ShinShendo - Rudolf Steiner Schule Basel
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Prüfungsfreier Übertritt<br />
ans Gymnasium?<br />
Zwischen der Regionalen Kommission der <strong>Rudolf</strong><br />
<strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>n Nordwestschweiz und der Konferenz<br />
der Rektoren der Oberen <strong>Schule</strong>n des<br />
Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt wurde mit Datum vom<br />
1.1.2000 ein geregelter Übertritt aus den <strong>Rudolf</strong><br />
<strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>n der Region Nordwestschweiz in<br />
die Gymnasien des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt vereinbart.<br />
Eine ähnliche Vereinbarung wurde am<br />
26.7.2000 mit der Rektorenkonferenz der basellandschaftlichen<br />
Gymnasien unterzeichnet.<br />
Geregelt werden darin die genauen Übertrittsmodalitäten,<br />
in <strong>Basel</strong>-Stadt z.B., dass im<br />
Regelfall die Schüler der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>n<br />
nach dem 12. Schuljahr in die Gymnasien<br />
übertreten und zwar in eine 5. Klasse (12.<br />
Schuljahr, Maturklasse), es sei denn, die<br />
<strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> empfehle den Eintritt<br />
in eine 4. Klasse. Bedingung ist eine Empfehlung<br />
der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> sowie der<br />
Besuch der spezifischen Vorbereitungskurse<br />
der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>. Bei Fächern, die in<br />
der 4. Klasse oder früher abgeschlossen werden,<br />
ist das Vorgehen wie folgt:<br />
- Im Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten<br />
und im Grundlagenfach Musik wird die<br />
Erfahrungsnote der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong><br />
übernommen.<br />
- In einem der übrigen Fächer legt die Schülerin<br />
oder der Schüler im Laufe der 5. Klasse<br />
eine mündliche und/oder schriftliche Prüfung<br />
ab.<br />
- Werden an einem Gymnasium alle Fächer<br />
der Fächergruppe «Naturwissenschaften»<br />
oder der Fächergruppe «Geistes-, Sozial- und<br />
Schwerpunkt: Abschlüsse<br />
15<br />
Wirtschaftswissenschaften» in der 4. Klasse<br />
oder früher abgeschlossen, so muss die Prüfung<br />
in einem dieser Fächer abgelegt werden.<br />
Examinator/in ist eine entsprechende Fachlehrkraft<br />
des aufnehmenden Gymnasiums.<br />
Die Benotung der Prüfung ergibt die Maturnote<br />
in diesem Fach.<br />
- In den übrigen Fächern werden die Erfahrungsnoten<br />
der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong> übernommen.<br />
Maturaarbeit<br />
Die Schüler können die an der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong><br />
<strong>Schule</strong> verfasste Abschlussarbeit als Maturaarbeit<br />
einreichen oder als Grundlage für die<br />
Maturaarbeit verwenden. Diese wird am<br />
Gymnasium entsprechend den kantonalen<br />
und standortspezifischen Vorgaben und<br />
Kriterien beurteilt und muss im Laufe der<br />
5. Klasse mündlich präsentiert werden.<br />
Wünschen Schüler der <strong>Rudolf</strong> <strong>Steiner</strong> <strong>Schule</strong>n<br />
einen Übertritt vor Abschluss des<br />
12. Schuljahres, so entscheidet der Rektor des<br />
aufnehmenden Gymnasiums auf der Basis<br />
der «Verordnung über die Aufnahmebedingungen<br />
des Gymnasiums», ob eine Aufnahme<br />
möglich ist und – falls ja – in welche<br />
Klassenstufe.<br />
In <strong>Basel</strong>land lautet die Vereinbarung ähnlich,<br />
angepasst auf das unterschiedliche System im<br />
Kanton.<br />
Beide Dokumente können als PDF von der Homepage<br />
der <strong>Schule</strong> herunter geladen werden, unter<br />
«Pädagogik – Stufen – Und danach?»