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nitiative "~rger - MBWSV NRW

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Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren bei<br />

„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />

von Gaby Funck und Raimund Mirgeler<br />

<strong>nitiative</strong> ergreifen“ ist ein Programm des<br />

„IMinisteriums für Bauen und Verkehr<br />

(MBV) des Landes Nordrhein-Westfalen und<br />

wird aus der Städtebauförderung finanziert.<br />

Damit gelten die Stadterneuerungsrichtlinien<br />

<strong>NRW</strong> in der jeweils aktuellen Fassung. Seit<br />

2001 wurden aus dem Programm resultierende<br />

Besonderheiten zunächst in gesonderten Erlassen<br />

geregelt, von denen einige inzwischen in<br />

die Stadterneuerungsrichtlinien übernommen<br />

wurden. Zu den Besonderheiten gehören:<br />

• Bürgerschaftliche Projekte, die über „I<strong>nitiative</strong><br />

ergreifen“ gefördert werden, müssen als<br />

Fördervoraussetzung ein Qualifizierungsverfahren<br />

mit einem Management „I<strong>nitiative</strong><br />

ergreifen“ durchlaufen, das die Projekte üblicherweise<br />

bis zum Abschluss der betrieblichen<br />

Aufbauphase begleitet. Das Management<br />

wird durch ein privates Büro organisiert,<br />

das vom Ministerium für Bauen und<br />

Verkehr (MBV) und einer Stellvertreter-Kommune<br />

(aktuell die Stadt Castrop-Rauxel) beauftragt<br />

ist.<br />

• Alle Projekte bei „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ müssen<br />

zudem in einem Beirat beraten und dem<br />

MBV zur Förderung empfohlen werden. Diese<br />

Empfehlung ist eine weitere Fördervoraussetzung.<br />

• Die „Letztempfänger“ der Förderung sind<br />

bürgerschaftliche Projektträger, die mit ihren<br />

Projekten anstelle der Kommunen soziale,<br />

kulturelle, nachbarschafts- oder stadtteilbezogene<br />

Stadterneuerungsmaßnahmen<br />

durchführen und betrieblich tragen. Empfänger<br />

von Fördermitteln für Stadterneuerungsmaßnahmen<br />

(Zuwendungsempfänger) und<br />

verantwortlich für deren Verwendung sind<br />

die Kommunen. Daher müssen Förderanträge<br />

von der jeweiligen Kommune bei der zuständigen<br />

Bezirksregierung gestellt werden. Nach<br />

Bewilligung der Maßnahme schließt die<br />

Kommune einen sogenannten „Weiterleitungsvertrag“<br />

mit dem Projektträger oder<br />

gibt die Mittel per Bescheid weiter.<br />

• Der vom kommunalen Zuwendungsempfänger<br />

zu erbringende Eigenanteil kann von<br />

Dritten, also auch von den bürgerschaftlichen<br />

Projektträgern übernommen werden.<br />

Allerdings muss die Kommune einen mindestens<br />

10%igen Eigenanteil beisteuern.<br />

• Neben der Förderung baulicher Investition -<br />

en kann eine auf zwei bis drei Jahre begrenzte<br />

betriebliche Anschubförderung hinzu<br />

kommen, deren Höhe sich aus dem Qualifizierungsverfahren<br />

ergibt. Investitions- und<br />

Anschubförderung sind gegenseitig deckungsfähig.<br />

• Die Projektträger müssen sich mit einer<br />

überschaubaren „Umlage“ an der Finanzierung<br />

des Managements „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />

beteiligen.<br />

Im Folgenden gehen wir auf besondere Fragestellungen<br />

aus der Praxis ein, auf die im Verfahren<br />

der Förderanträge ein besonderes Augenmerk<br />

gerichtet werden sollte.<br />

Kostensicherheit Bauen<br />

Die Kostensicherheit ist gerade für bürgerschaftliche<br />

Projektträger bei „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />

von ganz besonderer Bedeutung als<br />

Grundlage für Finanzierung und Förderung.<br />

Hier liegt eine große Verantwortung bei den<br />

beteiligten Architekten. Da bürgerschaftliche<br />

Projektträger Kostensteigerungen während des<br />

Bau- und Realisierungsprozesses in aller Regel<br />

nur schwer auffangen können, ist hier mit einer<br />

besonderen Sorgfalt heranzugehen.<br />

Im Rahmen der Projektqualifizierung sollte daher<br />

vor einer Bewilligung nicht nur eine Vorplanung<br />

mit einer Kostenschätzung erstellt,<br />

sondern möglichst schon die Qualität einer<br />

Kostenberechnung nach DIN 276 auf der Basis<br />

einer genehmigungsreifen Planung erreicht<br />

werden. Diese Planungskosten sind zwar generell<br />

im Förderfall refinanzierbar, müssen aber<br />

als Vorleistung erbracht und somit vorfinanziert<br />

werden. Das „Risiko“ von Vorleistung bzw.<br />

Vorfinanzierung liegt damit bei den Architekten<br />

oder beim Projektträger. Daher ist die<br />

Schritt folge von einer Erstabschätzung über<br />

eine Kostenschätzung bis zu einer Kostenberechnung<br />

sinnvoll und risikoabschätzend in<br />

den Qualifizierungsprozess einzubauen.<br />

Kostengruppe 400: Haustechnik<br />

Ein „Sorgenkind“ in diesem Zusammenhang<br />

sind immer wieder die haustechnischen Kosten<br />

der Kostengruppe 400 nach DIN 276 (Energie,<br />

Heizung, Fluchtwege, Brandschutz, Veranstaltungstechnik<br />

u.v.m.). In der „normalen<br />

Abfolge“ der Leistungsstufen der HOAI werden<br />

diese technischen Fragen von Fachplanern erst<br />

Gaby Funck und Raimund Mirgeler sind<br />

Mitarbeiter des für die Städtebauförderung<br />

zuständigen Dezernats bei der Bezirksregierung<br />

Köln. Sie haben Erfahrungen<br />

hinsichtlich der verwaltungsmäßigen und<br />

baufachlichen Abwicklung von Förderverfahren<br />

im Rahmen des Programms<br />

„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“. In den nachfolgenden<br />

Werkstattbericht sind auch Erfahrungen<br />

des Managements „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />

außerhalb des räumlichen Zuständigkeitsbereichs<br />

der Bezirksregierung Köln<br />

eingeflossen.<br />

linke Seite: Abendstimmung am Kulturspeicher<br />

Dörenthe in Ibbenbüren<br />

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