nitiative "~rger - MBWSV NRW
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„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ und Soziale Stadt<br />
18<br />
Für ein Resümee der bisherigen Erfahrungen<br />
und als Ausblick auf die weitere Entwicklung<br />
des Programms „Soziale Stadt <strong>NRW</strong>“ haben Dr.<br />
Matthias Sautter und Marcel Ruiz formuliert:<br />
„In Bezug auf die angestrebte Nachhaltigkeit<br />
der Erneuerungsprozesse in den einzelnen Programmgebieten<br />
(„Verstetigung im engeren Sinne“)<br />
wurden ... zahlreiche Vorgehensweisen und<br />
Handlungsansätze erörtert. Aus der Gesamtheit<br />
dieser Vorschläge lassen sich sechs Kernelemente<br />
einer generellen Verstetigungsstrategie für<br />
diese Gebiete ableiten. Dabei handelt es sich<br />
um folgende Aspekte:<br />
• die frühzeitige und öffentliche Diskussion der<br />
Verstetigungsthematik;<br />
• das Einbeziehen der sozialen Ressorts in die<br />
Programmsteuerung;<br />
• die Sicherung der neu geschaffenen Projekte,<br />
Maßnahmen und Angebote;<br />
• die Entwicklung tragfähiger Kooperationsund<br />
Netzwerkstrukturen;<br />
• die Unterstützung der bewohnerschaftlichen<br />
Selbstorganisation;<br />
• die Beibehaltung einer dezentralen Koordinierungs<br />
und Managementfunktion.<br />
Für die Verwirklichung des neuen Politikmodells<br />
(„Soziale Stadt“ als gesamtstädtische Daueraufgabe“)<br />
werden die Kommunen in starkem Maße<br />
auf die Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften,<br />
Wirtschaftsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden,<br />
Kirchengemeinden, bürgerschaftlichen<br />
I<strong>nitiative</strong>n, Stiftungen und anderen nicht<br />
staatlichen Akteursgruppen angewiesen sein.<br />
In den letzten Jahren haben sich hier bereits<br />
vielerorts formelle und informelle (lokale) Partnerschaften<br />
herausgebildet. Die Kommunen<br />
sollten solche Partnerschaften als ein wichtiges<br />
Zukunftspotenzial begreifen und im Sinne einer<br />
„UrbanGovernance“Strategie aktiv pflegen<br />
und weiter entwickeln, – nicht zuletzt auch deshalb,<br />
weil auf diese Weise zusätzliche Ressourcen<br />
für die gebietsbezogenen Erneuerungsprozesse<br />
erschlossen werden können.“<br />
Der letzte Hinweis auf die gesamtstädtische<br />
Entwicklung macht auch deutlich, wie beide<br />
Programmi<strong>nitiative</strong>n voneinander profitieren<br />
und damit nicht isoliert betrachtet werden<br />
sollten. So steht die Städtebauförderung spätestens<br />
seit der Verknüpfung mit der EU-Förde-<br />
rung für städtische Problemgebiete für die Förderphase<br />
2007 - 2013 noch stärker als bisher<br />
vor der Aufgabe, integrative und partizipative<br />
Ansätze der Stadtentwicklung für ausgewählte<br />
Stadtquartiere zu unterstützen, die sich auf<br />
Grund einer gesamtstädtischen Entwicklungsperspektive<br />
als Handlungsräume herausgestellt<br />
haben. Städtebauförderung steht vor der<br />
Aufgabe, auch bundesrechtlichen Anforderungen<br />
zu genügen, die seit der Föderalismusreform<br />
in Artikel 104 b Grundgesetz ihren Ausdruck<br />
gefunden haben. In den zwischen der<br />
Bundesregierung und den Ländern abgeschlossenen<br />
Verwaltungsvereinbarungen für den<br />
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ergibt<br />
sich ein Grundelement jeglicher Städtebauförderung,<br />
nämlich die gebietsbezogene<br />
Förderung eines integrativen und partizipativen<br />
Entwicklungsansatzes als Gesamtmaßnahme.<br />
Dieser Fördergesichtspunkt greift sowohl<br />
in innerstädtischen Gebieten wie Stadtteilzentren<br />
genau so wie in den Gebieten, in denen<br />
städtebauliche Missstände beseitigt werden<br />
(Sanierungsgebiete), in denen Funktionsschwächen<br />
beseitigt werden sollen (Stadtumbau)<br />
oder in denen die soziale, ökonomische<br />
und ökologische Verbesserung durchgeführt<br />
werden soll (Gebiete der „Sozialen Stadt“).<br />
Mit dem neuen Programm Aktive Stadt- und<br />
Ortsteilzentren wird erstmalig das Instrument<br />
des im Programm „Soziale Stadt“ entwickelten<br />
„Verfügungsfonds“ für innerstädtische Aktivitäten<br />
eingerichtet, um private I<strong>nitiative</strong>n zur<br />
Aufwertung der Innenstädte mit zu unterstützen.<br />
Auch wenn Immobilien- und Standortgemeinschaften,<br />
erst Recht nach Inkrafttreten<br />
des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften,<br />
und „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“-Projekte<br />
auf den ersten Blick nicht viel mit einander<br />
zu tun zu haben scheinen, gehen von Ihnen<br />
für die integrierte Stadtteilentwicklung jedoch<br />
wirksame Impulse aus, die von der Städtebauförderung<br />
aufgegriffen werden. Aus diesem<br />
Grunde ist es nur empfehlenswert, den<br />
Gedanken von „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ nicht auf<br />
das Kernprogramm „Soziale Stadt“ zu reduzieren,<br />
sondern aus den positiven Erfahrungen zu<br />
lernen und diese in andere Stadtgebiete zu exportieren.