nitiative "~rger - MBWSV NRW
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Sicht der Förderung in einem ersten Schritt<br />
notwendig, um die Mittel möglichst exakt jahresweise<br />
in die Landeshaushaltsplanung einstellen<br />
zu können. Ferner sollte auf dieser groben<br />
Basis in einem 2-Monats-Rhythmus der<br />
Mittelbedarf zwischen Bauherr-Architekt-Kommune<br />
exakt ermittelt und über die Kommune<br />
bei der Bezirksregierung die Auszahlung angemeldet<br />
werden. Je exakter das Bau- und Finanzmanagement<br />
funktioniert, umso geringer<br />
sind die Liquiditätsprobleme im Realisierungsprozess.<br />
Dies trifft nicht nur auf den Fördermittelfluss,<br />
sondern auch auf die Einspeisung der<br />
Eigenanteile in eine Gesamtfinanzierung zu.<br />
In der Praxis tauchen immer wieder Liquiditätsprobleme<br />
auf, so dass den Projektträgern<br />
zu raten ist, in jedem Fall Vor- und Zwischenfinanzierungsspielräume<br />
zu schaffen. Darüber<br />
hinaus dient der Zeit- /Maßnahmenplan der<br />
Kostenkontrolle zum jeweiligen Projektzeitpunkt.<br />
Sollte dabei erkannt werden, dass Abweichungen<br />
zwischen Soll- und Ist-Kosten bestehen,<br />
so ist in einem ersten Schritt zu prüfen,<br />
inwieweit durch Minderausgaben die Mehrkosten<br />
aufgefangen werden können. Sind aber<br />
die Mehrkosten nicht kompensierbar, so sollte<br />
umgehend mit der Bewilligungsbehörde und<br />
dem Management „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ das<br />
Gespräch zur Klärung der weiteren Vorgehensweise<br />
gesucht werden.<br />
Umlage zur Mitfinanzierung des Programm-<br />
Managements<br />
Projektträger, die in den Genuss der Förderung<br />
aus dem Programm „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ kommen,<br />
müssen sich mit einer Umlage an den Kosten<br />
des Managements „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ beteiligen.<br />
Die Höhe der Umlage beträgt je nach<br />
Größenordnung des Projektes zwischen 5.000<br />
und 10.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 20.000<br />
Euro. Sie muss vor der Auszahlung der ersten<br />
Fördermittel, also ganz am Anfang der Projektrealisierung<br />
in einem Betrag geleistet werden.<br />
Nutzungs-, Träger-, Betriebs- und<br />
Wirtschaftlichkeitskonzept, Ermittlung der<br />
Anschubförderung<br />
Eine der Fördervoraussetzungen beim Programm<br />
„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ ist das Vorliegen<br />
eines belastbaren Träger-, Betriebs- und Wirt-<br />
schaftlichkeitskonzepts. Dies wird im Qualifizierungsverfahren<br />
zwischen dem Projektträger<br />
und dem Management „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />
erarbeitet und im Beirat „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“,<br />
als Teil der Förderempfehlung an das MBV, beraten.<br />
Aus diesem Konzept ergibt sich auch<br />
eine eventuelle Förderung des betrieblichen<br />
Anschubs. In der Konsequenz wird das Konzept<br />
dann ebenso wie die Planung und die Kostenschätzung<br />
der Investitionen zum Bestandteil<br />
des Förderantrags und der späteren Bewilligung.<br />
Kommunen und Förderanträge<br />
Städtebauförderanträge müssen von Kommunen<br />
gestellt werden; dies gilt auch bei „I<strong>nitiative</strong><br />
ergreifen“. Dennoch stehen die Projekti<strong>nitiative</strong>n,<br />
die bürgerschaftlichen Projekte sowie<br />
ihre Tragfähigkeit und Belastbarkeit im Vordergrund.<br />
Nur belastbare und tragfähige Projekte<br />
sollen in die Förderung gehen, um alle Beteiligten<br />
vor zu großen Risiken zu schützen. Denn<br />
mit dem Förderantrag übernehmen die Kommunen<br />
die formelle Verantwortung bei der Einhaltung<br />
der Zweckbindungsfrist. Die Verwendung<br />
der Mittel ist durch den Projektträger<br />
gegenüber der Kommune nachzuweisen, die<br />
wiederum den Nachweis gegenüber der Bezirksregierung<br />
zu führen hat.<br />
Die Projekte müssen sich grundsätzlich in die<br />
örtliche Stadtentwicklungspolitik einordnen<br />
und Teile „integrierter Stadt(teil)entwicklungsprogramme“<br />
sein. Dies ist eine wichtige Voraussetzung<br />
für die Förderung. Das Baugesetzbuch<br />
(BauGB) bietet hierfür eine ganze Reihe<br />
von formalen Möglichkeiten zur Herstellung eines<br />
sogenannten „Gebietsbezugs“.<br />
Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren<br />
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