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nitiative "~rger - MBWSV NRW

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sem Verfahren realistisch erreichbare Selbsthilfewert<br />

wird häufig überschätzt. Die Erfahrung<br />

zeigt, dass er überwiegend zwischen 10.000<br />

und 15.000 Euro liegt; bei größeren oder sich<br />

länger hinziehenden Projekten, aber auch in<br />

Projektumfeldern mit ausdrücklicher Selbsthilfetradition<br />

kann er im Einzelfall auf 20.000 bis<br />

30.000 Euro steigen.<br />

Barmittel des Projektträgers<br />

In aller Regel verfügen die Projektträger über<br />

nur relativ geringes Barkapital, das über Mitgliedsbeiträge,<br />

viele kleinere Spenden und über<br />

Erlöse aus Festen und Sonderaktionen entstanden<br />

ist. Mit einer konkreten Aussicht auf die<br />

Projektrealisierung über das Programm „I<strong>nitiative</strong><br />

ergreifen“ lässt sich das auf diesem Wege<br />

erreichbare Ausgangskapital erhöhen.<br />

Akquisition von Großspendern und Stiftungen<br />

In fast allen Projekten sind die Projektträger auf<br />

die Einwerbung größerer Spenden angewiesen.<br />

Erfahrungsgemäß eignen sich „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“-Projekte<br />

wegen ihrer Konkretheit am Ort,<br />

der Bürgernähe, dem Bürgerengagement und<br />

wegen der Ausrichtung auf örtlichen Gemeinsinn<br />

relativ gut dafür, Gelder einzuwerben. In<br />

der Praxis gibt es drei zentrale Quellen:<br />

• lokal verwurzelte und den Anliegen von Kommunen<br />

nahe stehende Institutionen wie<br />

Sparkassen, Volksbanken, Versorgungsunternehmen,<br />

Stadtwerke,<br />

• Traditions- und Familienunternehmen am<br />

Ort oder in der Region,<br />

• eine nahezu unübersehbare Zahl von Stiftungen,<br />

die Kultur, Denkmalschutz, Heimatpflege,<br />

Naturschutz, das Wohlfahrtswesen, Jugendhilfe<br />

und Bildung unterstützen.<br />

Hierüber können mit „langem Atem“ und gut<br />

funktionierenden Netzwerken in Einzelfällen<br />

erhebliche Geldmittel als Eigenanteil aufgebracht<br />

werden. Hilfreich ist dabei ein Schulterschluss<br />

mit den (Ober-)Bürgermeistern.<br />

Eigenanteile über Architekten-, Ingenieur- und<br />

Unternehmensleistungen<br />

In vielen Projekten gelingt es den Projektträgern,<br />

Architekten als engagierte Spender von<br />

Leistungen zu gewinnen. In einigen Fällen sind<br />

Architekten sogar von Anfang an Teil des Engagement-Systems<br />

von Projekti<strong>nitiative</strong>n. Architekten-<br />

und Fachingenieurleistungen können<br />

als fiktive Ausgabe als Eigenanteil anerkannt<br />

werden, wenn sie sich auf die Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure (HOAI) beziehen.<br />

Die entsprechenden Leistungen müssen<br />

in der Kostenberechnung nach DIN 276, die<br />

wiederum dem Förderantrag zugrunde liegt, in<br />

der Kostengruppe 700 enthalten sein. Die Korrektheit<br />

der Honorarermittlung muss durch<br />

die antragstellende Kommune geprüft werden,<br />

um anerkannt werden zu können (anerkannt<br />

werden jeweils die niedrigsten Werte in der<br />

entsprechenden Honorarzone laut HOAI).<br />

Als Sonderfall können auch gespendete (Bau)<br />

Unternehmerleistungen als Eigenanteil anerkannt<br />

werden. Voraussetzung: Ein Unternehmen<br />

übernimmt komplett und unentgeltlich<br />

ein Gewerk aus dem Leistungsverzeichnis in<br />

der Kostenberechnung der Architekten. Dann<br />

kann 70% des im Leistungsverzeichnis ermittelten<br />

Wertes anerkannt werden. Hiermit ist<br />

nicht von vornherein verbunden, dass diese<br />

Leistung als gemeinnützig beim Finanzamt anerkannt<br />

werden kann; dies ist zusätzlich abzusprechen,<br />

aber keine Voraussetzung im Rahmen<br />

der Förderung.<br />

Darlehen<br />

Natürlich können die Eigenanteile grundsätzlich<br />

auch über Darlehen aufgebracht werden.<br />

Bei „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ darf dies aber nur eine<br />

untergeordnete Rolle spielen, weil Zinsen und<br />

Darlehen in vollem Umfang vom Projektträger<br />

zu tragen sind und damit den späteren Betrieb<br />

finanziell belasten. Daher sollten Darlehen nur<br />

zur Absicherung verbliebener Restlücken bei<br />

den Eigenanteilen (möglichst unter 10% des Eigenanteils)<br />

und zur Absicherung notwendiger<br />

Vor- und Zwischenfinanzierungen zur Liquidität<br />

im Bauprozess eingesetzt werden. In diesen<br />

Komplex fallen sowohl normale Kapitalmarktdarlehen<br />

als auch Privatdarlehen und private<br />

Bürgschaften.<br />

Nachweis/Plausibilität der Eigenanteile vor<br />

Förderbewilligung<br />

Um die antragstellenden Kommunen, die Landesförderung,<br />

aber auch die Projektträger<br />

selbst abzusichern, sollte im Rahmen des Qualifizierungsprozesses<br />

zum Förderantrag der<br />

überwiegende und zur Bewilligung nahezu der<br />

vollständige Eigenanteil plausibel nachgewiesen<br />

werden:<br />

Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren<br />

oben: der Bürger- und Jugendpavillion in<br />

Düren-Mariaweiler (während des Baus)<br />

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