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Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

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<strong>Die</strong> Elternzeit gibt den berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu<br />

widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Auch Väter erhalten verstärkt<br />

die Chance durch den Rechtsanspruch auf Freistellung und Teilzeitarbeit, sich an <strong>der</strong> Erziehung<br />

ihres Kindes zu beteiligen.<br />

Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.<br />

Elternzeit ist auf drei Jahre für jedes Kind begrenzt.<br />

Voraussetzungen sind, dass das Kind mit dem Antragsteller <strong>im</strong> selben Haushalt lebt, das Kind vom<br />

Antragsteller überwiegend selbst betreut wird und <strong>der</strong> Antragsteller während <strong>der</strong> Elternzeit nicht<br />

mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet wird.<br />

Je<strong>der</strong> Elternteil kann Elternzeit beanspruchen, unabhängig davon, in welchem Umfang <strong>der</strong> Partner<br />

o<strong>der</strong> die Partnerin die Elternzeit nutzt.<br />

<strong>Die</strong> Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitten aufgeteilt werden, wobei max<strong>im</strong>al<br />

ein Anspruch von einem Jahr Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr übertragen werden kann.<br />

<strong>Die</strong> Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich dem Arbeitgeber/<strong>der</strong><br />

Arbeitge¬berin mitgeteilt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Mutterschutzfrist<br />

o<strong>der</strong> an die Geburt (Elternzeit des Vaters) anschließen soll. Gleichzeitig muss man sich verbindlich<br />

festgelegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.<br />

Der Kündigungsschutz greift jedoch frühestens in <strong>der</strong> 8. Woche vor Beginn <strong>der</strong> Elternzeit.<br />

Wenn Sie Fragen zur Elterngeld o<strong>der</strong> zur Elternzeit haben, können Sie an den Fachbereich Jugendhilfe<br />

und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong> wenden.<br />

Telefon 02151/863594 und 863595<br />

elterngeld@krefeld.de, www.krefeld.de/jugend<br />

<strong>Die</strong> Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ ist be<strong>im</strong> Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend (auch als PDF-Datei unter www.bmfsfj.de) und in <strong>der</strong> <strong>Gleichstellungsstelle</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Krefeld</strong> erhältlich.<br />

Hinweis<br />

• Aus Beweisgründen sollte die Anmeldung <strong>der</strong> Elternzeit vom Arbeitgeber/Arbeitgeberin<br />

schriftlich bestätigt werden o<strong>der</strong> per Einschreiben mit Rückschein dem Arbeitgeber angezeigt<br />

werden.<br />

• Ehepartner dürfen vor <strong>der</strong> Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um ein höheres<br />

Elterngeld beziehen zu können. Sie nutzen mit einem Wechsel ein <strong>im</strong> Gesetz nicht ausgeschlossene<br />

Gestaltungsmöglichkeit (Landessozialgericht NRW, L13 EG 40/08 u. EG 51/08).<br />

Merkblatt über die Ausstellung und Zustellung <strong>der</strong> Lohnsteuerkarten 2010 durch die Gemeinden<br />

hrsg. Oberfinanzdirektion Rheinland, LSt 20 – 2009 NRW, Nr.645/501 (08/09 – OFD Rhld – St 21).<br />

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