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Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

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Höhe des Unterhalts ist abhängig von den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des<br />

zum Unterhalt Verpflichteten. Sie richtet sich auch nach dem bisherigen Lebensstandard des<br />

betreuenden Elternteils.<br />

Beratung und Information erhalten Sie be<strong>im</strong> Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung<br />

(Beistandschaften), Rathaus <strong>Krefeld</strong>, Telefon 02151/863240.<br />

Elterngeld und Elternzeit<br />

Seit dem 01. Januar 2007 ist das Bundeselterngeldgesetz in Kraft. Es gilt für alle ab dem 01. Januar<br />

2007 geborenen Kin<strong>der</strong> (Stichtagsregelung).<br />

Elterngeld kann grundsätzlich je<strong>der</strong> <strong>der</strong> mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst<br />

erzieht beantragen.<br />

Der Elterngeldanspruch beträgt für ein Elternteil max<strong>im</strong>al zwölf Monate, bei Alleinerziehenden mit<br />

vorangegangener Erwerbstätigkeit max<strong>im</strong>al 14 Monate.<br />

Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen, können ebenfalls 14 Bezugsmonate in Anspruch<br />

genommen werden. <strong>Die</strong>se sind frei aufteilbar, es müssen von einem Elternteil jedoch mindestens<br />

2 Monate genommen werden.<br />

Es werden 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 Euro max<strong>im</strong>al 1800 Euro<br />

ersetzt. <strong>Die</strong> zulässige Arbeitszeit während des Bezuges ist auf max<strong>im</strong>al 30 Stunden pro Woche<br />

begrenzt, das Einkommen wird auf den Elterngeldanspruch angerechnet.<br />

Für Geschwisterkin<strong>der</strong> gibt es, bei einem unter 3 Jahren o<strong>der</strong> zwei unter 6 Jahren, einen Geschwisterbonus<br />

von 10 % des Anspruches, mindestens 75 Euro.<br />

<strong>Die</strong> Auszahlung des Elterngeldes kann auf Antrag auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden,<br />

dann werden die halben Monatsbeträge gezahlt.<br />

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist <strong>der</strong> Durchschnittsbetrag aus dem Nettoeinkommen<br />

(ohne Son<strong>der</strong>zahlungen und steuerfreie Zuschläge) <strong>der</strong> vergangenen zwölf Kalen<strong>der</strong>monate<br />

vor <strong>der</strong> Geburt des Kindes bzw. vor Beginn <strong>der</strong> in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist.<br />

Bei selbstständig Tätigen ist <strong>der</strong> Bemessungszeitraum grundsätzlich gleich dem abgeschlossenen<br />

Wirtschaftsjahr vor dem Jahr <strong>der</strong> Geburt.<br />

Elterngeld wird max<strong>im</strong>al für 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung geleistet.<br />

Elterngeld wird schriftlich be<strong>im</strong> Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Krefeld</strong> beantragt.<br />

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