen Fassung. Seit<br />
2001 wurden aus dem Programm resultierende<br />
Besonderheiten zunächst in gesonderten Erlassen<br />
geregelt, von denen einige inzwischen in<br />
die Stadterneuerungsrichtlinien übernommen<br />
wurden. Zu den Besonderheiten gehören:<br />
• Bürgerschaftliche Projekte, die über „I<strong>nitiative</strong><br />
ergreifen“ gefördert werden, müssen als<br />
Fördervoraussetzung ein Qualifizierungsverfahren<br />
mit einem Management „I<strong>nitiative</strong><br />
ergreifen“ durchlaufen, das die Projekte üblicherweise<br />
bis zum Abschluss der betrieblichen<br />
Aufbauphase begleitet. Das Management<br />
wird durch ein privates Büro organisiert,<br />
das vom Ministerium für Bauen und<br />
Verkehr (MBV) und einer Stellvertreter-Kommune<br />
(aktuell die Stadt Castrop-Rauxel) beauftragt<br />
ist.<br />
• Alle Projekte bei „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ müssen<br />
zudem in einem Beirat beraten und dem<br />
MBV zur Förderung empfohlen werden. Diese<br />
Empfehlung ist eine weitere Fördervoraussetzung.<br />
• Die „Letztempfänger“ der Förderung sind<br />
bürgerschaftliche Projektträger, die mit ihren<br />
Projekten anstelle der Kommunen soziale,<br />
kulturelle, nachbarschafts- oder stadtteilbezogene<br />
Stadterneuerungsmaßnahmen<br />
durchführen und betrieblich tragen. Empfänger<br />
von Fördermitteln für Stadterneuerungsmaßnahmen<br />
(Zuwendungsempfänger) und<br />
verantwortlich für deren Verwendung sind<br />
die Kommunen. Daher müssen Förderanträge<br />
von der jeweiligen Kommune bei der zuständigen<br />
Bezirksregierung gestellt werden. Nach<br />
Bewilligung der Maßnahme schließt die<br />
Kommune einen sogenannten „Weiterleitungsvertrag“<br />
mit dem Projektträger oder<br />
gibt die Mittel per Bescheid weiter.<br />
• Der vom kommunalen Zuwendungsempfänger<br />
zu erbringende Eigenanteil kann von<br />
Dritten, also auch von den bürgerschaftlichen<br />
Projektträgern übernommen werden.<br />
Allerdings muss die Kommune einen mindestens<br />
10%igen Eigenanteil beisteuern.<br />
• Neben der Förderung baulicher Investition -<br />
en kann eine auf zwei bis drei Jahre begrenzte<br />
betriebliche Anschubförderung hinzu<br />
kommen, deren Höhe sich aus dem Qualifizierungsverfahren<br />
ergibt. Investitions- und<br />
Anschubförderung sind gegenseitig deckungsfähig.<br />
• Die Projektträger müssen sich mit einer<br />
überschaubaren „Umlage“ an der Finanzierung<br />
des Managements „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />
beteiligen.<br />
Im Folgenden gehen wir auf besondere Fragestellungen<br />
aus der Praxis ein, auf die im Verfahren<br />
der Förderanträge ein besonderes Augenmerk<br />
gerichtet werden sollte.<br />
Kostensicherheit Bauen<br />
Die Kostensicherheit ist gerade für bürgerschaftliche<br />
Projektträger bei „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />
von ganz besonderer Bedeutung als<br />
Grundlage für Finanzierung und Förderung.<br />
Hier liegt eine große Verantwortung bei den<br />
beteiligten Architekten. Da bürgerschaftliche<br />
Projektträger Kostensteigerungen während des<br />
Bau- und Realisierungsprozesses in aller Regel<br />
nur schwer auffangen können, ist hier mit einer<br />
besonderen Sorgfalt heranzugehen.<br />
Im Rahmen der Projektqualifizierung sollte daher<br />
vor einer Bewilligung nicht nur eine Vorplanung<br />
mit einer Kostenschätzung erstellt,<br />
sondern möglichst schon die Qualität einer<br />
Kostenberechnung nach DIN 276 auf der Basis<br />
einer genehmigungsreifen Planung erreicht<br />
werden. Diese Planungskosten sind zwar generell<br />
im Förderfall refinanzierbar, müssen aber<br />
als Vorleistung erbracht und somit vorfinanziert<br />
werden. Das „Risiko“ von Vorleistung bzw.<br />
Vorfinanzierung liegt damit bei den Architekten<br />
oder beim Projektträger. Daher ist die<br />
Schritt folge von einer Erstabschätzung über<br />
eine Kostenschätzung bis zu einer Kostenberechnung<br />
sinnvoll und risikoabschätzend in<br />
den Qualifizierungsprozess einzubauen.<br />
Kostengruppe 400: Haustechnik<br />
Ein „Sorgenkind“ in diesem Zusammenhang<br />
sind immer wieder die haustechnischen Kosten<br />
der Kostengruppe 400 nach DIN 276 (Energie,<br />
Heizung, Fluchtwege, Brandschutz, Veranstaltungstechnik<br />
u.v.m.). In der „normalen<br />
Abfolge“ der Leistungsstufen der HOAI werden<br />
diese technischen Fragen von Fachplanern erst<br />
Gaby Funck und Raimund Mirgeler sind<br />
Mitarbeiter des für die Städtebauförderung<br />
zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung<br />
Köln. Sie haben Erfahrungen<br />
hinsichtlich der verwaltungsmäßigen und<br />
baufachlichen Abwicklung von Förderverfahren<br />
im Rahmen des Programms<br />
„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“. In den nachfolgenden<br />
Werkstattbericht sind auch Erfahrungen<br />
des Managements „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />
außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereichs<br />
der Bezirksregierung Köln<br />
eingeflossen.<br />
linke Seite: Abendstimmung am Kulturspeicher<br />
Dörenthe in Ibbenbüren<br />
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