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nitiative "~rger - MBWSV NRW

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Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren<br />

oben: das Kulturausbesserungswerk in Leverkusen<br />

auf dem Gelände der Bahnstadt<br />

Opladen (Bilder vor dem Umbau ab 2008)<br />

106<br />

im Zusammenhang mit der Genehmigungsplanung<br />

und zum Teil sogar erst danach erfasst.<br />

Diese Kostenpositionen stellen aber oft<br />

ein wesentliches Risiko bei der Kostensicherheit<br />

und damit für die Absicherung der Gesamtfinanzierung<br />

dar. Hier gilt es, zwischen<br />

den Risiken einer nicht so hohen Kostensicherheit<br />

einerseits und höheren Planungskosten<br />

vor einer abschließenden Förderbewilligung<br />

andererseits abzuwägen.<br />

Ausstattung der Projekte<br />

Zur Aufnahme des Projektbetriebs werden Ausstattungen<br />

benötigt, die Teil der Gesamtfinanzierung<br />

sein müssen. Hier sind in aller Regel<br />

drei Fälle zu unterscheiden:<br />

• Ausstattungen, die fest mit dem Gebäude<br />

verbunden sind, gehören klassisch zum Bauen<br />

und sind von daher auch dort zu planen<br />

und zu finanzieren (Kostengruppe 400, siehe<br />

oben).<br />

• Nicht mit dem Gebäude fest verbundene und<br />

mobile Ausstattungen, die rein erwerbswirtschaftlichen<br />

Projektbestandteilen zuzuordnen<br />

sind, können keine Fördergegenstände<br />

sein (hierunter fällt insbesondere die Ausstattung<br />

von Gastronomien).<br />

• Mobile Ausstattungen der gemeinnützigen,<br />

sozialen, kulturellen, nachbarschafts- und<br />

stadtteilbezogenen Kernaktivitäten (Förderziele)<br />

können gefördert werden, wenn es dafür<br />

keine anderen Fördermöglichkeiten gibt<br />

und sie zwingend erforderlich für den Betrieb<br />

und somit für das angestrebte Ziel der<br />

Maßnahme sind.<br />

• Die Gebäudeplanung muss durch die Architekten<br />

so weit vorangetrieben worden sein,<br />

dass eine belastbare Kostenberechnung als<br />

Grundlage der Finanzierung entsteht. Hierzu<br />

gehören auch für die unterschiedlichen Bereiche<br />

der Ausstattung vergleichbare Planungen<br />

und Kostenermittlungen, damit diese<br />

dem Förderantrag beigelegt werden können.<br />

Absicherung der Eigenanteile über<br />

den Projektträger<br />

Die notwendigen Eigenanteile zur Förderung<br />

müssen vor der Bewilligung abgesichert und in<br />

ihren überwiegenden Teilen nachgewiesen<br />

werden können. Hierzu gibt es in der Praxis folgende<br />

Hauptwege:<br />

• bauliche Selbsthilfe des Projektträgers<br />

• Eigenarbeitsleistung von Architekten, Ingenieuren<br />

und Unternehmen<br />

• Barmittel des Projektträgers<br />

• Geldspenden<br />

• Darlehen.<br />

Bauliche Selbsthilfe<br />

Zur Anerkennung von baulicher (Gemeinschafts-)Selbsthilfe<br />

als Eigenkapitalersatz in<br />

der Städtebauförderung gibt es in <strong>NRW</strong> inzwischen<br />

eine eingespielte und bewährte Praxis:<br />

• Spätestens zur Kostenberechnung bereitet<br />

der Architekt ein detailliertes Leistungsverzeichnis<br />

nach Gewerken und Kostenpositionen<br />

vor. Der bürgerschaftliche Projektträger<br />

stimmt mit den Architekten die Positionen<br />

ab, die vollständig für die Selbsthilfe vorgesehen<br />

werden sollen. Wichtig hierbei ist, dass<br />

diese Positionen nicht mit Fachhandwerkerpositionen<br />

vermischt werden. Mit Ausnahme<br />

dieser Selbsthilfegewerke müssen alle Positionen<br />

ausgeschrieben werden.<br />

• Bei diesen Selbsthilfepositionen trennen die<br />

Architekten die Arbeitskosten von den Materialkosten.<br />

Die Arbeitsanteile werden als Arbeitsleistung<br />

von freiwilligen Selbsthelfern<br />

des Projektträgers unentgeltlich erbracht.<br />

Bauherr und/oder Architekt/Bauleiter setzen<br />

die Selbsthelfer im Bauprozess ein. Die von<br />

ihnen geleisteten Stunden und die damit erbrachten<br />

Arbeiten müssen dokumentiert<br />

und als fachlich korrekt anerkannt werden.<br />

Jede so nachgewiesene Stunde kann mit einem<br />

Wert von 15 Euro (als fiktive Ausgabe) als<br />

Eigenkapitalersatz anerkannt werden. Die<br />

Gesamtsumme je Gewerk darf allerdings den<br />

von den Architekten in der Kostenberechnung<br />

für das Gewerk ermittelten Wert nicht<br />

überschreiten.<br />

Empfehlenswert ist, dass sich der Projektträger<br />

bei der Selbsthilfe auf einige Gewerke konzentriert,<br />

um die allseitige Abwicklung zu erleichtern.<br />

Der Projektträger sollte sich im Vorfeld<br />

vergewissern, dass es in seinem Umfeld auch<br />

tatsächlich die entsprechenden Personen gibt,<br />

die fähig und willens sind, sich mit baulicher<br />

Selbsthilfe zu engagieren. Sollten sich im realen<br />

Bauprozess weitere Selbsthilfepotenziale<br />

auftun, so kann dieses Zusatzpotenzial eher für<br />

kleinere oder manchmal auch größere Finanzierungslücken<br />

genutzt werden. Der nach die

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