nitiative "~rger - MBWSV NRW
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Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren<br />
oben: das Kulturausbesserungswerk in Leverkusen<br />
auf dem Gelände der Bahnstadt<br />
Opladen (Bilder vor dem Umbau ab 2008)<br />
106<br />
im Zusammenhang mit der Genehmigungsplanung<br />
und zum Teil sogar erst danach erfasst.<br />
Diese Kostenpositionen stellen aber oft<br />
ein wesentliches Risiko bei der Kostensicherheit<br />
und damit für die Absicherung der Gesamtfinanzierung<br />
dar. Hier gilt es, zwischen<br />
den Risiken einer nicht so hohen Kostensicherheit<br />
einerseits und höheren Planungskosten<br />
vor einer abschließenden Förderbewilligung<br />
andererseits abzuwägen.<br />
Ausstattung der Projekte<br />
Zur Aufnahme des Projektbetriebs werden Ausstattungen<br />
benötigt, die Teil der Gesamtfinanzierung<br />
sein müssen. Hier sind in aller Regel<br />
drei Fälle zu unterscheiden:<br />
• Ausstattungen, die fest mit dem Gebäude<br />
verbunden sind, gehören klassisch zum Bauen<br />
und sind von daher auch dort zu planen<br />
und zu finanzieren (Kostengruppe 400, siehe<br />
oben).<br />
• Nicht mit dem Gebäude fest verbundene und<br />
mobile Ausstattungen, die rein erwerbswirtschaftlichen<br />
Projektbestandteilen zuzuordnen<br />
sind, können keine Fördergegenstände<br />
sein (hierunter fällt insbesondere die Ausstattung<br />
von Gastronomien).<br />
• Mobile Ausstattungen der gemeinnützigen,<br />
sozialen, kulturellen, nachbarschafts- und<br />
stadtteilbezogenen Kernaktivitäten (Förderziele)<br />
können gefördert werden, wenn es dafür<br />
keine anderen Fördermöglichkeiten gibt<br />
und sie zwingend erforderlich für den Betrieb<br />
und somit für das angestrebte Ziel der<br />
Maßnahme sind.<br />
• Die Gebäudeplanung muss durch die Architekten<br />
so weit vorangetrieben worden sein,<br />
dass eine belastbare Kostenberechnung als<br />
Grundlage der Finanzierung entsteht. Hierzu<br />
gehören auch für die unterschiedlichen Bereiche<br />
der Ausstattung vergleichbare Planungen<br />
und Kostenermittlungen, damit diese<br />
dem Förderantrag beigelegt werden können.<br />
Absicherung der Eigenanteile über<br />
den Projektträger<br />
Die notwendigen Eigenanteile zur Förderung<br />
müssen vor der Bewilligung abgesichert und in<br />
ihren überwiegenden Teilen nachgewiesen<br />
werden können. Hierzu gibt es in der Praxis folgende<br />
Hauptwege:<br />
• bauliche Selbsthilfe des Projektträgers<br />
• Eigenarbeitsleistung von Architekten, Ingenieuren<br />
und Unternehmen<br />
• Barmittel des Projektträgers<br />
• Geldspenden<br />
• Darlehen.<br />
Bauliche Selbsthilfe<br />
Zur Anerkennung von baulicher (Gemeinschafts-)Selbsthilfe<br />
als Eigenkapitalersatz in<br />
der Städtebauförderung gibt es in <strong>NRW</strong> inzwischen<br />
eine eingespielte und bewährte Praxis:<br />
• Spätestens zur Kostenberechnung bereitet<br />
der Architekt ein detailliertes Leistungsverzeichnis<br />
nach Gewerken und Kostenpositionen<br />
vor. Der bürgerschaftliche Projektträger<br />
stimmt mit den Architekten die Positionen<br />
ab, die vollständig für die Selbsthilfe vorgesehen<br />
werden sollen. Wichtig hierbei ist, dass<br />
diese Positionen nicht mit Fachhandwerkerpositionen<br />
vermischt werden. Mit Ausnahme<br />
dieser Selbsthilfegewerke müssen alle Positionen<br />
ausgeschrieben werden.<br />
• Bei diesen Selbsthilfepositionen trennen die<br />
Architekten die Arbeitskosten von den Materialkosten.<br />
Die Arbeitsanteile werden als Arbeitsleistung<br />
von freiwilligen Selbsthelfern<br />
des Projektträgers unentgeltlich erbracht.<br />
Bauherr und/oder Architekt/Bauleiter setzen<br />
die Selbsthelfer im Bauprozess ein. Die von<br />
ihnen geleisteten Stunden und die damit erbrachten<br />
Arbeiten müssen dokumentiert<br />
und als fachlich korrekt anerkannt werden.<br />
Jede so nachgewiesene Stunde kann mit einem<br />
Wert von 15 Euro (als fiktive Ausgabe) als<br />
Eigenkapitalersatz anerkannt werden. Die<br />
Gesamtsumme je Gewerk darf allerdings den<br />
von den Architekten in der Kostenberechnung<br />
für das Gewerk ermittelten Wert nicht<br />
überschreiten.<br />
Empfehlenswert ist, dass sich der Projektträger<br />
bei der Selbsthilfe auf einige Gewerke konzentriert,<br />
um die allseitige Abwicklung zu erleichtern.<br />
Der Projektträger sollte sich im Vorfeld<br />
vergewissern, dass es in seinem Umfeld auch<br />
tatsächlich die entsprechenden Personen gibt,<br />
die fähig und willens sind, sich mit baulicher<br />
Selbsthilfe zu engagieren. Sollten sich im realen<br />
Bauprozess weitere Selbsthilfepotenziale<br />
auftun, so kann dieses Zusatzpotenzial eher für<br />
kleinere oder manchmal auch größere Finanzierungslücken<br />
genutzt werden. Der nach die