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Schwanger im Raum Krefeld Die Gleichstellungsstelle der Stadt ...

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durch die Geburt meist auch die Staatsangehörigkeit <strong>der</strong> Eltern. Nach <strong>der</strong> Volljährigkeit können diese<br />

Kin<strong>der</strong> erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit o<strong>der</strong> die Staatsangehörigkeit <strong>der</strong> Eltern<br />

behalten wollen. Wenn sie bis zum 23. Lebensjahr keine Erklärung abgegeben haben, verlieren sie<br />

automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.<br />

Unterhalt<br />

Bei verheirateten Paaren besteht <strong>im</strong> Falle einer Trennung o<strong>der</strong> Scheidung in <strong>der</strong> Regel ein Anspruch<br />

auf Unterhalt, sowohl für den erziehenden Elternteil als auch für das Kind.<br />

Auch bei nicht verheirateten Paaren kann nach <strong>der</strong> Trennung ein Anspruch auf Unterhalt für einen<br />

Elternteil bestehen, wenn er o<strong>der</strong> sie auf Grund <strong>der</strong> Notwendigkeit das Kind zu versorgen, keiner<br />

Berufstätigkeit nachgehen kann.<br />

Ein Kind hat einen Unterhaltsanspruch, solange es außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.<br />

Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, dem Kind eine angemessene Schul- und Berufsausbildung<br />

zu ermöglichen und solange für dessen Unterhalt zu sorgen.<br />

In <strong>der</strong> sogenannten Düsseldorfer Tabelle ist die Höhe des Kindesunterhalts nach dem Nettoeinkommen<br />

des jeweiligen Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes festgelegt.<br />

Zur Berechnung o<strong>der</strong> für die Durchsetzung <strong>der</strong> Unterhaltsansprüche des Kindes können Sie sich<br />

kostenfrei an den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung (Beistandschaften) o<strong>der</strong><br />

kostenpflichtig an eine Anwältin bzw. Anwalt wenden.<br />

<strong>Die</strong> Zahlung von Pflegegeld beeinflusst die Höhe des Kindesunterhalts nicht. Der Anspruch auf<br />

Unterhalt kann sich auf Grund einer Behin<strong>der</strong>ung des Kindes erhöhen.<br />

Unterhaltsvorschuss<br />

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen und wenn Ihr Kind keinen, zu wenig, eine Halbwaisenrente unter<br />

dem UV-Anspruch o<strong>der</strong> sehr unregelmäßig Unterhalt vom an<strong>der</strong>en Elternteil erhält, kann ein Anspruch<br />

auf Unterhaltsvorschussleistungen bestehen.<br />

Der Unterhaltsvorschuss wird für max<strong>im</strong>al 72 Monate (sechs Jahre) gezahlt. <strong>Die</strong> Leistung kann bis<br />

zum 12. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Der Unterhaltsvorschuss muss vom<br />

Unterhaltspflichtigen zurückgezahlt werden, sofern er leistungsfähig ist.<br />

Ausländischen Kin<strong>der</strong>n werden Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt, wenn diese o<strong>der</strong> <strong>der</strong> allein<br />

erziehende Elternteil <strong>im</strong> Besitz einer Aufenthalts- o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassungserlaubnis sind.<br />

<strong>Die</strong> Leistungen müssen schriftlich beantragt werden bei <strong>der</strong> Unterhaltsvorschusskasse des Fachbereichs<br />

Soziales <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Krefeld</strong>.<br />

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