05.12.2012 Aufrufe

Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grundsicherung für Arbeitsuchende wird beantragt bei <strong>der</strong><br />

ARGE <strong>Krefeld</strong><br />

Fütingsweg 34, 47805 <strong>Krefeld</strong>, Telefon 02151/7048-0.<br />

Weitere Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende unter:<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

www.tacheles-sozialhilfe.de<br />

Auskünfte und Beratung bei persönlichen Problemen erteilen die<br />

<strong>Schwanger</strong>schaftskonfliktberatungsstellen und die<br />

Sozialberatung des Arbeitslosenzentrums<br />

Westwall 32, 47798 <strong>Krefeld</strong>, Telefon 02151/775744<br />

arbeitslosenzentrumkrefeld@t-online.de<br />

www.Arbeitslosenzentrum<strong>Krefeld</strong>.de<br />

Beistandschaft<br />

Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung bietet Ihnen Beratung und Unterstützung<br />

an bei<br />

• <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Vaterschaft zu Ihrem Kind und<br />

• <strong>der</strong> Geltendmachung <strong>der</strong> Unterhaltsansprüche Ihres Kindes<br />

Dafür kann auch eine Beistandschaft eingerichtet werden. Der Beistand übern<strong>im</strong>mt dann die entsprechende<br />

rechtliche Vertretung Ihres Kindes.<br />

<strong>Die</strong> Beistandschaft beginnt mit einem schriftlichen Antrag und endet mit <strong>der</strong> Volljährigkeit des<br />

Kindes o<strong>der</strong> ansonsten, wenn Sie es wünschen. Unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen können Sie<br />

die Beistandschaft auch bereits vor <strong>der</strong> Geburt Ihres Kindes beantragen.<br />

Beratung und Information erhalten Sie be<strong>im</strong> Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung<br />

(Beistandschaften), Rathaus <strong>Krefeld</strong>, Telefon 02151/863240.<br />

Betreuungsunterhalt<br />

Nichtverheiratete Mütter und Väter haben gegenüber dem Elternteil, <strong>der</strong> das Kind nicht betreut,<br />

einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.<br />

Der Anspruch besteht, wenn wegen <strong>der</strong> Pflege o<strong>der</strong> Erziehung des Kindes keiner Berufstätigkeit<br />

nachgegangen werden kann. Er gilt für die Dauer von mindestens drei Jahren ab <strong>der</strong> Geburt. <strong>Die</strong><br />

84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!