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Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

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IV. Rechtliches und<br />

Finanzielles<br />

Im Verlauf einer <strong>Schwanger</strong>schaft tauchen viele Fragen auf, die zum Beispiel auch die rechtlichen<br />

Regelungen und soziale Unterstützung von Mutter und Kind betreffen.<br />

Unter Stichpunkten in alphabetischer Reihenfolge haben wir einige wissenswerte Bereiche aufgeführt.<br />

Arbeitslosengeld I (ALG I)<br />

Eine Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I besteht nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

von mindestens 12 Monaten in den letzten zwei Jahren. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

I ist unabhängig von <strong>der</strong> finanziellen Situation des Antragstellers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragstellerin. Das<br />

Einkommen eines Partners ist ohne Relevanz.<br />

Grundsätzlich haben auch schwangere Frauen, die ALG I beziehen, hierauf Anspruch, sofern sie<br />

dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch nach <strong>der</strong> Mutterschutzfrist haben Frauen Anspruch<br />

auf ALG I, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nachweisen können, dass für die<br />

Betreuung des Kindes gesorgt ist.<br />

<strong>Die</strong> Antragstellung erfolgt bei <strong>der</strong> Arbeitsagentur. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, da<br />

erst ab dem Meldezeitpunkt ein Anspruch besteht.<br />

Arbeitslosengeld II (ALG II Grundsicherung für Arbeitsuchende)<br />

Seit 1.1.2005 ist für alle Erwerbsfähigen zwischen 15 und 65 Jahren, die langzeitarbeitslos sind<br />

und in soziale Not geraten, die sogenannte ARGE (Arbeitsgemeinschaft, getragen von <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

für Arbeit und <strong>der</strong> Kommune) zuständig. Das Sozialamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong> ist nur noch für<br />

Nichterwerbsfähige und Personen über 65 Jahren zuständig.<br />

<strong>Schwanger</strong>e und Mütter in finanzieller Not, die sich nicht aus eigenen Kräften o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e<br />

Menschen helfen können, haben Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II). Ähnlich<br />

wie früher bei <strong>der</strong> Sozialhilfe, gibt es finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt und einmalige Leistungen<br />

für Umstandskleidung, Babyausstattung und Wohnungseinrichtung bei <strong>der</strong> erstmaligen Gründung<br />

eines eigenen Haushaltes. Jegliches Einkommen wie Kin<strong>der</strong>geld und Unterhalt für das Kind wird<br />

angerechnet, lediglich das Elterngeld bleibt anrechnungsfrei. An<strong>der</strong>s als bei <strong>der</strong> Sozialhilfe bleiben<br />

dagegen best<strong>im</strong>mte Vermögenswerte anrechnungsfrei (zum Beispiel Auto, Barvermögen). Aber:<br />

Sobald das Kind drei Jahre alt ist, ist <strong>der</strong> Hilfesuchenden jede Arbeit zumutbar.<br />

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