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2004 Geschäftsbericht 2004 - Deutsche Apotheker

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Jährliche Entsprechenserklärung in Anlehnung an § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Apotheker</strong>- und Ärztebank eG(APO-Bank) erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichenTeil des elektronischen Bundesanzeigers am 4. Juli 2003 bekannt gemachtenEmpfehlungen der Regierungskommission <strong>Deutsche</strong>r Corporate GovernanceKodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde:1) Die Bank verpflichtet sich zur Einhaltung des Kodex unter Wahrung derBelange des Genossenschaftsrechts, dem die Bank als eingetrageneGenossenschaft Rechnung zu tragen hat.Dies führt zu Abweichungen zum empfohlenen Standard des Kodex vorallem in folgenden Regelungsbereichen:- Aktionäre und Hauptversammlung (Kodex Ziff. 2)- Übernahmeangebote (Kodex Ziff. 3.7)- Erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrates (Kodex Ziff. 5.4.5)- Abschlussprüfung (Kodex Ziff. 7.2).2) Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherungab, so soll ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden(Kodex Ziff. 3.8).Bei der bestehenden Directors-&-Officers-Versicherung für Vorstand undAufsichtsrat ist bisher kein Selbstbehalt vereinbart worden.96Eine Selbstbeteiligung an Schadensregulierungen der D&O-Versicherungist u. E. nicht dazu geeignet, zusätzliche Motivation zum pflichtgemäßenHandeln der Organmitglieder zu erreichen. Im Übrigen bleibt die strafrechtlicheVerantwortung des Organmitglieds bei grob fahrlässigen Handlungen

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