nitiative "~rger - MBWSV NRW
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sem Verfahren realistisch erreichbare Selbsthilfewert<br />
wird häufig überschätzt. Die Erfahrung<br />
zeigt, dass er überwiegend zwischen 10.000<br />
und 15.000 Euro liegt; bei größeren oder sich<br />
länger hinziehenden Projekten, aber auch in<br />
Projektumfeldern mit ausdrücklicher Selbsthilfetradition<br />
kann er im Einzelfall auf 20.000 bis<br />
30.000 Euro steigen.<br />
Barmittel des Projektträgers<br />
In aller Regel verfügen die Projektträger über<br />
nur relativ geringes Barkapital, das über Mitgliedsbeiträge,<br />
viele kleinere Spenden und über<br />
Erlöse aus Festen und Sonderaktionen entstanden<br />
ist. Mit einer konkreten Aussicht auf die<br />
Projektrealisierung über das Programm „I<strong>nitiative</strong><br />
ergreifen“ lässt sich das auf diesem Wege<br />
erreichbare Ausgangskapital erhöhen.<br />
Akquisition von Großspendern und Stiftungen<br />
In fast allen Projekten sind die Projektträger auf<br />
die Einwerbung größerer Spenden angewiesen.<br />
Erfahrungsgemäß eignen sich „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“-Projekte<br />
wegen ihrer Konkretheit am Ort,<br />
der Bürgernähe, dem Bürgerengagement und<br />
wegen der Ausrichtung auf örtlichen Gemeinsinn<br />
relativ gut dafür, Gelder einzuwerben. In<br />
der Praxis gibt es drei zentrale Quellen:<br />
• lokal verwurzelte und den Anliegen von Kommunen<br />
nahe stehende Institutionen wie<br />
Sparkassen, Volksbanken, Versorgungsunternehmen,<br />
Stadtwerke,<br />
• Traditions- und Familienunternehmen am<br />
Ort oder in der Region,<br />
• eine nahezu unübersehbare Zahl von Stiftungen,<br />
die Kultur, Denkmalschutz, Heimatpflege,<br />
Naturschutz, das Wohlfahrtswesen, Jugendhilfe<br />
und Bildung unterstützen.<br />
Hierüber können mit „langem Atem“ und gut<br />
funktionierenden Netzwerken in Einzelfällen<br />
erhebliche Geldmittel als Eigenanteil aufgebracht<br />
werden. Hilfreich ist dabei ein Schulterschluss<br />
mit den (Ober-)Bürgermeistern.<br />
Eigenanteile über Architekten-, Ingenieur- und<br />
Unternehmensleistungen<br />
In vielen Projekten gelingt es den Projektträgern,<br />
Architekten als engagierte Spender von<br />
Leistungen zu gewinnen. In einigen Fällen sind<br />
Architekten sogar von Anfang an Teil des Engagement-Systems<br />
von Projekti<strong>nitiative</strong>n. Architekten-<br />
und Fachingenieurleistungen können<br />
als fiktive Ausgabe als Eigenanteil anerkannt<br />
werden, wenn sie sich auf die Honorarordnung<br />
für Architekten und Ingenieure (HOAI) beziehen.<br />
Die entsprechenden Leistungen müssen<br />
in der Kostenberechnung nach DIN 276, die<br />
wiederum dem Förderantrag zugrunde liegt, in<br />
der Kostengruppe 700 enthalten sein. Die Korrektheit<br />
der Honorarermittlung muss durch<br />
die antragstellende Kommune geprüft werden,<br />
um anerkannt werden zu können (anerkannt<br />
werden jeweils die niedrigsten Werte in der<br />
entsprechenden Honorarzone laut HOAI).<br />
Als Sonderfall können auch gespendete (Bau)<br />
Unternehmerleistungen als Eigenanteil anerkannt<br />
werden. Voraussetzung: Ein Unternehmen<br />
übernimmt komplett und unentgeltlich<br />
ein Gewerk aus dem Leistungsverzeichnis in<br />
der Kostenberechnung der Architekten. Dann<br />
kann 70% des im Leistungsverzeichnis ermittelten<br />
Wertes anerkannt werden. Hiermit ist<br />
nicht von vornherein verbunden, dass diese<br />
Leistung als gemeinnützig beim Finanzamt anerkannt<br />
werden kann; dies ist zusätzlich abzusprechen,<br />
aber keine Voraussetzung im Rahmen<br />
der Förderung.<br />
Darlehen<br />
Natürlich können die Eigenanteile grundsätzlich<br />
auch über Darlehen aufgebracht werden.<br />
Bei „I<strong>nitiative</strong> ergreifen“ darf dies aber nur eine<br />
untergeordnete Rolle spielen, weil Zinsen und<br />
Darlehen in vollem Umfang vom Projektträger<br />
zu tragen sind und damit den späteren Betrieb<br />
finanziell belasten. Daher sollten Darlehen nur<br />
zur Absicherung verbliebener Restlücken bei<br />
den Eigenanteilen (möglichst unter 10% des Eigenanteils)<br />
und zur Absicherung notwendiger<br />
Vor- und Zwischenfinanzierungen zur Liquidität<br />
im Bauprozess eingesetzt werden. In diesen<br />
Komplex fallen sowohl normale Kapitalmarktdarlehen<br />
als auch Privatdarlehen und private<br />
Bürgschaften.<br />
Nachweis/Plausibilität der Eigenanteile vor<br />
Förderbewilligung<br />
Um die antragstellenden Kommunen, die Landesförderung,<br />
aber auch die Projektträger<br />
selbst abzusichern, sollte im Rahmen des Qualifizierungsprozesses<br />
zum Förderantrag der<br />
überwiegende und zur Bewilligung nahezu der<br />
vollständige Eigenanteil plausibel nachgewiesen<br />
werden:<br />
Regeln und Besonderheiten beim Förderverfahren<br />
oben: der Bürger- und Jugendpavillion in<br />
Düren-Mariaweiler (während des Baus)<br />
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