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nitiative "~rger - MBWSV NRW

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„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ und Soziale Stadt<br />

18<br />

Für ein Resümee der bisherigen Erfahrungen<br />

und als Ausblick auf die weitere Entwicklung<br />

des Programms „Soziale Stadt <strong>NRW</strong>“ haben Dr.<br />

Matthias Sautter und Marcel Ruiz formuliert:<br />

„In Bezug auf die angestrebte Nachhaltigkeit<br />

der Erneuerungsprozesse in den einzelnen Programmgebieten<br />

(„Verstetigung im engeren Sinne“)<br />

wurden ... zahlreiche Vorgehensweisen und<br />

Handlungsansätze erörtert. Aus der Gesamtheit<br />

dieser Vorschläge lassen sich sechs Kernelemente<br />

einer generellen Verstetigungsstrategie für<br />

diese Gebiete ableiten. Dabei handelt es sich<br />

um folgende Aspekte:<br />

• die frühzeitige und öffentliche Diskussion der<br />

Verstetigungsthematik;<br />

• das Einbeziehen der sozialen Ressorts in die<br />

Programmsteuerung;<br />

• die Sicherung der neu geschaffenen Projekte,<br />

Maßnahmen und Angebote;<br />

• die Entwicklung tragfähiger Kooperationsund<br />

Netzwerkstrukturen;<br />

• die Unterstützung der bewohnerschaftlichen<br />

Selbstorganisation;<br />

• die Beibehaltung einer dezentralen Koordinierungs­<br />

und Managementfunktion.<br />

Für die Verwirklichung des neuen Politikmodells<br />

(„Soziale Stadt“ als gesamtstädtische Daueraufgabe“)<br />

werden die Kommunen in starkem Maße<br />

auf die Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften,<br />

Wirtschaftsunternehmen, Wohlfahrtsverbänden,<br />

Kirchengemeinden, bürgerschaftlichen<br />

I<strong>nitiative</strong>n, Stiftungen und anderen nicht­<br />

staatlichen Akteursgruppen angewiesen sein.<br />

In den letzten Jahren haben sich hier bereits<br />

vielerorts formelle und informelle (lokale) Partnerschaften<br />

herausgebildet. Die Kommunen<br />

sollten solche Partnerschaften als ein wichtiges<br />

Zukunftspotenzial begreifen und im Sinne einer<br />

„Urban­Governance“­Strategie aktiv pflegen<br />

und weiter entwickeln, – nicht zuletzt auch deshalb,<br />

weil auf diese Weise zusätzliche Ressourcen<br />

für die gebietsbezogenen Erneuerungsprozesse<br />

erschlossen werden können.“<br />

Der letzte Hinweis auf die gesamtstädtische<br />

Entwicklung macht auch deutlich, wie beide<br />

Programmi<strong>nitiative</strong>n voneinander profitieren<br />

und damit nicht isoliert betrachtet werden<br />

sollten. So steht die Städtebauförderung spätestens<br />

seit der Verknüpfung mit der EU-Förde-<br />

rung für städtische Problemgebiete für die Förderphase<br />

2007 - 2013 noch stärker als bisher<br />

vor der Aufgabe, integrative und partizipative<br />

Ansätze der Stadtentwicklung für ausgewählte<br />

Stadtquartiere zu unterstützen, die sich auf<br />

Grund einer gesamtstädtischen Entwicklungsperspektive<br />

als Handlungsräume herausgestellt<br />

haben. Städtebauförderung steht vor der<br />

Aufgabe, auch bundesrechtlichen Anforderungen<br />

zu genügen, die seit der Föderalismusreform<br />

in Artikel 104 b Grundgesetz ihren Ausdruck<br />

gefunden haben. In den zwischen der<br />

Bundesregierung und den Ländern abgeschlossenen<br />

Verwaltungsvereinbarungen für den<br />

Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ergibt<br />

sich ein Grundelement jeglicher Städtebauförderung,<br />

nämlich die gebietsbezogene<br />

Förderung eines integrativen und partizipativen<br />

Entwicklungsansatzes als Gesamtmaßnahme.<br />

Dieser Fördergesichtspunkt greift sowohl<br />

in innerstädtischen Gebieten wie Stadtteilzentren<br />

genau so wie in den Gebieten, in denen<br />

städtebauliche Missstände beseitigt werden<br />

(Sanierungsgebiete), in denen Funktionsschwächen<br />

beseitigt werden sollen (Stadtumbau)<br />

oder in denen die soziale, ökonomische<br />

und ökologische Verbesserung durchgeführt<br />

werden soll (Gebiete der „Sozialen Stadt“).<br />

Mit dem neuen Programm Aktive Stadt- und<br />

Ortsteilzentren wird erstmalig das Instrument<br />

des im Programm „Soziale Stadt“ entwickelten<br />

„Verfügungsfonds“ für innerstädtische Aktivitäten<br />

eingerichtet, um private I<strong>nitiative</strong>n zur<br />

Aufwertung der Innenstädte mit zu unterstützen.<br />

Auch wenn Immobilien- und Standortgemeinschaften,<br />

erst Recht nach Inkrafttreten<br />

des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften,<br />

und „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“-Projekte<br />

auf den ersten Blick nicht viel mit einander<br />

zu tun zu haben scheinen, gehen von Ihnen<br />

für die integrierte Stadtteilentwicklung jedoch<br />

wirksame Impulse aus, die von der Städtebauförderung<br />

aufgegriffen werden. Aus diesem<br />

Grunde ist es nur empfehlenswert, den<br />

Gedanken von „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ nicht auf<br />

das Kernprogramm „Soziale Stadt“ zu reduzieren,<br />

sondern aus den positiven Erfahrungen zu<br />

lernen und diese in andere Stadtgebiete zu exportieren.

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