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nitiative "~rger - MBWSV NRW

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Sicht der Förderung in einem ersten Schritt<br />

notwendig, um die Mittel möglichst exakt jahresweise<br />

in die Landeshaushaltsplanung einstellen<br />

zu können. Ferner sollte auf dieser groben<br />

Basis in einem 2-Monats-Rhythmus der<br />

Mittelbedarf zwischen Bauherr-Architekt-Kommune<br />

exakt ermittelt und über die Kommune<br />

bei der Bezirksregierung die Auszahlung angemeldet<br />

werden. Je exakter das Bau- und Finanzmanagement<br />

funktioniert, umso geringer<br />

sind die Liquiditätsprobleme im Realisierungsprozess.<br />

Dies trifft nicht nur auf den Fördermittelfluss,<br />

sondern auch auf die Einspeisung der<br />

Eigenanteile in eine Gesamtfinanzierung zu.<br />

In der Praxis tauchen immer wieder Liquiditätsprobleme<br />

auf, so dass den Projektträgern<br />

zu raten ist, in jedem Fall Vor- und Zwischenfinanzierungsspielräume<br />

zu schaffen. Darüber<br />

hinaus dient der Zeit- /Maßnahmenplan der<br />

Kostenkontrolle zum jeweiligen Projektzeitpunkt.<br />

Sollte dabei erkannt werden, dass Abweichungen<br />

zwischen Soll- und Ist-Kosten bestehen,<br />

so ist in einem ersten Schritt zu prüfen,<br />

inwieweit durch Minderausgaben die Mehrkosten<br />

aufgefangen werden können. Sind aber<br />

die Mehrkosten nicht kompensierbar, so sollte<br />

umgehend mit der Bewilligungsbehörde und<br />

dem Management „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ das<br />

Gespräch zur Klärung der weiteren Vorgehensweise<br />

gesucht werden.<br />

Umlage zur Mitfinanzierung des Programm-<br />

Managements<br />

Projektträger, die in den Genuss der Förderung<br />

aus dem Programm „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ kommen,<br />

müssen sich mit einer Umlage an den Kosten<br />

des Managements „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ beteiligen.<br />

Die Höhe der Umlage beträgt je nach<br />

Größenordnung des Projektes zwischen 5.000<br />

und 10.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 20.000<br />

Euro. Sie muss vor der Auszahlung der ersten<br />

Fördermittel, also ganz am Anfang der Projektrealisierung<br />

in einem Betrag geleistet werden.<br />

Nutzungs-, Träger-, Betriebs- und<br />

Wirtschaftlichkeitskonzept, Ermittlung der<br />

Anschubförderung<br />

Eine der Fördervoraussetzungen beim Programm<br />

„I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ ist das Vorliegen<br />

eines belastbaren Träger-, Betriebs- und Wirt-<br />

schaftlichkeitskonzepts. Dies wird im Qualifizierungsverfahren<br />

zwischen dem Projektträger<br />

und dem Management „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“<br />

erarbeitet und im Beirat „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“,<br />

als Teil der Förderempfehlung an das MBV, beraten.<br />

Aus diesem Konzept ergibt sich auch<br />

eine eventuelle Förderung des betrieblichen<br />

Anschubs. In der Konsequenz wird das Konzept<br />

dann ebenso wie die Planung und die Kostenschätzung<br />

der Investitionen zum Bestandteil<br />

des Förderantrags und der späteren Bewilligung.<br />

Kommunen und Förderanträge<br />

Städtebauförderanträge müssen von Kommunen<br />

gestellt werden; dies gilt auch bei „I<strong>nitiative</strong><br />

ergreifen“. Dennoch stehen die Projekti<strong>nitiative</strong>n,<br />

die bürgerschaftlichen Projekte sowie<br />

ihre Tragfähigkeit und Belastbarkeit im Vordergrund.<br />

Nur belastbare und tragfähige Projekte<br />

sollen in die Förderung gehen, um alle Beteiligten<br />

vor zu großen Risiken zu schützen. Denn<br />

mit dem Förderantrag übernehmen die Kommunen<br />

die formelle Verantwortung bei der Einhaltung<br />

der Zweckbindungsfrist. Die Verwendung<br />

der Mittel ist durch den Projektträger<br />

gegenüber der Kommune nachzuweisen, die<br />

wiederum den Nachweis gegenüber der Bezirksregierung<br />

zu führen hat.<br />

Die Projekte müssen sich grundsätzlich in die<br />

örtliche Stadtentwicklungspolitik einordnen<br />

und Teile „integrierter Stadt(teil)entwicklungsprogramme“<br />

sein. Dies ist eine wichtige Voraussetzung<br />

für die Förderung. Das Baugesetzbuch<br />

(BauGB) bietet hierfür eine ganze Reihe<br />

von formalen Möglichkeiten zur Herstellung eines<br />

sogenannten „Gebietsbezugs“.<br />

Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren<br />

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